4. Kapital­anlageergebnis

Nach Geschäftsbereichen

Nach Geschäftsbereichen

Schaden- und Unfallversicherung

Krankenversicherung

Lebensversicherung

Gesamt

1 – 12/2023

1 – 12/2022 angepasst

1 – 12/2023

1 – 12/2022 angepasst

1 – 12/2023

1 – 12/2022 angepasst

1 – 12/2023

1 – 12/2022 angepasst

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

7.026

21.672

19.975

46.733

57.727

96.057

84.727

164.462

Nach der Equity-Methode bilanzierte Kapitalanlagen

11.810

11.647

28.899

37.867

45.923

60.174

86.632

109.688

Nicht verzinsliche Wertpapiere

13.563

–21.067

45.082

4.779

31.223

–32.650

89.869

–48.937

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet

6.998

–22.687

44.788

4.139

30.946

–33.708

82.733

–52.256

Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet

6.565

1.620

294

640

277

1.058

7.135

3.318

Festverzinsliche Wertpapiere

151.111

–10.807

20.055

–60.618

161.974

65.050

333.140

–6.374

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet

55.631

–24.004

53.165

–39.886

33.116

–86.834

141.913

–150.723

davon verpflichtend

55.631

–24.004

53.165

–39.886

33.116

–86.834

141.913

–150.723

Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet

95.479

13.322

–33.111

–20.731

128.859

151.883

191.227

144.473

davon verpflichtend

95.479

13.322

–33.111

–20.731

128.859

151.883

191.227

144.473

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet

0

–124

0

0

0

0

0

–124

Ausleihungen und übrige Kapitalanlagen

13.862

3.547

6.319

882

13.791

2.617

33.971

7.046

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet

–557

–95

0

0

0

0

–557

–95

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet

14.418

3.642

6.319

882

13.791

2.617

34.528

7.141

Derivative Finanzinstrumente

10.133

–902

1.136

–6.833

2.318

2.105

13.587

–5.630

Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen, Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen für Kapitalanlagen

–34.068

–27.437

–9.741

–4.628

–9.286

–8.345

–53.095

–40.411

Summe

173.435

–23.347

111.725

18.182

303.670

185.007

588.831

179.843

Nach Ertragsart

Angaben in Tausend Euro

Laufende Erträge/Aufwendungen

Gewinne/Verluste aus dem Abgang und Wertänderungen

Gesamt

1 – 12/2023

1 – 12/2022 angepasst

1 – 12/2023

1 – 12/2022 angepasst

1 – 12/2023

1 – 12/2022 angepasst

Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden

120.909

125.601

116.767

–334.305

237.676

–208.704

Nicht verzinsliche Wertpapiere

27.875

50.818

54.858

–103.074

82.733

–52.256

Festverzinsliche Wertpapiere

87.993

89.731

53.920

–240.454

141.913

–150.723

Verpflichtend

87.993

89.731

53.920

–240.454

141.913

–150.723

Ausleihungen und übrige Kapitalanlagen

29

14

–586

–109

–557

–95

Derivative Finanzinstrumente

5.013

–14.962

8.574

9.332

13.587

–5.630

Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden

362.403

307.292

–164.040

–159.500

198.363

147.792

Nicht verzinsliche Wertpapiere

7.135

4.995

0

–1.677

7.135

3.318

Designiert

7.135

4.995

0

–1.677

7.135

3.318

Festverzinsliche Wertpapiere

355.268

302.297

–164.040

–157.824

191.227

144.473

Verpflichtend

355.268

302.297

–164.040

–157.824

191.227

144.473

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte

41.872

4.828

–7.344

2.188

34.528

7.017

Festverzinsliche Wertpapiere

0

–124

0

0

0

–124

Ausleihungen und übrige Kapitalanlagen

41.872

4.953

–7.344

2.188

34.528

7.141

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

94.189

79.753

–9.462

84.709

84.727

164.462

Nach der Equity-Methode bilanzierte Kapitalanlagen

86.632

109.688

0

0

86.632

109.688

 

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen, Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen für Kapitalanlagen

–53.095

–40.411

 

 

–53.095

–40.411

Summe

652.911

586.751

–64.080

–406.908

588.831

179.843

Die Währungsgewinne im Kapitalanlageergebnis belaufen sich auf 5.064 Tausend Euro (2022: 18.449 Tausend Euro).

In den laufenden Erträgen aus festverzinslichen Wertpapieren, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, sind laufende Zinserträge nach der

Effektivzinsmethode in Höhe von 355.268 Tausend Euro (2022: 302.297 Tausend Euro) enthalten. In der Kategorie „Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte“ belaufen sich diese auf 41.872 Tausend Euro (2022: 4.828 Tausend Euro).

