Angaben gemäß EU-Taxonomie-Verordnung

Prämien in der Nichtlebensversicherung und taxonomiefähige Aktivitäten

Ermessensausübung und Auslegungserfordernisse

Anbetracht der erst Ende Dezember 2023 ergangenen Auslegungen seitens der Europäischen Kommission und aufgrund der Erstanwendung der neuen Bestimmungen zur Taxonomiekonformität zeigt die aktuelle Marktpraxis, dass nicht alle Details ausreichend spezifiziert sind, und erst ein gemeinsames Verständnis und eine einheitliche Anwendung im Markt entwickelt werden muss, um Konsistenz und Vergleichbarkeit zu erreichen.

Grundsätze der Berichterstattung

Versicherungsunternehmen sind im Rahmen der Taxonomie verpflichtet, eine Kennzahl in Bezug auf ihr Nichtlebensversicherungsgeschäft zu veröffentlichen. Zu diesem Zweck wurden vom europäischen Gesetzgeber bestimmte Sparten von Nichtlebensversicherungen definiert, die in Bezug auf das Umweltziel „Anpassung an den Klimawandel“ als ökologisch nachhaltig gelten.

Im Bereich der Nichtlebensversicherung erfolgte – nach den Vorlagen aus Annex 10 der Delegierten Verordnung (2021/2178) – eine detaillierte Recherche über ca. 40 Sachsparten hinsichtlich aller Prämienbestandteile auf Basis der verrechneten Prämie, getrennt nach direktem und indirektem Geschäft und vor sowie nach etwaiger Rückversicherung. Dabei wurden Leistungsinhalte und Deckungsumfang durch Underwriting-Spezialist:innen hinsichtlich der Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels untersucht. Aufgrund teilweise unterschiedlicher Deckungszusagen wurden Privatkundengeschäft und Industrie-/Gewerbekundengeschäft separat analysiert und betreffend der Taxonomiefähigkeit und Taxonomiekonformität der Versicherungstätigkeit klassifiziert. Die Prämienanteile der analysierten Sachsparten wurden in weiterer Folge zu den in den delegierten Verordnungen festgelegten Kategorien zusammengefasst. Ebenso wurde der Anteil an taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten in Relation zur gesamten verrechneten Nichtlebensversicherungsprämie (vor Rückversicherung) abgeleitet und dabei erstmals die Prämie nach dem Vorgaben des Entwurfs der „Commission notice on the interpretation and implementation of certain legal provisions of the Disclosures Delegated Act under Article 8 of the EU Taxonomy Regulation on the reporting of Taxonomy-eligible and Taxonomy-aligned economic activities and assets (third Commission Notice)“ (Entwurf der Commission Notice) in Prämienanteile zerlegt, welche Deckungen zu Anpassung an den Klimawandel betreffen. Dabei wurden die langfristigen Schadenshistorien zu Grunde gelegt, welche sich aus schlagend gewordenen klimabezogene Risiken ergaben. Weiters wurden die in der delegierten Verordnung festgelegten „Technical Screening Criteria (TSC)“, die Einhaltung der „Minimum Social Safeguards (MSS)“ sowie die „Do-not-significant-harm-Criteria (DNSH)“ überprüft.

Eingeschränkte Datenverfügbarkeit/Dokumentation

Für das Privatkundengeschäft, das standardisierte KMU-Geschäft und das aktive Rückversicherungsgeschäft konnten die oben genannten Nachweise nicht dokumentiert und damit in der taxonomiekonformen Prämie auch nicht angesetzt werden. Obwohl zu Teilprämien zu Versicherungsdeckungen für Naturkatastrophen, die auch im Zusammenhang mit dem Klimawandel stehen, im Rahmen des Großkundengeschäfts in maßgeschneiderter Vertragsform sowohl die Technical Screening Criteria als auch die Do-not-significant-harm-Criteria (DNSH) weitgehend erfüllt wurden, wurde aufgrund der noch nicht ausreichenden Gewährleistung des Nachweises der Erfüllung aller „Minimum Social Safeguards“ auch in diesem Kundensegment von einem Ansatz taxonomiekonformer Prämienanteile Abstand genommen.

