26. Vergütungen für Vorstand und Aufsichtsrat
Die Vorstandsmitglieder der UNIQA Insurance Group AG nehmen in ihrer Funktion eine operative Doppelrolle ein, da diese ebenfalls die Vorstandsfunktion in der UNIQA Österreich Versicherungen AG wahrnehmen. Diese idente Zusammensetzung des Vorstands in beiden Gesellschaften ermöglicht eine effiziente Steuerung der UNIQA. Seit dem 1. Juli 2020 bestehen alle Anstellungsverträge der Vorstände mit der UNIQA Insurance Group AG, die ab diesem Zeitpunkt die Auszahlung aller Bezüge durchführt.
Angaben in Tausend Euro |
1 – 12/2023 |
1 – 12/2022 |
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Fixe Bezüge1) |
4.858 |
4.734 |
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Variable Bezüge2) |
3.586 |
4.161 |
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Mehrjährige anteilsbasierte Vergütung3) |
1.327 |
1.722 |
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Summe laufende Bezüge |
9.771 |
10.616 |
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Für das Geschäftsjahr 2020 erfolgte Covid-19-bedingt keine Ausschreibung eines Short-Term Incentive. Für das Geschäftsjahr 2021 werden im Jahr 2025 voraussichtliche Auszahlungen in Höhe von 1.102 Tausend Euro getätigt. Für das Geschäftsjahr 2022 werden im Jahr 2026 voraussichtliche Auszahlungen in Höhe von 1.102 Tausend Euro getätigt. Für das Geschäftsjahr 2023 werden in den Folgejahren 2024 und 2027 voraussichtliche Auszahlungen in Höhe von 4.258 Tausend Euro getätigt.
Im Rahmen der mehrjährigen aktienbasierten Vergütung (LTI) erfolgten im Jahr 2023 aus der LTI-Zuteilung 2019 Auszahlungen an die Vorstandsmitglieder der UNIQA Insurance Group AG in Höhe von 1.327 Tausend Euro. Für die Folgejahre 2024 bis 2027 ergibt sich für die bis zum 31. Dezember 2023 zugeteilten virtuellen Aktien eine voraussichtliche Auszahlung in Höhe von 5.590 Tausend Euro.
Für Pensionszusagen und Rückdeckungsversicherungen für Vorstandsmitglieder wurden im Berichtsjahr insgesamt 896 Tausend Euro (2022: 1.059 Tausend Euro) geleistet. Die Prämie der Rückdeckungsversicherung beläuft sich auf 332 Tausend Euro (2022: 279 Tausend Euro). Die Bezüge für Pensionen für ehemalige Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebene beliefen sich im Berichtsjahr auf 2.147 Tausend Euro (2022: 1.964 Tausend Euro).
Die Vergütungen an die Mitglieder des Aufsichtsrats betrugen für die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2022 1.152 Tausend Euro. Für die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2023 wurden Vergütungen in Höhe von 1.180 Tausend Euro passiviert. An Taggeldern und Barauslagen wurden im Geschäftsjahr 148 Tausend Euro (2022: 72 Tausend Euro) ausbezahlt. Seit dem 14. April 2020 erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats der UNIQA Insurance Group AG, die auch gleichzeitig Aufsichtsratsmitglieder der UNIQA Österreich Versicherungen AG sind, ihre Taggelder und Vergütungen trotz Doppelfunktion ausschließlich von der UNIQA Insurance Group AG. Mit diesen Taggeldern und Vergütungen sind somit auch die Aufsichtsratstätigkeiten bei der UNIQA Österreich Versicherungen AG mit abgedeckt.