5. Versicherungsverträge

Versicherungs- und Rückversicherungsverträge sowie Investmentverträge mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung werden gemäß den Rechnungslegungsbestimmungen für Versicherungsverträge (IFRS 17) bilanziert. Übergangsbestimmungen, Ermessensentscheidungen und Schätzungen sowie maßgebliche Rechnungslegungsmethoden im Zusammenhang mit diesem, am 1. Jänner 2023 in Kraft getretenen, Rechnungslegungsstandard werden nachfolgend erläutert.

Übergangsbestimmungen

Ein Großteil des Versicherungsbestands von UNIQA besteht zum Zeitpunkt der Umstellung auf IFRS 17 aus Verträgen, bei denen der Abschluss des Vertrags teilweise Jahrzehnte zurückliegt. IFRS 17 sieht grundsätzlich vor, dass die Einführung voll retrospektiv zu erfolgen hat. Das bedeutet, dass die bilanziellen Größen so zu bestimmen sind, als ob schon immer die neu eingeführten Bewertungsregeln gegolten hätten. Die volle retrospektive Anwendung erfordert eine zumindest jährliche Aufrollung der vertraglichen Servicemarge über die gesamte Laufzeit des Vertrags seit Beginn.

Die volle retrospektive Anwendung von IFRS 17 ist für UNIQA aus den folgenden Gründen nicht praktikabel:

  • Erforderliche Vertragsstammdaten und Daten über Transaktionen betreffend der Verträge sind retrospektiv nicht in der notwendigen Granularität verfügbar.
  • Die Ermittlung der erwarteten zukünftigen Zahlungsströme und deren Anpassung bei nicht ökonomischen Annahmeänderungen (z. B. Sterblichkeitsannahmen) sind rückblickend nicht möglich, da auch dann kein besseres Wissen vorliegen würde („without hindsight“).
  • Dasselbe gilt für die Ermittlung der erforderlichen Aufteilung von Kosten, die dem Versicherungsbestand zuzurechnen sind.
  • Bei Verträgen mit Überschussbeteiligung sind ökonomische Annahmen und historische IFRS-17-Spezifika wie beispielsweise die Finanzierungskomponente zur stochastischen Modellierung vor der Erstanwendung nicht verfügbar.
  • Im langfristigen Schaden- und Unfallversicherungsgeschäft sind die historischen Parameter zur Ermittlung der versicherungstechnischen Rückstellungen nur mit unverhältnismäßigem Aufwand ermittelbar und eine Unterteilung in Kohorten ist aufgrund fehlender historischer Informationen bei automatischen Prolongationen nicht möglich.

Ist die volle retrospektive Anwendung von IFRS 17 nicht praktikabel, was bei UNIQA der Fall ist, stehen zwei Alternativen zur Verfügung:

  • Modifiziert retrospektiver Ansatz
  • Fair-Value-Ansatz

Ziel des modifiziert retrospektiven Ansatzes ist es, eine bestmögliche Annäherung zur vollen retrospektiven Anwendung zu erreichen. Nach dem Fair-Value-Ansatz wird die vertragliche Servicemarge einer Gruppe von Versicherungsverträgen zum Übergangszeitpunkt als Differenz zwischen dem nach IFRS 13 ermittelten beizulegenden Zeitwert und den entsprechenden, nach IFRS 17 ermittelten Erfüllungszahlungsströmen bestimmt. Bei UNIQA kommen beide Ansätze zur Anwendung.

Die Wahl des geeigneten Ansatzes zur Ermittlung der Eröffnungsbilanz nach IFRS 17 erfolgt auf der Ebene von Portfolios von Versicherungsverträgen. Hierbei wird für sämtliche Gruppen eines Portfolios bestimmt, ob es sich beim erstmaligen Ansatz um belastende Verträge handelt oder ob keine signifikante Wahrscheinlichkeit gegeben ist, dass diese belastend werden können.

Im Zusammenhang mit dem modifiziert retrospektiven Ansatz gewährt IFRS 17 mehrere Modifikationen der vollen retrospektiven Anwendung, von denen die nachfolgenden bei UNIQA zur Anwendung kommen. Diese Modifikationen können angewendet werden, sofern die erforderlichen detaillierten Informationen aus vergangenen Perioden nicht zugänglich sind. Mangels Verfügbarkeit von Vertragsinformationen in der erforderlichen Granularität wendet UNIQA die Modifikation IFRS 17.C10 an, wonach eine Unterteilung von Vertragsgruppen nach Zeichnungsjahren entfallen kann.

Anwendung des modifiziert retrospektiven Ansatzes für Verträge ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligung:

  • UNIQA wendet die Modifikationen IFRS 17.C12 bis IFRS 17.C14 für Verträge ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligung an. Diese behandeln die Ermittlung der erwarteten zukünftigen Zahlungsströme, deren Verzinsung, die Risikoanpassung und die Abschlusskosten zur Ersterfassung von Gruppen von Versicherungsverträgen. Basierend auf diesen Modifikationen wird eine vertragliche Servicemarge oder eine Verlustkomponente zum Zeitpunkt der Ersterfassung von Gruppen von Versicherungsverträgen ermittelt.
  • Die Modifikationen IFRS 17.C15 und IFRS 17.C16 kommen zur Fortschreibung der vertraglichen Servicemarge respektive der Verlustkomponente vom Zeitpunkt der Ersterfassung bis zum Zeitpunkt der Umstellung auf IFRS 17 zur Anwendung.
  • Bei Portfolios, die Verträge mit unterschiedlichen Zeichnungsjahren enthalten, wendet UNIQA die Modifikation IFRS 17.C18(b) an. Diese führt dazu, dass die kumulierte Neubewertungsrücklage zum Zeitpunkt des Übergangs auf null gesetzt werden kann, sofern das OCI-Wahlrecht nach IFRS 17.88(b) zur Anwendung kommt.

Für Verträge mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung können die Bestimmungen von IFRS 17.C17 zur Anwendung kommen, wonach sich die vertragliche Servicemarge aus den folgenden Informationen des Portfolios ermittelt:

  • den Differenzen zwischen dem beizulegenden Zeitwert der zugrunde liegenden Referenzwerte und der Erfüllungswerte zum Zeitpunkt der Umstellung auf IFRS 17,
  • einer Anpassung dieser Werte um die historischen, im Unternehmen verbliebenen Gebühren an die Versicherungsnehmer:innen,
  • Anpassungen um die historischen Veränderungen der Risikoanpassung,
  • der Fortschreibung der vertraglichen Servicemarge vom Zeitpunkt der Ersterfassung bis zum Zeitpunkt der Umstellung auf IFRS 17.

Sollte sich hieraus eine Verlustkomponente ergeben, so ist diese gemäß IFRS 17.C17(e) auf null zu setzen.

Für Versicherungsverträge mit direkter Überschussbeteiligung wurde gem. IFRS 17.C24(c) und C18(b)ii zum Umstellungszeitpunkt der erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasste kumulative Betrag aus den zugrunde liegenden Referenzwerten im sonstigen Ergebnis erfasst.

Zentrale Parameter im Zusammenhang mit dem Fair-Value-Ansatz stellen zum einen die Solvenzkapitalanforderung und zum anderen die Auswahl eines geeigneten Kapitalisierungszinssatzes dar. Die Solvenzkapitalanforderungen entsprechen hierbei jenen nach Solvency II (für Gesellschaften in EU-Ländern) sowie den entsprechenden lokalen Vorschriften. Zur Ermittlung der vertraglichen Servicemarge unter Anwendung des Fair-Value-Ansatzes ist die zu erzielende angemessene Gewinnspanne entscheidend. Dafür wird der Barwert der erwarteten Kosten für das Halten ausreichenden Kapitals berechnet, um die Eigenmittel abzudecken, die der Käufer während der restlichen Laufzeit des Portfolios verwalten muss. Hierzu werden die Ziel-Eigenmittel für jedes zukünftige Jahr definiert.

Die vom Käufer geforderte Gewinnspanne wird dann als der Barwert der zukünftigen Kosten definiert, die beim Halten des zusätzlichen Kapitals für die verbleibende Laufzeit des Portfolios entstehen. Zur Ermittlung des Barwerts werden die Kapitalisierungsätze herangezogen, die jenen des Wertminderungstests für Firmenwerte zum 31. Dezember 2021 entsprechen. Abschlusskosten, die vor dem Transition Date angefallen sind, werden beim Fair-Value-Ansatz nicht berücksichtigt und dementsprechend auch nicht in den Folgeperioden unter den versicherungstechnischen Erträgen bzw. versicherungstechnischen Aufwendungen ausgewiesen.

Ermessensentscheidungen und Schätzungen

Ermessensentscheidungen

Informationen zu Ermessensentscheidungen, die eine wesentliche Auswirkung auf die bilanzierten Werte im Konzernabschluss haben, sind nachfolgend angeführt:

  • Identifizierung der Versicherungsverträge, Rückversicherungsverträge sowie Kapitalanlageverträge mit ermessensabhängiger Gewinnbeteiligung: Beurteilung, ob ein signifikantes Versicherungsrisiko übertragen wird und die Verträge somit in den Anwendungsbereich von IFRS 17 fallen sowie ob Verträge mit direkter Gewinn beteiligung vorliegen.
  • Ermittlung der Bewertungseinheit: Identifizierung von Portfolios an Versicherungsverträgen sowie Bestimmung von Gruppen, welche beim erstmaligen Ansatz belastend sind und solche, bei denen beim erstmaligen Ansatz keine signifikante Wahrscheinlichkeit gegeben ist, dass diese belastend werden.
  • Variabler Gebührenansatz: Beurteilung hinsichtlich der Anwendbarkeit des variablen Gebührenansatzes für Verträge mit direkter Gewinnbeteiligung.
  • Prämienallokationsansatz: Anwendbarkeit des Prämienallokationsansatzes für langfristige Verträge.
  • Schätzungen der zukünftigen Zahlungsströme: Schätzung der erwarteten Zahlungsströme, die im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung stehen.
  • Abschlusskosten: Bestimmung hinsichtlich der direkten Zurechenbarkeit von Abschlusskosten.
  • Zinsannahmen: Bestimmung der zur Diskontierung zu verwendenden Zinskurven.
  • Bewertung: Festlegung der Berechnungsmethode für die Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken und die erbrachten Deckungseinheiten (Coverage Units).
  • Übergangsbestimmungen: Festlegung, ob die erforderlichen vernüftigen (sufficient reasonable and supportable) Informationen vorliegen, um eine volle oder modifizierte retrospektive Anwendung durchzuführen.

Annahmen und Schätzungen

Veränderungen in den nachfolgend genannten Schlüsselannahmen könnten den Erfüllungswert im folgenden Geschäftsjahr wesentlich ändern. Diese Änderungen würden jedoch zu einer Anpassung der vertraglichen Servicemarge führen und nicht den Buchwert der Versicherungsverträge beeinflussen, außer die Änderungen resultieren aus verlustbringenden Verträgen oder beziehen sich nicht auf zukünftige Leistungen:

  • Verträge der Schaden- und Unfallversicherung: Annahmen in Bezug auf die Schadenentwicklung und Schadenfrequenz.
  • Verträge der Kranken- und Lebensversicherung: Annahmen für die Schätzungen der zukünftigen Zahlungsströme bezogen auf Sterblichkeit, Langlebigkeit, Invalidität oder Morbidität, Kundenverhalten (Storno), Gewinnbeteiligungssatz

Die Annahmen zu Diskontsätzen sowie der Kostenentwicklung haben Einfluss auf alle Versicherungszweige.

