1. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken, die als langfristige Kapitalanlagen zur Erzielung von Mieteinnahmen und/oder zum Zweck der Wertsteigerung gehalten werden und nicht zugrunde liegende Referenzwerte in der Lebens- und Krankenversicherung darstellen, werden grundsätzlich nach dem Anschaffungskostenmodell bewertet. Die Abschreibung dieser als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien erfolgt linear über eine Nutzungsdauer von 15 bis 80 Jahren und wird unter der Position „Kapitalanlageergebnis“ erfasst.

Aus der Ausübung des Bewertungswahlrechts gemäß IAS 40.32A kommt es zu einer Umstellung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten fremdgenutzten Immobilien auf eine Zeitwertbewertung. Dies betrifft lediglich jene Immobilien, die zugrunde liegende Referenzwerte in der Lebens- und Krankenversicherung mit Überschussbeteiligung darstellen.

Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts erfolgt mittels Gutachten, die von unabhängigen Sachverständigen erstellt werden. Diese Gutachten werden auf der Basis des Ertragswertverfahrens erstellt. Dafür ist es erforderlich, zukunftsbezogene Annahmen, wie vor allem zum Diskontierungszinssatz, zur Exit Yield, zur erwarteten Auslastung (Leerstandsrate), zur künftigen Mietpreisentwicklung sowie zum Zustand der Immobilie, zu treffen. Ebenfalls werden der Grundwert, die Lage, die Nutzfläche und die Nutzungsart der Immobilie berücksichtigt.

Aus diesem Grund fallen sämtliche Bewertungen des beizulegenden Zeitwerts der Immobilien unter Stufe 3 gemäß der Hierarchie nach IFRS 13. Die Bewertungsverfahren reagieren auf die zugrunde liegenden Annahmen und Parameter.

So würde beispielsweise eine Reduktion des angewendeten Diskontierungszinssatzes bei gleichzeitig unveränderten sonstigen Annahmen und Parametern zu einer Erhöhung der ermittelten Immobilienwerte führen.

Im Gegenzug würde beispielsweise eine Reduktion der erwarteten Auslastung oder der erwarteten Mietpreise bei wiederum unveränderten sonstigen Annahmen und Parametern zu einer Verringerung der ermittelten Immobilienwerte führen. Die bewertungsrelevanten Annahmen und Parameter werden zu jedem Stichtag auf Basis der bestmöglichen Schätzung des Managements unter Berücksichtigung der aktuell vorherrschenden Marktverhältnisse festgelegt.

Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie beizulegende Zeitwerte

Angaben in Tausend Euro

Fremdgenutzte Grundstücke und Bauten zu fortgeführten Anschaffungs­kosten bewertet

Fremdgenutzte Grundstücke und Bauten mit beizulegenden Zeitwerten bewertet

Gesamt

Stand am 31. Dezember 2021

1.990.893

0

1.990.893

Umgliederungen und Wertanpassungen aus der Erstanwendung von IFRS 17

–572.470

1.380.504

808.034

Stand am 1. Jänner 2022 angepasst

1.418.424

1.380.504

2.798.927

Währungsumrechnung

–11.967

0

–11.967

Zugänge

124.476

3.543

128.018

Abgänge

–9.060

–41.201

–50.262

Zugang aus Zeitwerterhöhungen

0

25.914

25.914

Umbuchungen

210

0

210

Stand am 31. Dezember 2022 angepasst

1.522.082

1.368.759

2.890.841

Stand am 1. Jänner 2023

1.522.082

1.368.759

2.890.841

Währungsumrechnung

26.238

0

26.238

Veränderung des Konsolidierungskreises

–419

0

–419

Zugänge

32.077

6.360

38.437

Abgänge

–70.443

–4.433

–74.876

Zugang aus Zeitwerterhöhungen

0

46.154

46.154

Abgang aus Zeitwertminderungen

0

–34.977

–34.977

Umbuchungen

14.482

0

14.482

Stand am 31. Dezember 2023

1.524.016

1.381.864

2.905.880

Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen

Angaben in Tausend Euro

Fremdgenutzte Grundstücke und Bauten zu fortgeführten Anschaffungs­kosten bewertet

Fremdgenutzte Grundstücke und Bauten mit beizulegenden Zeitwerten bewertet

Gesamt

Stand am 31. Dezember 2021

–749.034

 

–749.034

Umgliederungen aus der Erstanwendung von IFRS 17

231.008

 

231.008

Stand am 1. Jänner 2022 angepasst

–518.026

 

–518.026

Währungsumrechnung

2.778

 

2.778

Abschreibungen

–30.103

 

–30.103

Abgänge

27.303

 

27.303

Stand am 31. Dezember 2022 angepasst

–518.047

 

–518.047

Stand am 1. Jänner 2023

–518.047

 

–518.047

Währungsumrechnung

–1.812

 

–1.812

Veränderung des Konsolidierungskreises

250

 

250

Abschreibungen

–31.538

 

–31.538

Abgänge

63.840

 

63.840

Umbuchungen

–6.624

 

–6.624

Stand am 31. Dezember 2023

–493.933

 

–493.933

Buchwerte

Angaben in Tausend Euro

Schaden- und Unfallversicherung

Kranken­versicherung

Lebens­versicherung

Gesamt

Stand am 31. Dezember 2022 angepasst

206.620

859.743

1.306.430

2.372.793

Stand am 31. Dezember 2023

202.980

872.672

1.336.295

2.411.947

Beizulegende Zeitwerte

Angaben in Tausend Euro

Schaden- und Unfall-
versicherung

Kranken-
versicherung

Lebens-
versicherung

Gesamt

Stand am 31. Dezember 2022

507.203

936.157

1.504.926

2.948.286

Stand am 31. Dezember 2023

503.592

959.261

1.481.684

2.944.537

Für fremdgenutzte Grundstücke und Bauten, die mit beizulegenden Zeitwerten erfasst werden, ergeben sich aus den mit Solvency II abgestimmten Berechnungen im partiellen internen Modell folgende Sensitivitäten:

Sensitivitäten von fremdgenutzten Grundstücken und Bauten mit beizulegenden Zeitwerten bewertet

Angaben in Tausend Euro

31.12.2023

31.12.2022

Beizulegender Zeitwert

1.381.864

1.368.759

Mieterträge –5 %

1.326.089

1.311.162

Mieterträge +5 %

1.437.639

1.421.884

Kapitalisierungszinssatz –100 bp

1.391.578

1.377.634

Kapitalisierungszinssatz +100 bp

1.372.252

1.359.852

Bodenpreise –5 %

1.367.624

1.350.157

Bodenpreise +5 %

1.396.104

1.386.868

Anschaffungskosten
Der zum Erwerb eines Vermögenswerts entrichtete Betrag an Zahlungsmitteln bzw. Zahlungsmitteläquivalenten einer anderen Entgeltform zum Zeitpunkt des Erwerbs zuzüglich dem Kauf direkt zurechenbarer Kosten.
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IAS
„International Accounting Standards“ (internationale Rechnungslegungsvorschriften).
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IFRS
„International Financial Reporting Standards“ (internationale Grundsätze der Finanzberichterstattung). Seit 2002 gilt die Bezeichnung IFRS für das Gesamtkonzept der vom International Accounting Standards Board verabschiedeten Standards. Bereits zuvor verabschiedete Standards werden weiter als International Accounting Standards (IAS) zitiert.
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Solvency II
Richtlinie der Europäischen Union zu Publikationspflichten sowie Solvabilitätsvorschriften für die Eigenmittelausstattung von Versicherungsunternehmen.
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