Nach der aktuellen Auslegung der Europäischen Kommission wurden auch für die Berechnung der Vorjahresvergleichszahl aus den Prämien nur der Anteil angesetzt, welcher der Deckung der klimabedingten Risiken gewidmet werden kann. Die Berechnung mit den dazu zerlegten (gesplitteten) Prämien ergeben nunmehr 8,51 Prozent Taxonomiefähigkeit für 2022 anstatt - wie im Vorjahresbericht ohne Prämiensplitt ausgewiesen – bisher 48,1 Prozent Taxonomiefähigkeit (siehe Bericht 2022).

In der nachgelagerten Tabelle (Template gem. Annex 10 der delegierten VO) finden sich die Details.

Meldebogen: Der versicherungstechnische KPI für Nichtlebens- und Rückversicherungsunternehmen

Wirtschaftstätigkeiten

Wesentlicher Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel

Keine erhebliche Beeinträchtigung (DNSH)

 

Absolute Prämien,
Jahr 2023

Anteil der
Prämien,
Jahr 2023

Anteil der
Prämien,
Jahr 2022

Klima­schutz

Wasser-
und
Meeres­res­sourcen

Kreis­lauf­wirt­schaft

Umwelt­ver­schmut­zung

Biolog­ische
Vielfalt
und
Öko­systeme

Mindest­schutz

%

%

J/N

J/N

J/N

J/N

J/N

J/N

A.1. Taxonomiekonformes Nichtlebensversicherungs- und Rückversicherungs­geschäft (ökologisch nachhaltig)

0,00

0,00

0,00

J

J

J

J

J

N

A.1.1 Davon rückversichert

0,00

0,00

0,00

J

J

J

J

J

N

A.1.2 Davon aus der Rückversicherungstätigkeit stammend

0,00

0,00

0,00

J

J

J

J

J

N

A.1.2.1 Davon rückversichert (Retrozession)

0,00

0,00

0,00

J

J

J

J

J

N

A.2 Taxonomiefähiges, aber nicht ökologisch nachhaltiges Nichtlebensversicherungs- und Rückversicherungs­geschäft (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)

369.398.784,73

8,77

8,51

 

 

 

 

 

 

B. Nicht taxonomiefähiges Nichtlebensversicherungs- und Rückversicherungs­geschäft

3.844.769.986,69

91,23

91,49

 

 

 

 

 

 

Insgesamt (A.1 + A.2 + B.)

4.214.168.771,42

100,00

100,00

 

 

 

 

 

 

Kapitalanlagen und taxonomiefähige Aktivitäten

Ermessensausübung und Auslegungserfordernisse

Für Versicherungsunternehmen wird in der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 festgelegt, dass Offenlegungen in Bezug auf die Kapitalanlagen zu erfolgen haben. Dabei erfolgt die Taxonomie-Klassifizierung mit Unterstützung vom externen Datenanbieter ISS STOXX. Da Nicht-Finanz-Unternehmen erstmals in die Berichterstattung der Taxonomiekonformität für das GJ 2022 einbezogen wurden, basieren die KPI’s zur Taxonomiekonformität bzgl. Umsatz sowie Betriebsausgaben der UIG ausschließlich auf Daten von Nicht-Finanz-Unternehmen.

Es wurden die veröffentlichten Beurteilungskriterien für die ersten beiden Klimaziele der EU-Taxonomie-Verordnung beachtet.

Des Weiteren wurde auch der Entwurfs der „Commission notice on the interpretation and implementation of certain legal provisions of the Disclosures Delegated Act under Article 8 of the EU Taxonomy Regulation on the reporting of Taxonomy-eligible and Taxonomy-aligned economic activities and assets (third Commission Notice)“ (Entwurf der Commission Notice) vom 21.12.2023 der Europäischen Kommission kritisch gewürdigt.

FAQ 2 wurde zur Kenntnis genommen allerdings weiterhin am IFRS Konsolidierungskreis festgehalten um eine Vergleichbarkeit mit dem Konzernabschluss weiterhin zu gewährleisten. Diese Rechtsansicht erscheint uns vertretbar, da in der Taxonomieverordnung selbst dazu nichts Gegenteiliges geäußert wird.