Wesentliche Annahmen und Schätzungen im Zusammenhang mit der Ermittlung des Erfüllungswerts, der vertraglichen Servicemarge und der Kapitalanlagekomponente werden nachfolgend erläutert.

Erfüllungswert

Der Erfüllungswert besteht aus:

  • Schätzung der zukünftigen Zahlungsströme
  • Diskontierung, um den Zeitwert des Geldes und die finanziellen Risiken widerzuspiegeln, die mit den zukünftigen Zahlungsströmen verbunden sind
  • Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken

Das Ziel der Schätzung der zukünftigen Zahlungsströme besteht darin, den Erwartungswert einer Bandbreite von Szenarien zu bestimmen, die die gesamte Bandbreite aller möglichen Ergebnisse widerspiegeln. Die Zahlungsströme aus jedem Szenario werden abgezinst und unter Berücksichtigung der geschätzten Wahrscheinlichkeit, dass dieses Ergebnis zu einem erwarteten Barwert führt, gewichtet. UNIQA wendet eine stochastische Modellierung an, wenn die Zahlungsströme von komplexen zugrunde liegenden Faktoren beeinflusst werden und somit auf Änderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht linear reagieren. Dies ist zum Beispiel bei gewinnberechtigten Verträgen der Fall. Andernfalls erfolgt eine deterministische Berechnung.

Die Schätzung der zukünftigen Zahlungsströme beinhaltet – auf unverzerrte Art und Weise – alle angemessenen und belastbaren Informationen, die ohne unangemessenen Kosten- oder Zeitaufwand über Betrag, zeitlichen Anfall und Unsicherheit der zukünftigen Zahlungsströme verfügbar sind. Die Informationen basieren auf unternehmensspezifischen Daten, solange die Einschätzungen nicht im Widerspruch zu beobachtbaren Marktdaten stehen und die Annahmen zukünftige Entwicklungen ausreichend berücksichtigen. Bei der Schätzung der Zahlungsströme berücksichtigt UNIQA die derzeitigen Erwartungen in Bezug auf künftige Ereignisse, die diese Zahlungsströme beeinflussen können. Erwartungen in Bezug auf zukünftige Änderungen von Gesetzen, die die derzeitige Verpflichtung ändern oder aufheben oder neue Pflichten im Zusammenhang mit bestehenden Verträgen schaffen würden, werden erst berücksichtigt, wenn die Gesetzesänderung in Kraft ist.

Zahlungsströme innerhalb der Vertragsgrenzen eines Versicherungsvertrags beziehen sich direkt auf die Erfüllung des Vertrags, einschließlich jener Zahlungsströme, über die UNIQA nach eigenem Ermessen in Bezug auf deren Höhe oder Fälligkeit entscheiden kann. Diese Zahlungsströme umfassen Prämien, Versicherungsleistungen, Abschlusskosten und andere Kosten, die für die Vertragserfüllung angefallen sind.

Abschlusskosten resultieren aus dem Verkauf von Versicherungsverträgen und sind den jeweiligen Portfolios direkt zuordenbar. Andere Kosten, die in den Zahlungsströmen erfasst werden, sind:

  • Schadenbearbeitungskosten
  • Vertragsverwaltungskosten, die auch die laufenden Provisionen umfassen
  • Vermögensverwaltungskosten

Die Abschlusskosten sowie die anderen Kosten umfassen auch fixe und variable Gemeinkosten, die direkt der Erfüllung von Versicherungsverträgen zugeordnet werden können. Diese Gemeinkosten werden mittels systematischer und rationaler Methoden den Verträgen zugeordnet und konsistent auf alle Kosten mit ähnlichen Merkmalen angewendet.

Die Verteilung der Abschluss- und Verwaltungskosten erfolgt anhand der verrechneten Prämien der jeweiligen Gruppe von Versicherungsverträgen. Die Verteilung der Schadenbearbeitungskosten erfolgt anhand der Ist-Schäden der jeweiligen Gruppe von Versicherungsverträgen.

Versicherungsverträge einer Gruppe können die Zahlungsströme an Versicherungsnehmer:innen einer anderen Gruppe beeinflussen oder von diesen beeinflusst werden (Mutualisation). Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Versicherungsnehmer:innen sich die Renditen aus demselben festgelegten Pool an zugrunde liegenden Referenzwerten mit Versicherungsnehmer:innen anderer Verträge teilen und die Garantievereinbarung einer Gruppe zu einer Reduktion der Erträge einer anderen Gruppe führt.

Die Mutualisation hat Auswirkungen auf die Bewertung der Erfüllungswerte der betroffenen Gruppen. Die Erfüllungswerte einer Gruppe beinhalten alle aus den Vertragsbedingungen resultierenden Zahlungen an Versicherungsnehmer:innen aus anderen Gruppen, während alle Zahlungen an Versicherungsnehmer:innen der Gruppe, die schon in den Erfüllungswerten einer anderen Gruppe berücksichtigt wurden, nicht berücksichtigt werden dürfen.

Durch die Vertragsgrenzen wird festgelegt, welche zukünftigen Zahlungsströme in die Bewertung einer Gruppe von Versicherungsverträgen einzubeziehen sind. Die Zahlungsströme liegen innerhalb der Grenze eines Versicherungsvertrags, wenn sie aus wesentlichen Rechten und Pflichten resultieren, die in einer Periode bestehen, in der die Gruppe den:die Versicherungsnehmer:in zur Zahlung der Prämie zwingen kann oder in der UNIQA die wesentliche Verpflichtung hat, Leistungen gemäß dem Versicherungsvertrag für den:die Versicherungsnehmer:in zu erbringen.

Wesentliche Annahmen, die in die Berechnung der zukünftigen Zahlungsströme einfließen

Schaden- und Unfallversicherung

Zukünftige Zahlungsströme aus Prämien werden anhand der Vertragsdaten unter Rücksichtnahme auf künftiges Stornoverhalten der Versicherungsnehmer:innen geschätzt. Die Stornoraten werden dabei aus der Erfahrung der vergangenen Jahre auf Produktgruppenebene hergeleitet.

Zur Schätzung zukünftiger Zahlungsströme aus künftigen Leistungen und Kosten werden Schaden- bzw. Kostenquoten sowie zugehörige Zahlungsmuster aus den Erfahrungen der Vergangenheit hergeleitet. Dabei werden, sofern erforderlich, auch Ermessensentscheidungen getroffen, in welchem Ausmaß Trends der Vergangenheit auch in der Zukunft zu erwarten sind und ob gegebenenfalls neue Trends zu berücksichtigen sind.

Reserven für bereits eingetretene aber noch nicht abgewickelte Schäden, inklusive bereits eingetretene aber noch nicht gemeldete Schäden, werden grundsätzlich mithilfe von allgemein anerkannten statistischen Dreiecksmethoden (wie etwa Chain Ladder oder Bornhuetter-Ferguson) auf Basis von Anfallsjahren geschätzt. Diese Methoden unterstellen, dass die eigenen Erfahrungen der Vergangenheit eine ausreichend gute Indikation für Schadenzahlungen der Zukunft liefern. Nur in Ausnahmefällen wird auf andere Best-Practice-Methoden (etwa Methoden basierend auf Schadenhäufigkeit und Schadenhöhe) zurückgegriffen. Die Auswahl des passenden Verfahrens für den jeweiligen Teilbestand ist eine wesentliche Ermessensentscheidung. Aus den so ermittelten Schadenzahlungen werden die zukünftigen Zahlungsströme schließlich mittels ebenfalls aus der Erfahrung der Vergangenheit hergeleiteter Abwicklungsmuster geschätzt.

Krankenversicherung und Lebensversicherung

Die Festlegung der nachfolgend beschriebenen Annahmen über den besten Schätzwert erfolgt anhand von vergangenen, gegenwärtigen und erwarteten Entwicklungen. Diese werden mindestens einmal jährlich überprüft und aktualisiert.

Annahmen zur Gewinnbeteiligung

Die angenommene Gewinnbeteiligung des:der Versicherungsnehmers:in für das entsprechende Lebensversicherungsgeschäft wird für jedes ökonomische Szenario unter Anwendung der Managementregeln hergeleitet. Die Gewinnbeteiligung leitet sich in Übereinstimmung mit den gesetzlich gültigen Gewinnbeteiligungsvorschriften ab.

Kostenannahmen

Kostenannahmen basieren auf den direkt zuordenbaren tatsächlichen Kosten, die in den Jahren vor dem Bewertungsstichtag angefallen sind. Zukünftige zusätzliche Kosten werden in der Kostenallokation berücksichtigt, wohingegen außerordentliche Kosten eliminiert werden. Der erwartete Kostenverlauf entlang der Projektionszeit basiert auf der Bestandsentwicklung, wobei Unterschiede im Verwaltungsaufwand in Abhängigkeit von relevanten Vertragsmerkmalen berücksichtigt werden, wie beispielsweise ein höherer Verwaltungsaufwand für prämienpflichtige im Vergleich zu prämienfreien Verträgen.

Stornoannahmen

Stornoraten basieren auf einer Analyse vergangener Stornoraten und dem Durchschnitt vergleichbarer Geschäftsjahre. Für neue Produkte basieren die Stornoannahmen auf ähnlichen Produkten aus der Vergangenheit.

Annahmen zu Provisionen

Die Provisionsschätzungen basieren auf den geltenden Provisionsvereinbarungen.

Annahmen zur Sterblichkeit und Invalidität

Sterblichkeits- und Invaliditätsannahmen basieren auf dem besten Schätzwert für zukünftige Ereignisse. Hier werden die Entwicklungen aus der Vergangenheit sowie externe demografische Prognosen herangezogen.

Zinsannahmen

Alle Zahlungsströme werden mit der angepassten risikofreien Zinskurve, die die Besonderheiten der Zahlungsströme und die Liquiditätsmerkmale der Versicherungsverträge widerspiegelt, diskontiert. Die risikofreien Basissätze für alle relevanten Währungen werden unter Verwendung von Swap- und Staatsanleihenmarktdaten erstellt. Die zugrunde liegenden Marktdatenquellen sowie die für die Inter- und Extrapolation der risikofreien Basiskurven erforderlichen Parameter werden mit jenen von EIOPA abgestimmt. Die risikofreie Kurve einschließlich der Anpassungen wird nach dem letzten liquiden Marktdatenpunkt zu einem endgültigen Terminzinssatz extrapoliert. Die Ultimate Forward Rate spiegelt die langfristigen Realzins- und Inflationserwartungen wider und wird gemäß den EIOPA-Parametern aktualisiert.

Um das Liquiditätsmerkmal der Versicherungsverträge widerzuspiegeln, wird die risikofreie Zinskurve um eine Illiquiditätsprämie angepasst. Illiquiditätsanpassungen werden durch die Berechnung risikobereinigter Spreads auf Staats- und Unternehmensanleihen innerhalb des Portfolios der jeweiligen Einzelgesellschaft ermittelt. Zahlungsströme, die auf der Grundlage der Renditen der zugrunde liegenden Referenzwerte schwanken, werden unter Verwendung risikoneutraler Modellierungstechniken um die Auswirkungen dieser Volatilität bereinigt und mit den risikofreien Zinssätzen inklusive der Illiquiditätsanpassung abgezinst.