Wertminderung – wesentliche Schätzungen

Die Ermittlung der erwarteten Kreditverluste nach dem3-Stufen-Modell wird für Fremdkapitalinstrumente, die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, durchgeführt. Finanzinstrumente, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, sowie Eigenkapitalinstrumente, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert („FVOCI-Option“) bewertet werden, unterliegen nicht dem Wertminderungsmodell.

Für die Ermittlung der erwarteten Kreditverluste verwendet UNIQA ein Credit-Deterioration-Modell, bei dem sich die Höhe der zu bildenden Risikovorsorge nach der Veränderung des Ausfallrisikos eines Finanzinstruments nach dessen Zugang richtet. Die Risikovorsorge wird dabei auch für erwartete Verluste gebildet und stellt somit eine prospektive Wertberichtigung in Höhe des Barwerts der erwarteten Kreditverluste dar. Die erwarteten Kreditverluste werden dabei zu dem Bewertungsstichtag auf Basis der Differenz der diskontierten vertraglichen und risikogewichteten Cashflows ermittelt. Die szenariobasierte Risikogewichtung der Cashflows erfolgt dabei mittels der Ausfallwahrscheinlichkeit und der Verlustquote bei Ausfall. Das von UNIQA verwendete Modell zu Ermittlung der erwarteten Kreditverluste zielt darauf ab, einen unverzerrten und szenariogewichteten Betrag zu berechnen. Dies erfolgt unter Berücksichtigung des Zeitwerts des Geldes sowie von Daten zu aktuellen wirtschaftlichen Verhältnissen und deren zukünftigen Prognosen, die zum Bewertungsstichtag ohne unzumutbaren Zeit- und Kostenaufwand verfügbar sind. Die Ausfallwahrscheinlichkeiten umfassen auch zukunftsgerichtete Informationen und berücksichtigen die makroökonomische Entwicklung der Arbeitslosenrate sowie der High-Yield-Spreads.

Die Ausfallwahrscheinlichkeit ist die Wahrscheinlichkeit, mit der Schuldner:innen entweder innerhalb der nächsten zwölf Monate oder in der gesamten Restlaufzeit ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen können. Die Verlustquote bei Ausfall entspricht der Erwartung der Verlusthöhe eines finanziellen Vermögenswerts im Forderungsausfall.

Die verwendeten Daten für die Ausfallwahrscheinlichkeit und Verlustquote werden bei UNIQA primär aus externen Datenquellen bezogen. Die Ausfallwahrscheinlichkeit wird hierbei auf Emittentenebene ermittelt und die Verlustquote auf Basis langfristiger Durchschnitte einzelner Klassen von Finanzinstrumenten allokiert. In jenen Fällen, in denen einzelne Inputdaten nicht vollständig aus externen Datenquellen zur Verfügung stehen (z. B. nicht extern geratete finanzielle Vermögenswerte), erfolgte eine Zuweisung der Risikoparameter auf Basis von Benchmarks vergleichbarer Instrumente sowie Experteneinschätzungen.

Der für die Ermittlung der erwarteten Kreditverluste erforderliche Zeitwert des Geldes ist der Effektivzinssatz des jeweiligen finanziellen Vermögenswerts, ermittelt im Zeitpunkt des Zugangs des finanziellen Vermögenswerts.

Der erwartete Kreditverlust eines Finanzinstruments wird dabei in Abhängigkeit der zugeteilten Wertminderungsstufe am Bewertungsstichtag entweder als Barwert der erwarteten Ausfälle über die nächsten zwölf Monate oder als Barwert der erwarteten Ausfälle über die gesamte Restlaufzeit ermittelt.

Zu jedem Bewertungsstichtag werden sämtliche sich im Anwendungsbereich des Wertminderungsmodells befindlichen finanziellen Vermögenswerte einer Wertminderungsstufe zugeteilt.

Der erwartete Kreditverlust eines Finanzinstruments wird dabei in Abhängigkeit der zugeteilten Wertminderungsstufe am Bewertungsstichtag ermittelt.

Für Finanzinstrumente in Stufe 1 wird eine Wertminderung in Höhe des erwarteten 12-Monats-Kreditverlusts (12-Monats-ECL) erfasst. Der 12-Monats-ECL stellt einen Teil der gesamten erwarteten Ausfälle (Lifetime-ECL) über die Restlaufzeit dar, der alle erwarteten Zahlungsausfälle berücksichtigt, die innerhalb der nächsten zwölf Monate eintreten können. In Stufe 1 werden Finanzinstrumente zugeteilt, für die am Bewertungsstichtag keine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos festgestellt wurde, sowie Finanzinstrumente, die am Bewertungsstichtag erstmalig erfasst wurden. Des Weiteren werden Instrumente mit niedrigem Ausfallrisiko (Investment Grade) regelmäßig in Stufe 1 des Wertberichtigungsmodells zugewiesen. UNIQA macht dabei vom Wahlrecht Gebrauch, bei Instrumenten mit einem niedrigem Ausfallrisiko (Investment Grade – im Modell von UNIQA bis zu einem Äquivalent einer Rating-Stufe von BBB-) am Bewertungsstichtag auf eine Untersuchung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos zu verzichten.