Grundsätze der Berichterstattung

Zum Zeitpunkt der Berichterstellung gibt es zur Anwendung der EU-Taxonomie-Verordnung samt den dazu ergangenen delegierten Verordnungen weiterhin unterschiedliche Auslegungen. Die Ermittlung unserer quantitativen und qualitativen Angaben berücksichtigt unseren derzeitigen Wissensstand.

Die Berechnung der unternehmensbezogenen KPI’s nach Art. 8 Taxonomie-Verordnung bezieht sich auf die im konsolidierten Konzernbericht der (UIG) für das Jahr 2023 veröffentlichten Investments der UNIQA Insurance Group AG (UIG). Für die aufgrund fehlender Beherrschung nicht konsolidierten Investmentsfonds wurde die FAQ 4 zur Kenntnis genommen und in weiterer Folge die IDW Interpretation (IDW QA vom 01.12.2023) angewendet, welche besagt, dass auf die Hülle des Fonds abgestellt werden kann. Alle weiteren regulatorischen Entwicklungen werden dazu streng verfolgt.

Eingeschränkte Datenverfügbarkeit / Dokumentation

Abweichend von den Bilanzwerten und verschiedenen angewandten IFRS Bewertungsmethoden wurde für die Taxonomieberechnung durchgängig mit den beizulegenden Zeitwerten bewertet und die Kennzahlenberechnung erstellt.

Die Differenzen zu den in dem Konzernabschluss ausgewiesenen Buchwerten resultieren im Wesentlichen aus den in der Konzernbilanz teilweise zu Anschaffungskosten bewerteten Finanzimmobilien sowie aus den nach der “At-Equity-Methode" bewerteten assoziierten Beteiligungen.

Für die Berechnung der Green-Investment-Ratio (GIR) wurden weiters die Vermögenswerte von Supranationalen, Staaten, Zentralbanken, die Bestände an nicht konsolidierten Investmentfonds ausgeklammert. Der Berechnung zu Grunde liegende „Coverage amount“ gemäß Tabelle Annex X der DelVo 2021/2178 beträgt EUR Mio. 17.053.

Zusätzliche Angaben bzgl. Annex X EU Taxonomieverordnung Art. 8 KPI’s

Alle Staatsanleihen und Anleihen supranationaler Emittenten wurden gemäß den delegierten Rechtsakten zur EU-Taxonomie-Verordnung aus der Berechnung ausgeklammert.

Der Anteil der Risikopositionen gegenüber Staaten, Zentralbanken und supranationalen Emittenten beträgt in Bezug auf sämtliche Investments 33,16 Prozent.

Meldebogen: Der Anteil der Kapitalanlagen des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens, die auf die Finanzierung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet oder hiermit verbunden sind, im Verhältnis zu den gesamten Kapitalanlagen

 

%

 

 

Der gewichtete Durchschnittswert aller Kapitalanlagen von Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen, die auf die Finanzierung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet oder hiermit verbunden sind, im Verhältnis zum Wert der Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden, mit folgenden Gewichtungen von Beteiligungen an Unternehmen wie unten aufgeführt:

 

 

Der gewichtete Durchschnittswert aller Kapitalanlagen von Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen, die auf die Finanzierung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet oder hiermit verbunden sind, mit folgenden Gewichtungen von Beteiligungen an Unternehmen wie unten aufgeführt:

 

umsatzbasiert:

10,88

 

umsatzbasiert:

1.855.767.902,27

CapEx-basiert:

0,77

 

CapEx-basiert:

131.372.367,40

Der Prozentsatz der für den KPI erfassten Vermögenswerte im Verhältnis zu den Gesamtkapitalanlagen von Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen (Gesamt-AuM). Ohne Kapitalanlagen in staatliche Einrichtungen.

 

 

Der Geldwert der für den KPI erfassten Vermögenswerte. Ohne Kapitalanlagen in staatliche Einrichtungen.