Annahmen zu Zahlungsströmen, die an Versicherungsnehmer:innen zu leisten sind

Bei Verträgen ohne direkte Gewinnbeteiligung gibt es einen Ermessensspielraum in Bezug auf die an die Versicherungsnehmer:innen zu leistenden Zahlungsströme. Um zu bestimmen, wie eine Änderung der ermessensabhängigen Zahlungsströme zu identifizieren ist, ist zu Vertragsbeginn die Grundlage festzulegen, auf der die vertragsmäßigen Verpflichtungen bestimmt werden. Eine Änderung der ermessensabhängigen Zahlungsströme gilt als auf zukünftige Leistungen bezogen, und dementsprechend wird die vertragliche Servicemarge angepasst.

Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken

Die Risikoanpassung stellt jenen Betrag dar, der als Gegenleistung für das Tragen der Unsicherheit bezüglich des Betrags und des zeitlichen Anfalls der Zahlungsströme aus nicht finanziellen Risiken verlangt werden würde. Hierdurch wird der Risikoausgleichseffekt von ausgestellten Versicherungsverträgen reflektiert, der in Einklang mit der verlangten Gegenleistung steht und das Ausmaß der Risikoaversion widerspiegelt.

In der Schaden- und Unfallversicherung wird die Risikoanpassung unter Verwendung der Konfidenz-Niveau-Methode bestimmt. In der Krankenversicherung sowie der Lebensversicherung wird die Cost-of-Capital-Methode angewandt.

Für proportionale Rückversicherungsverträge in der Schaden- und Unfallversicherung wird die Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken von jener der Erstversicherung abgeleitet. Die Basis hierfür stellt das Verhältnis zwischen Brutto- und Nettorückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle dar.

Konfidenzniveau-Methode

Die Wahrscheinlichkeitsverteilung aller erwarteten zukünftigen Zahlungsströme wird geschätzt und die Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken als Differenz zwischen dem Median der zukünftigen Zahlungsströme und dem Value at Risk, bewertet mit einem Perzentil von 75 Prozent, berechnet.

Cost-of-Capital-Methode

Die Ermittlung der Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken erfolgt unter Anwendung eines Kapitalkostensatzes, welcher auf den erforderlichen Kapitalbetrag aller zukünftigen Jahre angewandt wird. Die daraus resultierende Kapitalanforderung wird mit einer risikolosen Zinskurve, angepasst um die Illiquidität, diskontiert. Der erforderliche Kapitalbetrag wird bestimmt durch die Schätzung der Wahrscheinlichkeitsverteilung aller zukünftigen Barwerte der Zahlungsströme und der Ermittlung des erforderlichen Kapitals, um die vertraglichen Verpflichtungen mit einem Konfidenzniveau von 99,5 Prozent über die Laufzeit der Verträge zu erfüllen. Der Kapitalkostensatz stellt jenes zusätzliche Entgelt dar, welches Investor:innen für die Exponierung der nicht finanziellen Risiken verlangen würden. Der Kapitalkostensatz beträgt 6 Prozent (2022: 6 Prozent).

Vertragliche Servicemarge

Die vertragliche Servicemarge ist ein Bestandteil eines Vermögenswerts oder einer Verbindlichkeit für eine Gruppe von Versicherungsverträgen und stellt den noch nicht realisierten Gewinn aus einer Gruppe von Versicherungsverträgen dar, den das Unternehmen bei der zukünftigen Erbringung von Leistungen gemäß dem Versicherungsvertrag ausweisen wird.

In jeder Periode wird ein Betrag der vertraglichen Servicemarge für eine Gruppe von Versicherungsverträgen erfolgswirksam erfasst, um die Leistungen gemäß dem Versicherungsvertrag widerzuspiegeln, die in dieser Periode im Rahmen der Gruppe von Versicherungsverträgen erbracht wurden.

Bestimmung der Deckungseinheiten

Die Anzahl der Deckungseinheiten in einer Gruppe von Versicherungsverträgen ist die Menge der Leistungen, die im Rahmen der Verträge in der Gruppe erbracht werden.

Diese Leistungen umfassen:

  • Versicherungsdeckungsleistung (Deckung für ein versichertes Ereignis)
  • Kapitalanlagebezogene Leistungen (bei Verträgen mit direkter Gewinnbeteiligung): betrifft das Management der zugrunde liegenden Referenzwerte im Namen der Versicherungsnehmer:innen
  • Leistungen zur Erwirtschaftung von Kapitalerträgen (bei Verträgen ohne direkte Gewinnbeteiligung)

Der erfolgswirksam erfasste Betrag basiert auf der Anzahl der Deckungseinheiten in einer Gruppe. Die Bestimmung dieser Anzahl erfolgt, indem für jeden Vertrag die Menge der gemäß dem Vertrag zu erbringenden Leistungen und sein erwarteter Deckungszeitraum berücksichtigt wird. Die Deckungseinheiten werden einmal jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst.

Basis für die Bestimmung der Deckungseinheiten

Produkte der Lebensversicherung

 

Kapitalversicherung

Versicherungssumme

Risikoversicherung

Versicherungssumme

Fonds- und indexgebundene Lebensversicherung

Versicherungssumme

Rentenversicherung

Deckungsrückstellung für Investmentleistungen und Rente für Versicherungsleistungen

Gewinnberechtigte Versicherungsverträge

Deckungsrückstellung außer für Renten

Rückversicherung

Rückversicherungsprämien

 

 

Produkte der Schaden- und Unfallversicherung (alle Produkte)

verrechnete Prämie unter Berücksichtigung der Inflation

 

 

Produkte der Krankenversicherung

Anzahl der bestehenden Versicherungsverträge
unter Berücksichtigung der Inflation und gewichtet nach den jährlichen Nettoprämien

Für die fonds- und indexgebundene Lebensversicherung repräsentiert die Versicherungssumme sowohl die Versicherungs- als auch die Investmentleistungen – der Risikoanteil ist den Versicherungsleistungen zuzuordnen, während die Deckungsrückstellung den Investmentleistungen zuzuordnen ist.

In der Lebensversicherung erfolgt bei der Bestimmung der Deckungseinheiten eine Berücksichtigung des Zeitwerts des Geldes.

Das Risikominderungswahlrecht gemäß IFRS 17.B115 wird nicht in Anspruch genommen.

Kapitalanlagekomponente

Für die Identifizierung von Kapitalanlagekomponenten ist jener Betrag zu bestimmen, der gemäß Versicherungsvertrag jedenfalls an den:die Versicherungsnehmer:in zurückzuzahlen ist, unabhängig davon, ob ein versichertes Ereignis eintritt oder nicht. Kapitalanlagekomponenten dürfen weder in den versicherungstechnischen Erträgen noch in den versicherungstechnischen Aufwendungen erfasst werden.

In der Lebensversicherung ergibt sich die Kapitalanlagekomponente innerhalb des Deckungszeitraums aus dem niedrigeren Wert des Rückkaufswerts und dem vertraglich festgesetzten Betrag der Versicherungsleistung. Am Ende des Deckungszeitraums erfolgt die Berechnung der Kapitalanlagekomponente mit der Ablaufleistung.

Maßgebliche Rechnungslegungsmethoden

Versicherungsverträge sind Verträge, durch die ein signifikantes Versicherungsrisiko übernommen wird. Investmentverträge sind Verträge, durch die kein signifikantes Versicherungsrisiko übertragen wird und die über keine ermessensabhängige Gewinnbeteiligung verfügen. Sie fallen in den Anwendungsbereich von IFRS 9 (Finanzinstrumente).

UNIQA hält sowohl aktive wie auch passive Rückversicherungsverträge. Der Buchwert der Portfolios der aktiven Rückversicherungsverträge (übernommene Rückversicherung) werden gemeinsam mit dem Buchwert der Portfolios der Erstversicherungsverträge ausgewiesen.

Versicherungsverträge können in Verträge mit direkter Gewinnbeteiligung und Verträge ohne Gewinnbeteiligung unterteilt werden. Versicherungsverträge mit direkter Gewinnbeteiligung sind jene, bei denen zu Vertragsbeginn:

  • die Versicherungsbestimmungen festlegen, dass der:die Versicherungsnehmer:in mit einem Anteil an einem eindeutig bestimmten Pool zugrunde liegender Referenzwerte beteiligt ist
  • erwartet wird, dass dem:der Versicherungsnehmer:in ein Betrag zu zahlen ist, der einem wesentlichen Teil der Erträge aus dem beizulegenden Zeitwert der zugrunde liegenden Referenzwerte entspricht, und
  • erwartet wird, dass ein wesentlicher Teil etwaiger Änderungen der an den:die Versicherungsnehmer:in zu zahlenden Beträge entsprechend den Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der zugrunde liegenden Referenzwerte schwanken wird.

Für Versicherungsverträge, welche die zuvor genannten Kriterien erfüllen, muss der variable Gebührenansatz angewendet werden. Ob die zuvor genannten Kriterien erfüllt sind, wird zum Vertragsbeginn beurteilt und darf zu einem späteren Zeitpunkt nicht neu eingeschätzt werden, außer es liegt eine Änderung des Versicherungsvertrags vor. Darüber hinaus kommt der variable Gebührenansatz im langfristigen Geschäft der Krankenversicherung sowie in der fonds- und indexgebundenen Lebensversicherung zur Anwendung.

Alle anderen Versicherungsverträge und gehaltenen Rückversicherungsverträge werden als Versicherungsverträge ohne direkte Gewinnbeteiligung klassifiziert und dementsprechend mit dem allgemeinen Bewertungsmodell oder, soweit die Voraussetzungen vorliegen, mit dem Prämienallokationsansatz bewertet.

Bewertungseinheit und Ansatz

Versicherungsverträge

Für Bewertungszwecke werden Versicherungsverträge in Gruppen aggregiert. Eine Gruppe von Versicherungsverträgen wird durch die Identifizierung von Portfolios von Versicherungsverträgen, dies sind Versicherungsverträge mit ähnlichen Risiken, die gemeinsam gesteuert werden, bestimmt. Die festgelegten Portfolios werden wie folgt unterteilt:

  • eine Gruppe von Verträgen, die bei erstmaligem Ansatz belastend sind
  • eine Gruppe von Verträgen, bei denen bei erstmaligem Ansatz keine signifikante Wahrscheinlichkeit gegeben ist, dass diese belastend werden können
  • eine Gruppe mit den verbleibenden Verträgen eines Portfolios

Die zuvor genannten Gruppen werden weiter nach Zeichnungsjahren unterteilt, da in derselben Gruppe nur Verträge enthalten sein dürfen, die innerhalb eines Jahres verkauft worden sind.