Für Finanzinstrumente in Stufe 2 wird eine Wertminderung in Höhe des Barwerts der erwarteten Kreditverluste über die gesamte Restlaufzeit erfasst. In Stufe 2 werden Finanzinstrumente zugeteilt, für die am Bewertungsstichtag eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos festgestellt wurde.

Für Finanzinstrumente in Stufe 3 wird eine Wertminderung in Höhe des Barwerts der erwarteten Kreditverluste über die gesamte Restlaufzeit erfasst. In Stufe 3 werden Finanzinstrumente zugeteilt, die am Bewertungsstichtag als Finanzinstrumente mit beeinträchtigter Bonität angesehen werden.

UNIQA beurteilt eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos gesamtheitlich auf Basis von quantitativen und qualitativen Kriterien. Für die quantitative Einstufung wird die Ausfallwahrscheinlichkeitskurve über die Gesamtlaufzeit zum Bewertungszeitpunkt mit der zukunftsorientierten Ausfallwahrscheinlichkeitskurve über die Gesamtlaufzeit zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes verglichen. Ein signifikanter Anstieg des Kreditrisikos wird regelmäßig bei einer relativen Verdoppelung der Ausfallwahrscheinlichkeit seit Kaufzeitpunkt angenommen. Wird ein signifikanter Anstieg des Kreditrisikos am Bewertungsstichtag festgestellt, so erfolgt eine Zuteilung zu „Stufe 2“. Als Backstop für die Feststellung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos eines Finanzinstruments wird eine Überfälligkeit von vertraglichen Zahlungsströmen von mehr als 30 Tagen angenommen.

In der Gesamtbetrachtung erfolgt zudem eine qualitative Beurteilung der Stufenzuteilung für Stufe 1 bzw. Stufe 2 auf Basis von externen Marktindikatoren und durch Fachexpert:innen. In der qualitativen Beurteilung werden insbesondere Faktoren wie eine signifikante Änderung von Vertragsbedingungen, die Rückzahlungsfähigkeit anderer Exposures von Kreditnehmer:innen sowie externe Faktoren mit potenziell signifikantem Einfluss auf die Rückzahlungsfähigkeit von Kreditnehmer:innen berücksichtigt.

Eine Zuteilung in „Stufe 3“ (Finanzielle Vermögenswerte mit beeinträchtigter Bonität) des Wertminderungsmodells erfolgt bei Vorliegen eines oder mehrerer Ereignisse mit nachteiligen Auswirkungen auf die erwarteten künftigen Zahlungsströme des finanziellen Vermögenswerts. Als Indikatoren berücksichtigt UNIQA dabei unter anderem folgende Ereignisse:

  • signifikante finanzielle Schwierigkeiten von Emittent:innen oder Kreditnehmer:innen
  • Ausfall oder Überfälligkeit vertraglicher Zahlungsströme
  • finanzielle Zugeständnisse von Kreditgeber:innen
  • erhöhte Wahrscheinlichkeit eines Insolvenz- oder Sanierungsverfahrens
  • Verschwinden eines aktiven Markts aufgrund der finanziellen Schwierigkeiten des finanziellen Vermögenswerts
  • finanzielle Vermögenswerte mit hohem Disagio, welches die eingetretenen Kreditverluste bereits widerspiegelt

Weiter erfolgt eine Zuteilung eines Finanzinstruments in Stufe 3, wenn vertragliche Zahlungsströme mehr als 90 Tage überfällig sind. Für die Beurteilung, ob für einen finanziellen Vermögenswert eine beeinträchtigte Bonität vorliegt, werden die Indikatoren sowohl einzeln als auch kombiniert betrachtet.

Erwartete Kreditverluste festverzinslicher Wertpapiere, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden

Wertänderungen, die auf Basis des Wertberichtigungsmodells nach IFRS 9 für erwartete Kreditverluste erfasst wurden, belaufen sich in der Kategorie „Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte“ auf – 30.642 Tausend Euro (2022: – 162.866 Tausend Euro).