 

Erfassungsquote*:

60,64

 

Erfassungsbereich**:

17.053.157.854,29

 

 

 

 

 

Zusätzliche, ergänzende Offenlegungen: Aufschlüsselung des Nenners des KPIs

 

 

 

Der Prozentsatz der Derivate im Verhältnis zu den Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden:

0,16

 

Der Wert der Derivate als Geldbetrag:

26.937.490,30

Der Anteil der Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU nicht unterliegen, an den für den KPI erfassten Gesamtaktiva:

 

 

Der Wert der Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU nicht unterliegen:

 

Für Nicht-Finanzunternehmen:

3,14

 

Für Nicht-Finanzunternehmens:

534.753.119,67

Für Finanzunternehmen:

8,31

 

Für Finanzunternehmen:

1.417.109.388,84

Der Anteil der Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen aus Nicht-EU-Ländern, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU nicht unterliegen, an den für den KPI erfassten Gesamtaktiva:

 

 

Der Wert der Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen aus Nicht-EU-Ländern, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU nicht unterliegen:

 

Für Nicht-Finanzunternehmen:

1,68

 

Für Nicht-Finanzunternehmens:

286.412.134,49

Für Finanzunternehmen:

4,42

 

Für Finanzunternehmen:

754.019.240,78

Der Anteil der Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU unterliegen, an den für den KPI erfassten Gesamtaktiva:

 

 

Der Wert der Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU unterliegen:

 

Für Nicht-Finanzunternehmen:

27,00

 

Für Nicht-Finanzunternehmens:

4.604.540.892,49

Für Finanzunternehmen:

16,80

 

Für Finanzunternehmen:

2.864.891.738,50

Der Anteil der Risikopositionen gegenüber anderen Gegenparteien und Aktiva an den Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden:

44,60

 

Der Wert der Risikopositionen gegenüber anderen Gegenparteien und Aktiva:

7.604.925.224,48

Der Anteil der Kapitalanlagen des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens — mit Ausnahme der Kapitalanlagen für Lebensversicherungsverträge, bei denen das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird — die auf die Finanzierung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet oder hiermit verbunden sind: X %

73,27

 

Der Wert der Kapitalanlagen des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens — mit Ausnahme der Kapitalanlagen für Lebensversicherungsverträge, bei denen das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird — die auf die Finanzierung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet oder hiermit verbunden sind:

12.756.783.815,79

Der Wert aller Kapitalanlagen durch die taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten finanziert werden, im Verhältnis zum Wert der Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden: ***

 

 

Der Wert aller Kapitalanlagen, durch die nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten finanziert werden: ****

 

umsatzbasiert:

19,77

 

umsatzbasiert:

3.371.923.725,92

CapEx-basiert:

17,52

 

CapEx-basiert:

2.986.880.524,37

Der Wert aller Kapitalanlagen durch die taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten finanziert werden, im Verhältnis zum Wert der Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden: ***

 

 

Der Wert aller Kapitalanlagen, durch die taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten finanziert werden: ****

 

umsatzbasiert:

5,39

 

umsatzbasiert:

919.543.933,27

CapEx-basiert:

1,95

 

CapEx-basiert:

332.080.020,59

 

 

 

 

 

Zusätzliche, ergänzende Offenlegungen: Aufschlüsselung des Zählers des KPI

 

 

 

Der Anteil der taxonomiekonformen Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU unterliegen:

 

 

Der Wert der taxonomiekonformen Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU unterliegen:

 

Für Nicht-Finanzunternehmen:

 

 

Für Nicht-Finanzunternehmen:

 

umsatzbasiert:

10,88

 

umsatzbasiert:

1.855.767.902,27

CapEx-basiert:

0,77

 

CapEx-basiert:

131.372.367,40

Für Finanzunternehmen:

 

 

Für Finanzunternehmen:

 

umsatzbasiert:

0,00

 

umsatzbasiert:

0,00

CapEx-basiert:

0,00

 

CapEx-basiert:

0,00

Der Anteil der taxonomiekonformen Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU unterliegen, an den für den KPI erfassten Gesamtaktiva:

 

 

Der Wert der Kapitalanlagen des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens — mit Ausnahme der Kapitalanlagen für Lebensversicherungsverträge, bei denen das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird — die auf die Finanzierung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet oder hiermit verbunden sind:

 

umsatzbasiert:

10,87

 

umsatzbasiert:

1.854.468.876,52

CapEx-basiert:

0,76

 

CapEx-basiert:

128.771.556,68

Der Anteil der taxonomiekonformen Risikopositionen gegenüber anderen Gegenparteien und Aktiva an den Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden*****:

 

 

Wert der taxonomiekonformen Risikopositionen gegenüber anderen Gegenparteien und Aktiva an den Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden: umsatzbasiert******:

 

umsatzbasiert:

0,00

 

umsatzbasiert:

0,00

CapEx-basiert:

0,00

 

CapEx-basiert:

0,00

*

Für die Berechnung der Erfassungsquote % wurden weder Drittfonds deren Risiko den Kunden zuzurechnen ist noch nicht konsolidierte Investmentfonds berücksichtigt. Wir verweisen hier auf das Kapitel: Grundsätze der Berichterstattung.

**

Hier verweisen wir auf die konsolidierte Bilanz der UIG (Investment Property, Other Investments, Financial Assets account equity method, Investments for fundlinked life insurance) mit Verweis auf das Kapitel: Eingeschränkte Datenverfügbarkeit / Dokumentation.

***

Hier wird über die Anforderung des Standard hinaus in umsatzbasiert % sowie CapEx-basiert % untergliedert.

****

Hier wird über die Anforderung hinaus in umsatzbasierte Geldbeträge sowie CapEx-basierte Geldbeträge untergliedert

*****

Wir deklarieren andere Gegenpartien, mangels näherer Ausführungen der Kommission als Unternehmen, denen nicht eindeutig eine Berichterstattung oder keine Berichterstattung im Sinne der nicht-finanziellen Berichterstattung zugewiesen werden kann. Da wir aufgrund der Taxonomievorgaben nur berichtspflichtige Unternehmen für die Prüfung der taxonmiekonformen Wirtschaftsaktivitäten einbeziehen ergeben sich aus obiger Schlussfolgerung somit keine taxonomiekonformen Risikopositionen.

******

Wir deklarieren andere Gegenpartien, mangels näherer Ausführungen der Kommission als Unternehmen denen nicht eindeutig eine Berichterstattung oder keine Berichterstattung im Sinne der nicht-finanziellen Berichterstattung zugewiesen werden kann. Da wir aufgrund der Taxonomievorgaben nur berichtspflichtige Unternehmen für die Prüfung der taxonmiekonformen Wirtschaftsaktivitäten einbeziehen ergeben sich aus obiger Schlussfolgerung somit keine taxonomiekonformen Risikopositionen.

 

%

 

 

%

 

 

%

Aufschlüsselung des Zählers des KPIs nach Umweltziel

 

 

 

 

 

 

 

Taxonomiekonforme Aktivitäten — sofern „keine erhebliche Beeinträchtigung“ (DNSH) und soziale Sicherung positiv bewertet werden:

(1) Klimaschutz*

 

 

a) Übergangstätigkeiten:

 

 

b) Ermöglichende Tätigkeiten:

 

umsatzbasiert:

100,00

 

umsatzbasiert:

0,01

 

umsatzbasiert:

0,74

CapEx-basiert:

100,00

 

CapEx-basiert:

0,02

 

CapEx-basiert:

0,63

(2) Anpassung an den Klimawandel

 

 

a) Übergangstätigkeiten:

 

 

b) Ermöglichende Tätigkeiten:

 

umsatzbasiert:

0,00

 

umsatzbasiert:

0,00

 

umsatzbasiert:

0,00

CapEx-basiert:

0,00

 

CapEx-basiert:

0,00

 

CapEx-basiert:

0,00

(3) Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen

 

 

a) Übergangstätigkeiten:

 

 

b) Ermöglichende Tätigkeiten:

 

umsatzbasiert:

n/a

 

umsatzbasiert:

n/a

 

umsatzbasiert:

n/a

CapEx-basiert:

n/a

 

CapEx-basiert:

n/a

 

CapEx-basiert:

n/a

(4) Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft

 

 

a) Übergangstätigkeiten:

 

 

b) Ermöglichende Tätigkeiten:

 

umsatzbasiert:

n/a

 

umsatzbasiert:

n/a

 

umsatzbasiert:

n/a

CapEx-basiert:

n/a

 

CapEx-basiert:

n/a

 

CapEx-basiert:

n/a

(5) Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung

 