Hinsichtlich der Pflicht zur Jahreskohortenbildung, die verhindert, dass Verträge, die mit mehr als einem Jahr Abstand voneinander ausgestellt wurden, gemeinsam in eine Gruppe von Versicherungsverträgen aufgenommen werden, wurde im Rahmen der Übernahme von IFRS 17 in EU-Recht ein Wahlrecht festgelegt. Demnach wird es Anwender:innen in der EU seitens der EU-Kommission ermöglicht, die Vorschrift nach IFRS 17.22 für bestimmte Verträge nicht anzuwenden. UNIQA macht von diesem Wahlrecht Gebrauch und wendet dieses im Zusammenhang mit gewinnberechtigten Verträgen an. Dies führt dazu, dass Neugeschäft in der Kohorte des Übergangszeitpunkts dargestellt wird.

Erstversicherungsverträge und Verträge der aktiven Rückversicherung werden zum frühesten der nachfolgenden Zeitpunkte erfasst:

  • zu Beginn des Deckungszeitraums der Gruppe von Verträgen
  • zum Zeitpunkt, an dem die erste Zahlung eines Versicherungsnehmers bzw. einer Versicherungsnehmerin in der Gruppe fällig wird und
  • zum Zeitpunkt, an dem die Gruppe verlustbringend wird

Die Gruppe von Versicherungsverträgen wird beim erstmaligen Ansatz bestimmt und es darf in der Folge keine Neubeurteilung der Zusammensetzung der Gruppen vorgenommen werden. Wenn die Ansatzkriterien erfüllt sind, wird der Vertrag einer bestehenden Gruppe von Versicherungsverträgen zugeordnet. Wenn der Vertrag nicht den bestehenden Gruppen zugeordnet werden darf, wird eine neue Gruppe gebildet.

Gehaltene Rückversicherungsverträge

Die Gruppenbildung für gehaltene Rückversicherungsverträge (passive Rückversicherung) basiert auf den gleichen Grundsätzen wie bei der Erstversicherung, jedoch mit der Ausnahme, dass Rückversicherungsverträge nicht verlustbringend sein können.

Eine Gruppe von Rückversicherungsverträgen ist zu nachfolgenden Zeitpunkten zu erfassen:

  • Proportionale Rückversicherungsverträge: zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes jedes zugrunde liegenden Versicherungsvertrages
  • Nicht proportionale Rückversicherungsverträge: zu Beginn des Deckungszeitraums der Gruppe; wird jedoch eine Gruppe von belastenden zugrunde liegenden Versicherungsverträgen erfasst, erfolgt der Ansatz zu diesem Zeitpunkt, vorausgesetzt der zugehörige Rückversicherungsvertrag war zu diesem Zeitpunkt oder vor diesem Zeitpunkt bereits abgeschlossen.

Die Rückversicherungsverträge in der Schaden- und Unfallversicherung sind im Wesentlichen nicht proportionale Verträge.

Die Trennung zwischen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten aus Versicherungs- und Rückversicherungsverträgen erfolgt gemäß IFRS 17.78, wonach Portfolios von Versicherungs- und Rückversicherungsverträgen, die Vermögenswerte sind, separat von jenen, die Verbindlichkeiten sind, ausgewiesen werden müssen.

Abschlusskosten

Die Verteilung der Abschlusskosten erfolgt unter Anwendung einer systematischen Methode auf die Gruppen von Versicherungsverträgen, sofern eine direkte Zuordnung zur Gruppe möglich ist, ansonsten auf Portfolioebene. Um Annahmeänderungen zu berücksichtigen, erfolgt eine Überprüfung der Inputs für die angewendete Zuordnungsmethode am Ende jeder Berichtsperiode.

Bei der Anwendung des Prämienallokationsansatzes wird das Wahlrecht der erfolgswirksamen Erfassung der Abschlusskosten für Versicherungsverträge mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr nicht in Anspruch genommen.

Vertragsgrenzen

In die Bewertung einer Gruppe von Versicherungsverträgen werden alle zukünftigen Zahlungsströme innerhalb der Vertragsgrenze jedes einzelnen Vertrags in der Gruppe einbezogen. Ob die Zahlungsströme innerhalb der Vertragsgrenze liegen, wird wie folgt bestimmt:

Versicherungsverträge (inklusive übernommener Rückversicherung)

Zahlungsströme liegen innerhalb der Vertragsgrenzen, wenn sie aus wesentlichen Rechten und Pflichten entstehen, die während der Berichtsperiode bestehen, in der der:die Versicherungsnehmer:in zur Zahlung der Prämien verpflichtet ist oder in der UNIQA die Verpflichtung hat, für den:die Versicherungsnehmer:in Leistungen gemäß dem Versicherungsvertrag zu erbringen.

Eine Verpflichtung zur Erbringung von Leistungen gemäß dem Versicherungsvertrag endet, wenn:

  • UNIQA die praktische Fähigkeit besitzt, die Risiken des einzelnen Versicherungsnehmers bzw. der einzelnen Versicherungsnehmerin neu zu bewerten und in der Folge einen Preis oder ein Leistungsniveau so festlegen kann, dass diese Risiken vollständig abgebildet sind, oder
  • wenn diese Kriterien zwar nicht für einen einzelnen Vertrag, aber für ein Portfolio erfüllt sind und die Prämienfestsetzung für die bisherige Deckungsperiode das Risiko künftiger Perioden nicht berücksichtigt.

Rückversicherungsverträge

Zahlungsströme liegen innerhalb der Vertragsgrenzen, wenn sie aus wesentlichen Rechten und Pflichten entstehen, die während der Berichtsperiode bestehen, in der UNIQA verpflichtet ist, Zahlungen an den Rückversicherer zu leisten oder in der UNIQA das Recht hat, Leistungen vom Rückversicherer zu erhalten.

Das Recht, Leistungen vom Rückversicherer zu erhalten endet, wenn:

  • der Rückversicherer die praktische Fähigkeit besitzt, das übernommene Risiko neu zu bewerten und in der Folge einen Preis oder ein Leistungsniveau so festlegen kann, dass diese Risiken vollständig abgebildet sind, oder
  • ein wesentliches Recht hat, die Deckung zu kündigen.

Die Vertragsgrenzen werden am Ende jeder Berichtsperiode neu eingeschätzt.

Bewertung

Verträge, die nicht mit dem Prämienallokationsansatz bewertet werden

Versicherungsverträge – Erstbewertung

UNIQA bewertet eine Gruppe von Versicherungsverträgen beim erstmaligen Ansatz als die Summe aus Erfüllungswert und der vertraglichen Servicemarge. Die Erfüllungswerte beinhalten Schätzungen der zukünftigen Zahlungsströme, eine Anpassung, die den Zeitwert des Geldes und die finanziellen Risiken widerspiegelt, sowie eine Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken.

Die Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken wird getrennt von den anderen Schätzungen hergeleitet und stellt die Entschädigung für das Tragen der Unsicherheit aus nicht finanziellen Risiken hinsichtlich des Betrags und des zeitlichen Anfalls der Zahlungsströme dar.

Die vertragliche Servicemarge einer Gruppe von Versicherungsverträgen stellt den noch nicht realisierten Gewinn dar, den UNIQA bei der zukünftigen Leistungserbringung generieren wird. Ergibt sich beim erstmaligen Ansatz ein Nettomittelzufluss, wird eine vertragliche Servicemarge bilanziert, um eine Gewinnerfassung zu vermeiden. Der Erfüllungswert wird durch den Ansatz der vertraglichen Servicemarge kompensiert und führt somit beim erstmaligen Ansatz zu einer Deckungsrückstellung von Null.

Liegt ein Nettomittelabfluss vor, dann handelt es sich um belastende Verträge. Dieser Betrag wird in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst und als Verlustkomponente innerhalb der Deckungsrückstellung ausgewiesen. Die Auflösung der Verlustkomponente wird als Aufwandsreduktion in der Position „Versicherungstechnische Aufwendungen“ dargestellt.

Die Bestimmungen der Ersterfassung haben auch für den variablen Gebührenansatz Gültigkeit. Die Unterschiede zwischen dem allgemeinen Bewertungsmodell und dem variablen Gebührenansatz ergeben sich erst in der Folgebewertung und betreffen die Fortschreibung der vertraglichen Servicemarge sowie die Ermittlung des technischen Finanzergebnisses.

Versicherungsverträge – Folgebewertung

Da UNIQA auch Zwischenabschlüsse unter Anwendung von IAS 34 erstellt, ist das Bilanzierungswahlrecht bezüglich rechnungslegungsbezogener Schätzungen in Zwischenabschlüssen zu beachten. Ein Unternehmen hat ein Bilanzierungswahlrecht, ob es die Behandlung der rechnungslegungsbezogenen Schätzungen in vorherigen Zwischenabschlüssen ändern möchte, wenn es in Folgeperioden den Zwischenabschluss und den Jahresabschluss nach IFRS 17 erstellt. UNIQA wendet den „Year-to-Date Approach“ an, d. h. die Behandlung der rechnungslegungsbezogenen Schätzungen in vorherigen Zwischenabschlüssen wird geändert und somit wird das Jahresergebnis durch Schätzungen in Zwischenabschlüssen nicht beeinflusst.

Die Bewertung der Erfüllungswerte basiert zu jedem Abschlussstichtag auf aktuellen Schätzungen der zukünftigen Zahlungsströme, aktuellen Abzinsungssätzen und aktuellen Schätzungen der Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken. Die Veränderung der Erfüllungswerte wird wie folgt erfasst:

  • Bei Änderungen im Zusammenhang mit künftigen Leistungen erfolgt eine Anpassung der vertraglichen Servicemarge. Erhöhen sich die Erfüllungswerte, wird die vertragliche Servicemarge reduziert, verringern sie sich, wird die vertragliche Servicemarge erhöht.

    Übersteigt eine Erhöhung der Erfüllungswerte den Betrag der vertraglichen Servicemarge, so wird diese vollständig aufgelöst und der übersteigende Betrag wird im versicherungstechnischen Aufwand als Verlust erfasst. Kommt es im weiteren Verlauf zu einer Reduktion der Erfüllungswerte, so werden diese so lange als Ertrag im versicherungstechnischen Ergebnis erfasst, bis die kumulierten Verluste aufgeholt wurden. Für den übersteigenden Betrag wird wieder eine vertragliche Servicemarge gebildet.
  • Bei einer Änderung im Zusammenhang mit aktuellen und vergangenen Leistungen erfolgt eine erfolgswirksame Erfassung im versicherungstechnischen Aufwand
  • Auswirkungen der Änderungen im Zusammenhang mit finanziellen Annahmen werden erfolgswirksam im versicherungstechnischen Finanzergebnis erfasst oder in Fällen, in denen die OCI-Option angewandt wird, auf versicherungstechnisches Finanzergebnis und sonstiges Ergebnis aufgeteilt.

Die vertragliche Servicemarge einer Gruppe von Verträgen, welche mit dem allgemeinen Bewertungsmodell bewertet sind, ergibt sich zum Ende des Geschäftsjahres aus dem Eröffnungsstand angepasst um

  • die vertragliche Servicemarge neuer Verträge,
  • die Aufzinsung des Buchwerts der vertraglichen Servicemarge während des Berichtzeitraums (mit dem Zinssatz zum Zeitpunkt der Ersterfassung),
  • der Änderung der Erfüllungswerte im Zusammenhang mit zukünftigen Leistungen,
  • die Auswirkungen von Wechselkursdifferenzen
  • sowie jenen Betrag, der aufgrund der Leistungserbringung als versicherungstechnischer Ertrag erfasst wird.