Entwicklung der Wertberichtigung

Angaben in Tausend Euro

Stage 1

Stage 2

Stage 3

Gesamt

2023

2022

2023

2022

2023

2022

2023

20221)

Stand am 1. Jänner

21.514

4.096

14.726

2.930

160.390

0

196.630

7.026

Umgliederung in Vermögenswerte in Veräußerungsgruppen, die zur Veräußerung gehalten werden

–15.728

 

–8.970

 

–4.808

 

–29.506

 

Erhöhung aufgrund von Erwerb oder Gründung

3.665

3.923

0

0

0

0

3.665

3.923

Veränderungen aufgrund von Transfers der Stages

880

352

–857

105

–23

–457

0

0

Transfers aus Stage 1

–122

177

122

280

0

–457

0

0

Transfers aus Stage 2

980

176

–980

–176

0

0

0

0

Transfers aus Stage 3

23

0

0

0

–23

0

0

0

Verminderung durch Ausbuchung

–1.862

–432

–1.878

–344

–6.813

0

–10.553

–776

Änderungen aufgrund von Risikoparametern

–2.345

16.977

459

15.186

39.415

157.921

37.530

190.084

Veränderung aus Währungsumrechnung

–612

–3.404

–182

–3.150

–452

2.926

–1.246

–3.628

Stand am 31. Dezember

5.512

21.514

3.299

14.726

187.710

160.390

196.521

196.630

1)

Um eine Überleitung auf den Stand zum 31. Dezember 2022 zu ermöglichen, sind die dem aufgegebenen Geschäftsbereich zuzuordnenden Anteile der Gewinn- und Verlustrechnung in dieser Darstellung enthalten. Eine Überleitung auf die Konzerngewinn- und -verlustrechnung ist für einzelne Position nicht möglich, da die dem aufgegebenen Geschäftsbereich zuzuordnenden Anteile gemäß den Regelungen von IFRS 5 in der Konzerngewinn- und -verlustrechnung der Vergleichsperiode nicht enthalten sind.

Die Beträge der Stage 1 enthalten dabei finanzielle Vermögenswerte in Höhe von 11.648.054 Tausend Euro (2022: 10.279.856 Tausend Euro), für die die Stufenzuteilung auf Basis der Ausnahmeregelung für Instrumente mit niedrigem Ausfallrisiko (Investment Grade) angewendet wurde.

Ratings

Angaben in Tausend Euro

Stage 1

Stage 2

Stage 3

Gesamt

2023

2022

2023

2022

2023

2022

2023

2022

AAA

3.373.108

3.199.359

0

0

0

0

3.373.108

3.199.359

AA

3.480.002

3.722.111

0

0

0

0

3.480.002

3.722.111

A

4.337.210

3.945.132

0

0

0

0

4.337.210

3.945.132

BBB

2.222.397

2.400.406

0

0

0

0

2.222.397

2.400.406

BB

300.283

311.582

6.209

13.605

0

0

306.492

325.188

B

132.038

148.105

16.447

9.723

0

0

148.484

157.828

≤ CCC

50.779

24.565

18.148

41.876

72.955

70.602

141.882

137.043

Nicht geratet

281.980

340.016

38.610

192.091

229.839

254.315

550.429

786.422

Summe

14.177.796

14.091.275

79.414

257.296

302.794

324.917

14.560.004

14.673.489

Maximales Ausfallrisiko

Angaben in Tausend Euro

Stage 1

Stage 2

Stage 3

Gesamt

2023

2022

2023

2022

2023

2022

2023

2022

Bilanzwert

12.651.834

11.638.578

67.726

218.858

115.976

156.257

12.835.537

12.013.693

Bruttobuchwert

14.177.796

14.091.275

79.414

257.296

302.794

324.917

14.560.004

14.673.489

Wertberichtigung

–5.512

–21.514

–3.299

–14.726

–187.710

–160.390

–196.521

–196.630

Konzentrationsrisiko pro Land

Angaben in Tausend Euro

Buchwerte

2023

2022

Frankreich

1.356.642

1.427.121

Polen

1.417.056

1.191.554

Österreich

1.317.895

1.129.150

Deutschland

787.875

821.043

Spanien

599.796

503.563

Belgien

655.774

521.704

USA

518.232

562.680

Tschechien

568.812

490.963

Niederlande

483.742

422.514

Italien

454.888

366.456

Rumänien

354.999

334.703

Irland

304.066

272.740

Slowakei

228.520

263.843

Großbritannien

281.231

262.001

Russland

61.567

261.910

Ungarn

317.332

256.967

Übrige Länder unter jeweils 200 Millionen Euro

3.127.110

2.924.781

Summe

12.835.537

12.013.693

Anschaffungskosten
Der zum Erwerb eines Vermögenswerts entrichtete Betrag an Zahlungsmitteln bzw. Zahlungsmitteläquivalenten einer anderen Entgeltform zum Zeitpunkt des Erwerbs zuzüglich dem Kauf direkt zurechenbarer Kosten.
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IFRS
„International Financial Reporting Standards“ (internationale Grundsätze der Finanzberichterstattung). Seit 2002 gilt die Bezeichnung IFRS für das Gesamtkonzept der vom International Accounting Standards Board verabschiedeten Standards. Bereits zuvor verabschiedete Standards werden weiter als International Accounting Standards (IAS) zitiert.
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