 

a) Übergangstätigkeiten:

 

 

b) Ermöglichende Tätigkeiten:

 

umsatzbasiert:

n/a

 

umsatzbasiert:

n/a

 

umsatzbasiert:

n/a

CapEx-basiert:

n/a

 

CapEx-basiert:

n/a

 

CapEx-basiert:

n/a

(6) Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme

 

 

a) Übergangstätigkeiten:

 

 

b) Ermöglichende Tätigkeiten:

 

umsatzbasiert:

n/a

 

umsatzbasiert:

n/a

 

umsatzbasiert:

n/a

CapEx-basiert:

n/a

 

CapEx-basiert:

n/a

 

CapEx-basiert:

n/a

Meldebogen 1 Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas

Zeile

Tätigkeiten im Bereich Kernenergie

 

1.

Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf Energie aus Nuklearprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.

Ja

2.

Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme – auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung – sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung mithilfe der besten verfügbaren Technologien tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.

Ja

3.

Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme – auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung – sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.

Ja

 

 

 

Zeile

Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas

 

4.

Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.

Ja

5.

Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.

Ja

6.

Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wärmegewinnung, die Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.

Ja

Meldebögen 2 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Nenner)

Zeile

Wirtschaftstätigkeiten

 

Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent)

CCM + CCA

Klimaschutz

Anpassung an den Klimawandel

%

%

%

1.

Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI

umsatzbasiert:

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

CapEx-basiert:

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

2.

Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI

umsatzbasiert:

48.898,89

0,00

48.898,89

0,00

0,00

0,00

CapEx-basiert:

222.198,61

0,00

222.198,61

0,00

0,00

0,00

3.

Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI

umsatzbasiert:

2.247.758,01

0,01

2.247.758,01

0,01

0,00

0,00

CapEx-basiert:

2.173.345,62

0,01

2.173.345,62

0,01

0,00

0,00

4.

Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI

umsatzbasiert:

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

CapEx-basiert:

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

5.

Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI

umsatzbasiert:

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

CapEx-basiert:

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

6.

Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI

umsatzbasiert:

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

CapEx-basiert:

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

7.

Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI

umsatzbasiert:

1.853.471.245,37

10,87

1.853.471.245,37

10,87

0,00

0,00

CapEx-basiert:

128.976.823,17

0,76

128.976.823,17

0,76

0,00

0,00

8.

Anwendbarer KPI insgesamt

umsatzbasiert:

1.855.767.902,27

10,88

1.855.767.902,27

10,88

0,00

0,00

CapEx-basiert:

131.372.367,40

0,77

131.372.367,40

0,77

0,00

0,00

Meldebogen 3 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Zähler)

Zeile

Wirtschaftstätigkeiten

 

Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent)

CCM + CCA

Klimaschutz

Anpassung an den Klimawandel

%

%

%

1.

Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI

umsatzbasiert:

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

CapEx-basiert:

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

2.

Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI

umsatzbasiert:

48.898,89

0,00

48.898,89

0,00

0,00

0,00

CapEx-basiert:

222.198,61

0,17

222.198,61

0,17

0,00

0,00

3.

Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI

umsatzbasiert:

2.247.758,01

0,12

2.247.758,01

0,12

0,00

0,00

CapEx-basiert:

2.173.345,62

1,65

2.173.345,62

1,65

0,00

0,00

4.

Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI

umsatzbasiert:

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

CapEx-basiert:

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

5.

Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI

umsatzbasiert:

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

CapEx-basiert:

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

6.

Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI

umsatzbasiert:

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

CapEx-basiert:

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

7.

Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI

umsatzbasiert:

1.853.471.245,37

99,88

1.853.471.245,37

99,88

0,00

0,00

CapEx-basiert:

128.976.823,17

98,18

128.976.823,17

98,18

0,00

0,00

8.

Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI

umsatzbasiert:

1.855.767.902,27

100,00

1.855.767.902,27

100,00

0,00

0,00

CapEx-basiert:

131.372.367,40

100,00

131.372.367,40

100,00

0,00

0,00

Meldebogen 4 Taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten

Zeile

Wirtschaftstätigkeiten

 

Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent)

CCM + CCA

Klimaschutz

Anpassung an den Klimawandel

%

%

%

1.

Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI

umsatzbasiert:

24.497,43

0,00

24.497,43

0,00

0,00

0,00

CapEx-basiert:

284.170,22

0,00

284.170,22

0,00

0,00

0,00

2.

Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI

umsatzbasiert:

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

CapEx-basiert:

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

3.

Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI

umsatzbasiert:

86.156,69

0,00

86.156,69

0,00

0,00

0,00

CapEx-basiert:

86.156,69

0,00

86.156,69

0,00

0,00

0,00

4.

Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI

umsatzbasiert:

2.185.845,83

0,01

2.185.845,83

0,01

0,00

0,00

CapEx-basiert:

988.102,09

0,01

988.102,09

0,01

0,00

0,00

5.

Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI

umsatzbasiert:

4.728.231,66

0,03

4.728.231,66

0,03

0,00

0,00

CapEx-basiert:

3.406.634,82

0,02

3.406.634,82

0,02

0,00

0,00

6.

Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI

umsatzbasiert:

1.364.099,96

0,01

1.364.099,96

0,01

0,00

0,00

CapEx-basiert:

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

7.

Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI

umsatzbasiert:

911.155.101,70

5,34

911.155.101,70

5,34

0,00

0,00

CapEx-basiert:

327.314.956,76

1,92

327.314.956,76

1,92

0,00

0,00

8.

Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI

umsatzbasiert:

919.543.933,27

5,39

919.543.933,27

5,39

0,00

0,00

CapEx-basiert:

332.080.020,59

1,95

332.080.020,59

1,95

0,00

0,00

Meldebogen 5 Nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten

Zeile

Wirtschaftstätigkeiten

 

%

1.

Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI

umsatzbasiert:

0,00

0,00

CapEx-basiert:

0,00

0,00

2.

Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI

umsatzbasiert:

0,00

0,00

CapEx-basiert:

1.629.456,46

0,01

3.

Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI

umsatzbasiert:

398.628,22

0,00

CapEx-basiert:

853.850,86

0,01

4.

Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI

umsatzbasiert:

0,00

0,00

CapEx-basiert:

0,00

0,00

5.

Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI

umsatzbasiert:

0,00

0,00

CapEx-basiert:

0,00

0,00

6.

Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI

umsatzbasiert:

0,00

0,00

CapEx-basiert:

0,00

0,00

7.

Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter nicht taxonomiefähiger Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI

umsatzbasiert:

3.371.525.097,70

19,77

CapEx-basiert:

2.984.397.217,05

17,50

8.

Gesamtbetrag und -anteil der nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI

umsatzbasiert:

3.371.923.725,92

19,77

CapEx-basiert:

2.986.880.524,37

17,52

Anschaffungskosten
Der zum Erwerb eines Vermögenswerts entrichtete Betrag an Zahlungsmitteln bzw. Zahlungsmitteläquivalenten einer anderen Entgeltform zum Zeitpunkt des Erwerbs zuzüglich dem Kauf direkt zurechenbarer Kosten.
Zum Glossar
Equity-Methode
Nach dieser Methode werden die Anteile an assoziierten Unternehmen bilanziert. Der Wertansatz entspricht grundsätzlich dem konzernanteiligen Eigenkapital dieser Unternehmen. Im Fall von Anteilen an Unternehmen, die selbst einen Konzernabschluss aufstellen, wird jeweils deren Konzerneigenkapital entsprechend angesetzt. Im Rahmen der laufenden Bewertung ist dieser Wertansatz um die anteiligen Eigenkapitalveränderungen fortzuschreiben; die anteiligen Jahresergebnisse werden dabei dem Konzernergebnis zugerechnet.
Zum Glossar
IFRS
„International Financial Reporting Standards“ (internationale Grundsätze der Finanzberichterstattung). Seit 2002 gilt die Bezeichnung IFRS für das Gesamtkonzept der vom International Accounting Standards Board verabschiedeten Standards. Bereits zuvor verabschiedete Standards werden weiter als International Accounting Standards (IAS) zitiert.
Zum Glossar
Rückversicherung
Ein Versicherungsunternehmen versichert einen Teil seines Risikos bei einem anderen Versicherungsunternehmen.
Zum Glossar