Die zuvor genannten Änderungen der Erfüllungswerte, welche sich auf zukünftige Leistungen beziehen, umfassen:

  • Erfahrungswertanpassungen aufgrund von in der Periode vereinnahmten Prämien, die sich auf zukünftige Leistungen beziehen, und damit verbundene Zahlungsströme (z. B. Abschlusskosten)
  • Änderungen der Schätzungen des Barwerts der künftigen Zahlungsströme der Deckungsrückstellung, mit Ausnahme des Zeitwerts des Geldes und des finanziellen Risikos
  • Abweichungen bezüglich der Kapitalanlagekomponente in der Lebensversicherung
  • Änderungen der Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken, die mit zukünftigen Leistungen verbunden sind

Da eine Änderung der ermessensabhängigen Zahlungsströme als eine künftige Leistung angesehen wird, erfolgt eine Anpassung der vertraglichen Servicemarge.

Für Versicherungsverträge, die mit dem variablen Gebührenansatz bewertet werden, ergeben sich hinsichtlich der Folgebewertung Unterschiede in der Fortschreibung der vertraglichen Servicemarge im Vergleich zum allgemeinen Bewertungsmodell.

Ein Vertrag mit direkter Überschussbeteiligung liegt vor, wenn UNIQA die Verpflichtung hat, Versicherungsnehmer:innen einen Betrag zu zahlen, der dem beizulegenden Zeitwert der zugrunde liegenden Zeitwerte entspricht, sowie einer variablen Gebühr, die im Gegenzug für die nach dem Versicherungsvertrag zu erbringenden künftigen Leistungen einbehalten wird. Die variable Gebühr umfasst jenen Teil, der UNIQA in Abhängigkeit von den schwankenden zugrunde liegenden Referenzwerten zusteht.

Die vertragliche Servicemarge einer Gruppe von Verträgen, welche mit dem variablen Gebührenansatz bewertet sind, ergibt sich zum Ende des Geschäftsjahres aus dem Eröffnungsstand angepasst um

  • die vertragliche Servicemarge neuer Verträge,
  • die Änderung der Höhe des UNIQA am beizulegenden Zeitwert der zugrunde liegenden Referenzwerte zustehenden Teils, außer der Rückgang des Unternehmensanteils übersteigt den Buchwert der vertraglichen Servicemarge und es wäre somit eine Verlustkomponente zu bilanzieren oder anzupassen,
  • die Änderungen der Erfüllungswerte im Zusammenhang mit zukünftigen Leistungen, außer die Erhöhung des Erfüllungswerts würde den Buchwert der vertraglichen Servicemarge übersteigen und es wäre somit eine Verlustkomponente zu bilanzieren oder anzupassen,
  • die Auswirkungen von Wechselkursdifferenzen,
  • jenen Betrag, der aufgrund der Leistungserbringung als versicherungstechnischer Ertrag erfasst wird.

Die zu berücksichtigenden Komponenten für die Ermittlung der Änderungen der Erfüllungswerte im Zusammenhang mit zukünftigen Leistungen entsprechen jenen des allgemeinen Bewertungsmodells, werden jedoch mit aktuellen Abzinsungssätzen bewertet und beinhalten des Weiteren die Änderung der Auswirkung des Zeitwerts des Gelds und finanzieller Risiken, die nicht aus den zugrunde liegenden Referenzwerten entstehen.

Verlustkomponente

Nachdem für belastende Versicherungsverträge ein Verlust erfasst und eine Verlustkomponente innerhalb der Deckungsrückstellung gebildet wird, sind zukünftige Änderungen der Erfüllungswerte im Zuge der Folgebewertung systematisch auf die Verlustkomponente der Deckungsrückstellung sowie die Deckungsrückstellung ohne Verlustkomponente aufzuteilen.

Änderungen der Erfüllungswerte, die in der systematischen Aufteilung zu berücksichtigen sind, umfassen:

  • Schätzwert des Zeitwerts zukünftiger Zahlungsströme für Schäden und Ausgaben, die aus der Deckungsrückstellung aufgrund eingetretener versicherungstechnischer Aufwendungen ausscheiden
  • Änderungen der Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken, die aufgrund der Risikoentlastung in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden
  • Versicherungstechnische Finanzerträge oder -aufwendungen

Die systematische Zuteilung wird bestimmt durch den Anteil der Verlustkomponente im Verhältnis zum Barwert der zukünftigen Mittelabflüsse zuzüglich der Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken. Beim variablen Gebührenansatz wird darüber hinaus der Unternehmensanteil an der Veränderung der Marktwerte der zugrunde liegenden Referenzwerte im Verhältnis zu den erwarteten Schäden und Aufwendungen berücksichtigt.

Die systematische Zuteilung führt dazu, dass die der Verlustkomponente zugeordneten Gesamtbeträge am Ende der Laufzeit (Deckungszeitraum) einer Gruppe von Verträgen gleich null ist.

Etwaige spätere Rückgänge der Erfüllungswerte aufgrund von Änderungen der geschätzten zukünftigen Zahlungsströme in Bezug auf zukünftige Leistungen sowie etwaige spätere Erhöhungen des Anteils des Unternehmens am beizulegenden Zeitwert der zugrunde liegenden Referenzwerte führen zu keiner Aufteilung zwischen der Verlustkomponente der Deckungsrückstellung sowie der Deckungsrückstellung ohne Verlustkomponente. Eine Zuteilung zur Verlustkomponente ist nur so lange vorzunehmen, bis diese auf null reduziert worden ist.

Gehaltene Rückversicherungsverträge

Für die Bewertung der Rückversicherungsabgabe wird das allgemeine Bewertungsmodell, jedoch mit einigen Modifikationen, angewandt.

Erstbewertung

Für die Bewertung des Barwerts der geschätzten künftigen Zahlungsströme für die Gruppe der gehaltenen Rückversicherungsverträge werden Annahmen herangezogen, die mit jenen der zugrunde liegenden Versicherungsverträge konsistent sind. Zusätzlich wird das Ausfallrisiko des Rückversicherers, einschließlich der Auswirkungen von Sicherheiten und Verlusten aus Streitigkeiten, berücksichtigt. Das Ausfallrisiko wird zu jedem Stichtag bewertet und etwaige Änderungen daraus werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Als Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken wird ein Betrag angesetzt, der dem Teil der Risiken entspricht, die dem Rückversicherer übertragen werden.

Die Anforderungen zur Berechnung der vertraglichen Servicemarge im Rahmen der Ersterfassung werden modifiziert, um zu berücksichtigen, dass es bei einer Gruppe von gehaltenen Rückversicherungsverträgen keinen nicht realisierten Gewinn gibt, sondern Nettokosten oder Nettogewinn beim Erwerb der Rückversicherung vorliegen.

Zum Ersterfassungszeitpunkt stellt die vertragliche Servicemarge somit etwaige Nettokosten oder Nettogewinne dar, die wie folgt bewertet sind:

  • Erfüllungswerte,
  • der zu diesem Zeitpunkt ausgebuchte Betrag der in Vorperioden angesetzten Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten,
  • jegliche Zahlungsströme, die zum Zeitpunkt der Ersterfassung fließen,
  • Gewinne aus dem Ansatz einer etwaigen Verlustrückerstattungskomponente.
  • Wenn sich die Nettokosten jedoch auf versicherte Ereignisse vor dem Erwerb der Gruppe von gehaltenen Rückversicherungsverträgen beziehen, werden diese Kosten sofort aufwandswirksam erfasst.

Folgebewertung

Der Buchwert der vertraglichen Servicemarge zum jeweiligen Abschlussstichtag ist der Buchwert zu Beginn der Periode berichtigt um:

  • Auswirkungen etwaiger neuer Verträge, die der Gruppe hinzugefügt werden
  • Aufzinsung des Buchwerts der vertraglichen Servicemarge, bewertet zu historischen Zinssätzen
  • Ertragsrealisierung aus der Abdeckung verlustbringender Erstversicherungsverträge (Verlustrückerstattungskomponente)
  • Auflösung der Verlustrückerstattungskomponente, sofern es sich bei dieser Auflösung nicht um Änderungen der Erfüllungswerte der Gruppe der gehaltenen Rückversicherungsverträge handelt
  • Änderungen der Erfüllungswerte, bewertet mit dem Zinssatz der Ersterfassung, sofern sich die Änderung auf zukünftige Leistungen bezieht, außer die Änderung resultiert aus einer Änderung der Erfüllungswerte von verlustbringenden Erstversicherungsverträgen
  • Auswirkungen etwaiger Wechselkursdifferenzen auf die vertragliche Servicemarge
  • Erfolgswirksame Auflösung der vertraglichen Servicemarge aufgrund der in der Periode erhaltenen Leistungen

Eine Verlustrückerstattungskomponente kann nur angesetzt werden, wenn der gehaltene Rückversicherungsvertrag zeitgleich oder vor dem Ansatz der zugrunde liegenden belasteten Versicherungsverträge abgeschlossen wird. Der Betrag für die Verlustrückerstattungskomponente, die die vertragliche Servicemarge anpasst und erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung gezeigt wird, wird wie folgt hergeleitet:

Multiplikation des ausgewiesenen Gewinns oder Verlusts aus den zugrunde liegenden Versicherungsverträgen mit dem Prozentsatz der Schäden aus den zugrunde liegenden Versicherungsverträgen, bei denen erwartet wird, dass diese vom Rückversicherer erstattet werden.

Verträge, die mit dem Prämienallokationsansatz bewertet werden

Die Bewertung erfolgt mit dem Prämienallokationsansatz, wenn die nachfolgenden Kriterien erfüllt sind:

  • wenn der Deckungszeitraum jedes Vertrags in der Gruppe nicht mehr als ein Jahr beträgt (unter Berücksichtigung der bestimmten Vertragsgrenzen) oder
  • wenn davon auszugehen ist, dass die Bewertung der Deckungsrückstellung sich nicht wesentlich von jener unterscheidet, die sich unter Anwendung des allgemeinen Bewertungsmodels ergeben hätte. Dies liegt nicht vor, wenn beim erstmaligen Ansatz einer Gruppe eine signifikante Variabilität der Erfüllungswerte erwartet wird, was die Bewertung der Deckungsrückstellung während der Periode vor Eintreten eines Schadens beeinflussen würde.

Diese Kriterien sind überwiegend im Bereich der Schaden- und Unfallversicherung zutreffend. Bei Nichtvorliegen der Kriterien erfolgt eine Bewertung nach dem allgemeinen Bewertungsmodell.

Für Verträge mit einer durchschnittlichen Laufzeit von 1 bis 3 Jahren wird der Prämienallokationsansatz angewandt. Diese Vorgehensweise wurde durch Sensitivitätsanalysen mittels Vergleichs der Höhe der Deckungsrückstellung, berechnet nach dem allgemeinen Bewertungsmodell und dem Prämienallokationsansatz, hergeleitet.

Bei Verträgen mit einer durchschnittlichen Laufzeit von mehr als drei Jahren hat eine Einschätzung bezüglich der Stabilität der Deckungsrückstellung zu erfolgen. Diese Einschätzung erfolgt durch ein Berechnungsmodell, bei dem nicht finanzielle Annahmen (Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken, Kosten, Schadensatz und Stornowahrscheinlichkeit) und finanzielle Annahmen (Zinssatz) nach Ablauf eines Jahres gestresst werden. Die Abweichung der Deckungsrückstellung zwischen jedem gestressten Szenario sowie dem Grundszenario wird einem festgelegten Schwellenwert gegenübergestellt.

Die Rückversicherungsverträge in der Schaden- und Unfallversicherung werden aus den folgenden Gründen gesamthaft mit dem Prämienallokationsansatz bewertet:

  • Die Mehrheit der Rückversicherungsverträge basiert auf Schadenjahren mit einer Laufzeit von einem Jahr.
  • Für Verträge, die auf dem Zeichnungsjahr basieren, wurde ein Konzept, das die Vertragslaufzeit sowie die Variabilität der Erfüllungswerte adressiert, erstellt. Alle Verträge haben eine durchschnittliche Laufzeit bis zu drei Jahren.

In der Krankenversicherung liegen nur einjährige Rückversicherungsverträge vor, weshalb eine Bewertung mit dem Prämienallokationsansatz zulässig ist.

Die Rückversicherungsverträge in der Lebensversicherung werden nach dem Prämienallokationsansatz bewertet, wenn die Verträge eine Vertragsgrenze bis zu einem Jahr haben und die Deckungsperiode ebenfalls bis zu einem Jahr beträgt.

Bei der Ersterfassung von Versicherungs- und Rückversicherungsverträgen, die mit dem Prämienallokationsansatz bewertet werden, entspricht der Buchwert der Deckungsrückstellung den erhaltenen Prämien abzüglich der Abschlusskosten.

Im Rahmen der Folgebewertung von Versicherungs- und Rückversicherungsverträgen, die mit dem Prämienallokationsansatz bewertet werden, wird der Buchwert der Deckungsrückstellung um die in der Periode erhaltenen Prämien sowie die Amortisierung der Abschlusskosten erhöht. Demgegenüber steht eine Verminderung des Buchwertes aufgrund der in der Berichtsperiode erbrachten Versicherungsleistungen (Erfassung als versicherungstechnischer Ertrag) sowie aus Abschlusskosten der Berichtsperiode. Eine Diskontierung der Deckungsrückstellung wird nicht vorgenommen, da die Verträge keine wesentliche Finanzierungskomponente enthalten.

Die Deckungsrückstellung wird erfolgswirksam erhöht, wenn während des Deckungszeitraums festgestellt wird, dass eine Gruppe von Verträgen belastend ist. Der zu erfassende Verlust ergibt sich aus der Differenz zwischen der nach dem Prämienallokationsansatz bewerteten Deckungsrückstellung und dem nach dem allgemeinen Bewertungsansatz ermittelten (diskontierten) Erfüllungswert, der sich auf den zukünftigen Versicherungsschutz bezieht.

Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle wird mit dem Erfüllungswert, bezogen auf die eingetretenen Schäden, bewertet. Die Schätzwerte der zukünftigen Zahlungsströme werden abgezinst.

Gehaltene Rückversicherungsverträge

Für die Bewertung von Rückversicherungsverträgen werden grundsätzlich die gleichen Rechnungslegungsmethoden wie bei Erstversicherungsverträgen angewendet.

Sofern verlustbringende Gruppen an Versicherungsverträgen der Erstversicherung durch eine Rückversicherungsabgabe abgedeckt sind, wird eine Verlustrückerstattungskomponente gebildet und der Buchwert der Deckungsrückstellung aus der Rückversicherung angepasst.

Ausbuchung von Versicherungsverträgen

Versicherungsverträge werden ausgebucht, wenn die im Versicherungsvertrag genannte Verpflichtung erloschen, erfüllt oder gekündigt wurde. Eine Ausbuchung erfolgt auch bei Vertragsänderungen in den folgenden Fällen:

  • Die geänderten Vertragsbedingungen hätten bei Ersterfassung dazu geführt, dass
    • der geänderte Vertrag nicht in den Anwendungsbereich von IFRS 17 gefallen wäre,
    • verschiedene Komponenten vom Basisversicherungsvertrag abzutrennen wären, was zu einem anderen Versicherungsvertrag geführt hätte,
    • der geänderte Vertrag eine wesentlich andere Vertragsgrenze gehabt hätte oder
    • der geänderte Vertrag in eine andere Gruppe von Verträgen aufgenommen worden wäre.
  • Es kommt zu einer Änderung der Vertragskategorie mit bzw. ohne direkter Überschussbeteiligung.
  • Durch die Vertragsmodifikationen sind die Kriterien für die Anwendung des Prämienallokationsansatzes nicht mehr erfüllt.

Bei Vertragsänderungen, die zu keiner Ausbuchung führen, werden die Änderungen der Zahlungsströme als Änderung der geschätzten Erfüllungswerte behandelt. Die Ausübung eines in den Vertragsbedingungen vorgesehenen Rechts ist keine Änderung der Vertragsbedingungen.

Ausweis

Der Ausweis in der Konzernbilanz erfolgt auf Ebene der Portfolios. Die Buchwerte der Portfolios werden, je nachdem, ob diese einen Vermögenswert oder eine Verbindlichkeit darstellen, aufsummiert und entsprechend getrennt ausgewiesen. Diese Ausweiskriterien sind auch auf die gehaltenen Rückversicherungsverträge anzuwenden, die des Weiteren getrennt von der Erstversicherung auszuweisen sind. Die jeweiligen Buchwerte der aktiven Rückversicherung sind in der Erstversicherung enthalten.

Die in der Konzerngewinn- und -verlustrechnung und die im sonstigen Ergebnis erfassten Beträge sind in ein versicherungstechnisches Ergebnis, bestehend aus versicherungstechnischen Erträgen und versicherungstechnischen Aufwendungen, sowie ein versicherungstechnisches Finanzergebnis, wiederum bestehend aus Finanzerträgen und -aufwendungen, zu untergliedern. Kapitalanlagekomponenten dürfen weder in den versicherungstechnischen Erträgen noch den versicherungstechnischen Aufwendungen ausgewiesen werden.

Die Salden der gehaltenen Rückversicherung sind auch in der Gewinn- und Verlustrechnung und im sonstigen Ergebnis getrennt von den Beträgen der Erstversicherung zu erfassen. Im Gegensatz zur Erstversicherung besteht ein Wahlrecht, das versicherungstechnische Ergebnis der Rückversicherung als Einzelbetrag auszuweisen. UNIQA nimmt dieses Wahlrecht in Anspruch. 

Änderungen der Risikoanpassung der nicht finanziellen Risiken können gesamthaft im versicherungstechnischen Ergebnis gezeigt werden. Eine Aufgliederung der Änderungen in ein versicherungstechnisches Ergebnis und ein versicherungstechnisches Finanzergebnis sind nicht erforderlich. UNIQA nimmt dieses Wahlrecht in Anspruch. 

Versicherungstechnische Erträge: Verträge, die nicht mit dem Prämienallokationsansatz bewertet werden

Die versicherungstechnischen Erträge stellen die betragliche Gegenleistung für die Bereitstellung von Dienstleistungen im Rahmen von Versicherungsverträgen dar und bilden die Veränderung der Deckungsrückstellung. Die erwartete Gegenleistung soll die nachfolgenden Posten abdecken:

  • Die für die Berichtsperiode zu Beginn des Jahres erwarteten Schäden und den Verträgen zugeordneten Kosten. Ausgenommen hiervon sind Beträge, die der Verlustkomponente der Deckungsrückstellung zugeordnet sind, Rückzahlungen von Kapitalanlagekomponenten, Abschlusskosten sowie transaktionsbedingte Steuern, die im Namen Dritter eingezogen werden (z. B. Versicherungssteuer).
  • Die Änderung der Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken. Nicht umfasst sind Änderungen, die sich auf zukünftige Leistungen beziehen (Anpassung der vertraglichen Servicemarge), und Beträge, die der Verlustkomponente der Deckungsrückstellung zugeordnet sind.
  • Betrag der erfolgswirksam erfassten vertraglichen Servicemarge für die in der Periode erbrachten Leistungen.
  • Erfahrungswertanpassungen in Bezug auf vereinnahmte Prämien, die sich auf laufende und vergangene Leistungen beziehen,
  • Jenen Teil der Prämie, der sich auf den Ausgleich von Abschlusskosten bezieht. Die Aufteilung erfolgt zeitanteilig zur zuzuordnenden Berichtsperiode. Unter der Annahme, dass Versicherungsverträge so bepreist werden, dass die Abschlusskosten zurückverdient werden, wird der gleiche Betrag auch als versicherungstechnischer Aufwand erfasst.

Versicherungstechnische Erträge: Verträge, die mit dem Prämienallokationsansatz bewertet werden

Beim Prämienallokationsansatz entspricht der versicherungstechnische Ertrag einer Periode dem Betrag der erwarteten Prämieneinnahmen der Periode. Um die Leistungserbringung gemäß dem Versicherungsvertrag der aktuellen Periode zuzuordnen, erfolgt eine Allokation der erwarteten Prämieneinnahmen auf Grundlage des Zeitablaufs.

Versicherungstechnische Aufwendungen

Versicherungstechnische Aufwendungen werden erfolgswirksam erfasst, sobald sie anfallen und umfassen:

  • Eingetretene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen
  • Amortisierung der Abschlusskosten
  • Verlustkomponente sowie die Auflösung dieser Verlustkomponente
  • Anpassungen der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle (ausgenommen jener Anpassungen aus der Diskontierung)
  • Versicherungstechnische Aufwendungen dürfen keine Kapitalanlagekomponenten beinhalten.

Versicherungstechnisches Ergebnis aus der gehaltenen Rückversicherung

Das versicherungstechnische Ergebnis umfasst die vom Rückversicherer erstatteten Beträge, die der Periode zugeordneten Prämien sowie etwaige Gewinne oder Verluste aus der Veränderung der Verlustrückerstattungskomponente.

Versicherungstechnisches Finanzergebnis

Im Versicherungstechnischen Finanzergebnis sind Änderungen des Buchwerts auszuweisen, die aus dem Effekt von Änderungen aus dem Zeitwert des Geldes und finanzieller Risiken resultieren. 

Das versicherungstechnische Finanzergebnis umfasst auch Wertänderungen der zugrunde liegenden Referenzwerte.

Sowohl für das allgemeine Bewertungsmodell als auch für den variablen Gebührenansatz gelangt das sogenannte OCI-Wahlrecht nach IFRS 17.88(b) dort zur Anwendung, wo auch die jeweils zugeordneten Finanzinstrumente auf der Aktivseite über das sonstige Ergebnis bewertet werden. Die Ausübung dieses Wahlrechts erfolgt auf Ebene der Portfolios von Versicherungsverträgen. Die nicht über das sonstige Ergebnis erfassten Beträge werden durch eine systematische Zuteilung, über die Laufzeit der Gruppe von Versicherungsverträgen, ermittelt und in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.

Für Verträge, die nach dem allgemeinen Bewertungsmodell sowie dem Prämienallokationsansatz bewertet werden, kommt die beim Erstansatz ermittelte Diskontrate („Locked-in-Zinskurve“) zur Anwendung.

Für Verträge, die nach dem allgemeinen Bewertungsmodell bewertet werden und für die Änderungen in den Annahmen bezogen auf finanzielle Risiken einen substanziellen Einfluss auf die an die Versicherungsnehmer:innen zu bezahlenden Beiträge haben, erfolgt die Zuteilung auf Basis eines konstanten Zinssatzes über die verbleibende Laufzeit der Vertragsgruppen verteilt.

Für Verträge, die mit dem variablen Gebührenansatz bewertet werden, entsprechen die in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Beträge dem Betrag, der erfolgswirksam für die zugrunde liegenden Referenzwerte erfasst wird.

In den nachfolgenden Tabellen werden die Veränderungen der Nettovermögenswerte und -verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen dargestellt. Nach der Darstellung der Veränderung der Deckungsrückstellung und der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle der Erst- und der Rückversicherung wird die Veränderung der Bewertungskomponenten der Erst- und Rückversicherungsverträge, die nicht mit dem Prämienallokationsansatz bewertet werden, dargestellt.

Um eine Überleitung auf den Stand zum 31. Dezember 2022 zu ermöglichen, sind die dem aufgegebenen Geschäftsbereich zuzuordnenden Anteile der Gewinn- und Verlustrechnung in den nachfolgenden Tabellen enthalten. Eine Überleitung auf die Konzerngewinn- und -verlustrechnung ist für einzelne Positionen nicht möglich, da die dem aufgegebenen Geschäftsbereich zuzuordnenden Anteile gemäß den Regelungen von IFRS 5 in der Konzerngewinn- und -verlustrechnung der Vergleichsperiode nicht enthalten sind.

Analyse nach zukünftigem Versicherungsschutz und noch nicht abgewickelten Versicherungsfällen

Schaden- und Unfallversicherung
2023

Angaben in Tausend Euro

Deckungsrückstellung

Rückstellung für noch nicht
abgewickelte Versicherungsfälle

Gesamt

 

 

Verträge nicht gemäß dem Prämien­allokationsansatz

Verträge gemäß dem Prämienallokationsansatz

 

Ohne Verlust­komponente

Verlust­komponente

 

Schätzungen des Barwerts der künftigen Zahlungsströme

Risiko­anpassung für nicht finanzielle Risiken

 

Stand am 1. Jänner 2023

782.842

24.508

672.998

2.379.269

63.153

3.922.770

Nettovermögenswerte

–41.360

0

0

10.855

607

–29.898

Nettoverbindlichkeiten

824.203

24.508

672.998

2.368.414

62.546

3.952.668

Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung und im sonstigen Ergebnis

 

 

 

 

 

 

Versicherungstechnische Erträge

 

 

 

 

 

 

Verträge gemäß dem vollständig rückwirkenden Ansatz

–385.657

 

 

 

 

–385.657

Verträge gemäß dem modifizierten rückwirkenden Ansatz

–18.397

 

 

 

 

–18.397

Verträge gemäß dem Fair-Value-Ansatz

–84.733

 

 

 

 

–84.733

Sonstige Verträge

–3.517.480

 

 

 

 

–3.517.480

 

–4.006.268

 

 

 

 

–4.006.268

Versicherungstechnische Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

Eingetretene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen

724.970

–18.950

267.799

2.304.171

30.887

3.308.877

Abschreibung der Abschlusskosten

427.421

0

0

0

0

427.421

Änderungen im Zusammenhang mit zukünftigen Leistungen (Verluste aus belastenden Verträgen und Umkehrungen solcher Verluste)

0

24.102

0

0

0

24.102

Änderungen im Zusammenhang mit vergangenen Leistungen (Änderungen der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle)

0

0

–26.102

–133.825

–19.707

–179.634

 

1.152.390

5.151

241.697

2.170.346

11.180

3.580.765

Versicherungstechnisches Ergebnis

–2.853.877

5.151

241.697

2.170.346

11.180

–425.503

Finanzergebnis aus Versicherungsverträgen

20.927

696

16.969

156.799

0

195.391

Auswirkungen von Wechselkursänderungen

3.227

–10

829

58.437

2.249

64.733

Summe

–2.829.723

5.837

259.495

2.385.582

13.430

–165.380

Zahlungsströme

 

 

 

 

 

 

Erhaltene Prämien

4.145.486

0

0

0

0

4.145.486

Beglichene eingetretene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen, einschließlich Kapitalanlagekomponenten

–751.331

1

–167.994

–2.093.537

0

–3.012.861

Abschlusskosten

–506.620

0

0

0

0

–506.620

Summe

2.887.535

1

–167.994

–2.093.537

0

626.005

Umgliederung in Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in Veräußerungsgruppen, die zur Veräußerung gehalten werden

18

0

0

–143

0

–125

Stand am 31. Dezember 2023

840.672

30.346

764.498

2.671.171

76.583

4.383.270

Nettovermögenswerte

–4.341

0

0

1.217

16

–3.109

Nettoverbindlichkeiten

845.013

30.346

764.498

2.669.955

76.567

4.386.379

Schaden- und Unfallversicherung
2022

Angaben in Tausend Euro

Deckungsrückstellung

Rückstellung für noch nicht
abgewickelte Versicherungsfälle

Gesamt

 

 

Verträge nicht gemäß dem Prämien­allokationsansatz

Verträge gemäß dem Prämienallokationsansatz

 

Ohne Verlust­komponente

Verlust­komponente

 

Schätzungen des Barwerts der künftigen Zahlungsströme

Risiko­anpassung für nicht finanzielle Risiken

 

Stand am 1. Jänner 2022

458.894

15.818

801.192

2.397.046

58.973

3.731.922

Nettovermögenswerte

–162

0

0

114

1

–47

Nettoverbindlichkeiten

459.056

15.818

801.192

2.396.932

58.972

3.731.969

Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung und im sonstigen Ergebnis

 

 

 

 

 

 

Versicherungstechnische Erträge

 

 

 

 

 

 

Verträge gemäß dem vollständig rückwirkenden Ansatz

–1.503.977

 

 

 

 

–1.503.977

Verträge gemäß dem modifizierten rückwirkenden Ansatz

–22.984

 

 

 

 

–22.984

Verträge gemäß dem Fair-Value-Ansatz

–258.485

 

 

 

 

–258.485

Sonstige Verträge

–1.765.520

 

 

 

 

–1.765.520

 

–3.550.966

 

 

 

 

–3.550.966

Versicherungstechnische Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

Eingetretene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen

632.577

–13.761

219.012

2.106.564

24.268

2.968.661

Abschreibung der Abschlusskosten

416.028

0

0

0

0

416.028

Änderungen im Zusammenhang mit zukünftigen Leistungen (Verluste aus belastenden Verträgen und Umkehrungen solcher Verluste)

 

21.781

 

 

 

21.781

Änderungen im Zusammenhang mit vergangenen Leistungen (Änderungen der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle)

87

 

–34.587

–96.404

–19.600

–150.504

 

1.048.693

8.020

184.425

2.010.160

4.668

3.255.966

Versicherungstechnisches Ergebnis

–2.502.274

8.020

184.425

2.010.160

4.668

–295.001

Finanzergebnis aus Versicherungsverträgen

–24.850

618

–109.354

–174.468

0

–308.053

Auswirkungen von Wechselkursänderungen

–6.276

52

–3.341

–9.063

–488

–19.115

Summe

–2.533.400

8.690

71.731

1.826.629

4.180

–622.169

Zahlungsströme

 

 

 

 

 

 

Erhaltene Prämien

3.809.626

0

0

0

0

3.809.626

Beglichene eingetretene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen, einschließlich Kapitalanlagekomponenten

–632.472

0

–199.925

–1.844.406

0

–2.676.804

Abschlusskosten

–319.806

0

0

0

0

–319.806

Summe

2.857.348

0

–199.925

–1.844.406

0

813.017

Umgliederung in Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in Veräußerungsgruppen, die zur Veräußerung gehalten werden

0

0

0

0

0

0

Stand am 31. Dezember 2022

782.843

24.508

672.998

2.379.269

63.153

3.922.770

Nettovermögenswerte

–41.360

0

0

10.855

607

–29.898

Nettoverbindlichkeiten

824.203

24.508

672.998

2.368.414

62.546

3.952.668

Krankenversicherung
2023

Angaben in Tausend Euro

Deckungsrückstellung

Rückstellung für noch nicht
abgewickelte Versicherungsfälle

Gesamt

 

 

Verträge nicht gemäß dem Prämien­allokationsansatz

Verträge gemäß dem Prämienallokationsansatz

 

Ohne Verlust­komponente

Verlust­komponente

 

Schätzungen des Barwerts der künftigen Zahlungsströme

Risiko­anpassung für nicht finanzielle Risiken

 

Stand am 1. Jänner 2023

2.988.502

591

302.175

24.990

402

3.316.659

Nettovermögenswerte

–1.214

0

0

387

11

–816

Nettoverbindlichkeiten

2.989.716

591

302.175

24.603

390

3.317.475

Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung und im sonstigen Ergebnis

 

 

 

 

 

 

Versicherungstechnische Erträge

 

 

 

 

 

 

Verträge gemäß dem vollständig rückwirkenden Ansatz

–5.152

 

 

 

 

–5.152

Verträge gemäß dem modifizierten rückwirkenden Ansatz

–1.496

 

 

 

 

–1.496

Verträge gemäß dem Fair-Value-Ansatz

–1.090.882

 

 

 

 

–1.090.882

Sonstige Verträge

–137.219

 

 

 

 

–137.219

 

–1.234.749

 

 

 

 

–1.234.749

Versicherungstechnische Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

Eingetretene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen

142.895

–102

924.719

81.230

472

1.149.214

Abschreibung der Abschlusskosten

24.583

0

0

0

0

24.583

Änderungen im Zusammenhang mit zukünftigen Leistungen (Verluste aus belastenden Verträgen und Umkehrungen solcher Verluste)

0

–184

0

0

0

–184

Änderungen im Zusammenhang mit vergangenen Leistungen (Änderungen der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle)

0

0

–67.103

4.075

–334

–63.361

 

167.478

–286

857.617

85.305

139

1.110.251

Versicherungstechnisches Ergebnis

–1.067.272

–286

857.617

85.305

139

–124.498

Finanzergebnis aus Versicherungsverträgen

233.731

4

56

910

0

234.702

Auswirkungen von Wechselkursänderungen

–53

0

7

–72

–5

–124

Summe

–833.594

–283

857.680

86.143

134

110.080

Zahlungsströme

 

 

 

 

 

 

Erhaltene Prämien

1.393.481

0

0

0

0

1.393.481

Beglichene eingetretene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen, einschließlich Kapitalanlagekomponenten

–146.170

0

–877.917

–78.266

0

–1.102.354

Abschlusskosten

–74.809

0

0

0

0

–74.809

Summe

1.172.502

0

–877.917

–78.266

0

216.319

Umgliederung in Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in Veräußerungsgruppen, die zur Veräußerung gehalten werden

–446

0

0

0

0

–446

Stand am 31. Dezember 2023

3.326.965

308

281.937

32.866

535

3.642.612

Nettovermögenswerte

–4.048

0

0

1.144

69

–2.834

Nettoverbindlichkeiten

3.331.013

308

281.937

31.722

466

3.645.446

Krankenversicherung
2022

Angaben in Tausend Euro

Deckungsrückstellung

Rückstellung für noch nicht
abgewickelte Versicherungsfälle

Gesamt

 

 

Verträge nicht gemäß dem Prämien­allokationsansatz

Verträge gemäß dem Prämienallokationsansatz

 

Ohne Verlust­komponente

Verlust­komponente

 

Schätzungen des Barwerts der künftigen Zahlungsströme

Risiko­anpassung für nicht finanzielle Risiken

 

Stand am 1. Jänner 2022

3.326.528

57

284.009

18.938

415

3.629.947

Nettovermögenswerte

–46

0

0

2

0

–44

Nettoverbindlichkeiten

3.326.574

57

284.009

18.936

415

3.629.991

Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung und im sonstigen Ergebnis

 

 

 

 

 

 

Versicherungstechnische Erträge

 

 

 

 

 

 

Verträge gemäß dem vollständig rückwirkenden Ansatz

–37.656

 

 

 

 

–37.656

Verträge gemäß dem modifizierten rückwirkenden Ansatz

–11.170

 

 

 

 

–11.170

Verträge gemäß dem Fair-Value-Ansatz

–1.012.378

 

 

 

 

–1.012.378

Sonstige Verträge

–79.498

 

 

 

 

–79.498

 

–1.140.702

 

 

 

 

–1.140.702

Versicherungstechnische Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

Eingetretene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen

117.877

–252

869.042

57.512

357

1.044.537

Abschreibung der Abschlusskosten

24.467

0

0

0

0

24.467

Änderungen im Zusammenhang mit zukünftigen Leistungen (Verluste aus belastenden Verträgen und Umkehrungen solcher Verluste)

0

774

0

0

0

774

Änderungen im Zusammenhang mit vergangenen Leistungen (Änderungen der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle)

0

0

–23.496

–6.019

–325

–29.840

 

142.343

523

845.547

51.493

32

1.039.938

Versicherungstechnisches Ergebnis

–998.359

523

845.547

51.493

32

–100.764

Finanzergebnis aus Versicherungsverträgen

–450.447

11

17

–17

0

–450.435

Auswirkungen von Wechselkursänderungen

1.616

0

–25

–2.625

–45

–1.079

Summe

–1.447.189

534

845.540

48.851

–13

–552.277

Zahlungsströme

 

 

 

 

 

 

Erhaltene Prämien

1.244.141

0

0

0

0

1.244.141

Beglichene eingetretene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen, einschließlich Kapitalanlagekomponenten

–121.788

0

–827.373

–42.800

0

–991.961

Abschlusskosten

–13.191

0

0

0

0

–13.191

Summe

1.109.163

0

–827.373

–42.800

0

238.989

Umgliederung in Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in Veräußerungsgruppen, die zur Veräußerung gehalten werden

0

0

0

0

0

0

Stand am 31. Dezember 2022

2.988.502

591

302.175

24.990

402

3.316.659

Nettovermögenswerte

–1.214

0

0

387

11

–816

Nettoverbindlichkeiten

2.989.716

591

302.175

24.603

390

3.317.475

Lebensversicherung
2023

Angaben in Tausend Euro

Deckungsrückstellung

Rückstellung für noch nicht
abgewickelte Versicherungsfälle

Gesamt

 

 

Verträge nicht gemäß dem Prämien­allokationsansatz

Verträge gemäß dem Prämienallokationsansatz

 

Ohne Verlust­komponente

Verlust­komponente

 

Schätzungen des Barwerts der künftigen Zahlungsströme

Risiko­anpassung für nicht finanzielle Risiken

 

Stand am 1. Jänner 2023

13.780.604

12.634

363.247

2.454

10

14.158.949

Nettovermögenswerte

–38.464

0

8.917

–1.158

0

–30.705

Nettoverbindlichkeiten

13.819.068

12.634

354.329

3.612

10

14.189.653

Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung und im sonstigen Ergebnis

 

 

 

 

 

 

Versicherungstechnische Erträge

 

 

 

 

 

 

Verträge gemäß dem modifizierten rückwirkenden Ansatz

–99.511

0

0

 

 

–99.511

Verträge gemäß dem Fair-Value-Ansatz

–384.487

0

0

 

 

–384.487

Sonstige Verträge

–269.090

–31

0

 

 

–269.121

 

–753.088

–31

0

 

 

–753.119

Versicherungstechnische Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

Eingetretene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen

211.907

–2.954

251.013

4.017

2

463.985

Abschreibung der Abschlusskosten

77.502

–177

0

0

0

77.325

Änderungen im Zusammenhang mit zukünftigen Leistungen (Verluste aus belastenden Verträgen und Umkehrungen solcher Verluste)

0

–2.486

0

1

0

–2.485

Änderungen im Zusammenhang mit vergangenen Leistungen (Änderungen der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle)

0

0

59.924

1.229

0

61.153

 

289.409

–5.617

310.937

5.247

2

599.978

Kapitalanlagekomponenten

–1.164.762

0

1.164.762

0

0

0

Versicherungstechnisches Ergebnis

–1.628.442

–5.648

1.475.699

5.247

2

–153.141

Finanzergebnis aus Versicherungsverträgen

399.252

235

759

110

0

400.357

Auswirkungen von Wechselkursänderungen

12.444

298

3.392

122

0

16.258

Summe

–1.216.746

–5.114

1.479.851

5.480

2

263.473

Zahlungsströme

 

 

 

 

 

 

Erhaltene Prämien

1.558.731

122

0

0

0

1.558.852

Beglichene eingetretene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen, einschließlich Kapitalanlagekomponenten

–340.804

0

–1.441.891

–4.442

0

–1.787.137

Abschlusskosten

–146.230

0

0

0

0

–146.230

Summe

1.071.697

122

–1.441.891

–4.442

0

–374.514

Umgliederung in Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in Veräußerungsgruppen, die zur Veräußerung gehalten werden

–240.967

–517

–15.175

0

0

–256.658

Stand am 31. Dezember 2023

13.394.589

7.125

386.032

3.492

12

13.791.250

Nettovermögenswerte

–106.124

3

24.869

95

0

–81.158

Nettoverbindlichkeiten

13.500.713

7.122

361.162

3.397

12

13.872.407

Lebensversicherung
2022

Angaben in Tausend Euro

Deckungsrückstellung

Rückstellung für noch nicht
abgewickelte Versicherungsfälle

Gesamt

 

 

Verträge nicht gemäß dem Prämien­allokationsansatz

Verträge gemäß dem Prämienallokationsansatz

 

Ohne Verlust­komponente

Verlust­komponente

 

Schätzungen des Barwerts der künftigen Zahlungsströme

Risiko­anpassung für nicht finanzielle Risiken

 

Stand am 1. Jänner 2022

16.575.000

5.773

331.499

1.551

13

16.913.837

Nettovermögenswerte

–83.453

29

19.960

0

0

–63.465

Nettoverbindlichkeiten

16.658.453

5.745

311.540

1.551

13

16.977.302

Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung und im sonstigen Ergebnis

 

 

 

 

 

 

Versicherungstechnische Erträge

 

 

 

 

 

 

Verträge gemäß dem modifizierten rückwirkenden Ansatz

–185.983

0

0

 

 

–185.983

Verträge gemäß dem Fair-Value-Ansatz

–353.604

0

0

 

 

–353.604

Sonstige Verträge

–166.633

0

0

 

 

–166.633

 

–706.220

0

0

 

 

–706.220

Versicherungstechnische Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

Eingetretene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen

253.296

–4.084

214.186

2.742

2

466.142

Abschreibung der Abschlusskosten

55.360

0

0

0

0

55.360

Änderungen im Zusammenhang mit zukünftigen Leistungen (Verluste aus belastenden Verträgen und Umkehrungen solcher Verluste)

0

10.852

0

0

0

10.852

Änderungen im Zusammenhang mit vergangenen Leistungen (Änderungen der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle)

1.258

0

–63.212

713

–4

–61.245

 

309.914

6.768

150.974

3.456

–2

471.110

Kapitalanlagekomponenten

–1.960.677

0

1.960.677

0

0

0

Versicherungstechnisches Ergebnis

–2.356.983

6.768

2.111.651

3.456

–2

–235.110

Finanzergebnis aus Versicherungsverträgen

–1.886.060

195

48.059

16

0

–1.837.790

Auswirkungen von Wechselkursänderungen

8.247

–101

–2.048

892

–1

6.989

Summe

–4.234.795

6.861

2.157.663

4.363

–3

–2.065.911

Zahlungsströme

 

 

 

 

 

 

Erhaltene Prämien

1.767.921

0

0

0

0

1.767.921

Beglichene eingetretene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen, einschließlich Kapitalanlagekomponenten

–198.005

0

–2.125.916

–3.460

0

–2.327.381

Abschlusskosten

–129.517

0

0

0

0

–129.517

Summe

1.440.399

0

–2.125.916

–3.460

0

–688.977

Umgliederung in Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in Veräußerungsgruppen, die zur Veräußerung gehalten werden

0

0

0

0

0

0

Stand am 31. Dezember 2022

13.780.604

12.634

363.247

2.454

10

14.158.949

Nettovermögenswerte

–38.464

0

8.917

–1.158

0

–30.705

Nettoverbindlichkeiten

13.819.068

12.634

354.329

3.612

10

14.189.653

Analyse nach zukünftigem Versicherungsschutz und noch nicht abgewickelten Versicherungsfällen für Rückversicherungsverträge

Schaden- und Unfallversicherung
2023

Angaben in Tausend Euro

Vermögenswerte für zukünftigen Versicherungsschutz

Vermögenswerte für noch nicht
abgewickelte Versicherungsfälle

Gesamt

 

 

Verträge nicht gemäß dem Prämien­allokationsansatz

Verträge gemäß dem Prämien­allokationsansatz

 

Ohne Verlust­rückerstattungs­komponente

Verlust­rückerstattungs­komponente

 

Schätzungen des Barwerts der künftigen Zahlungsströme

Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken

 

Stand am 1. Jänner 2023

116.907

1.302

0

355.207

12.145

485.562

Nettovermögenswerte

141.005

1.302

0

348.994

11.769

503.070

Nettoverbindlichkeiten

–24.098

0

0

6.213

376

–17.509

Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung und im sonstigen Ergebnis

 

 

 

 

 

 

Versicherungstechnisches Ergebnis der Rückversicherung

–222.398

574

0

83.999

34

–137.791

Auswirkungen von Änderungen des Risikos der Nichterfüllung durch Rückversicherer

0

0

0

–245

0

–245

Finanzergebnis aus Rückversicherungsverträgen

–23

1.287

0

22.121

0

23.384

Auswirkungen von Wechselkursänderungen

1.655

–280

0

7.739

376

9.490

Summe

–220.766

1.581

0

113.615

410

–105.161

Zahlungsströme

 

 

 

 

 

 

Gezahlte Prämien

200.771

0

0

0

0

200.771

Erstattete Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen

3.078

101

0

–116.914

0

–113.735

Summe

203.849

101

0

–116.914

0

87.036

Stand am 31. Dezember 2023

99.990

2.983

0

351.908

12.555

467.437

Nettovermögenswerte

116.743

2.983

0

351.769

12.547

484.042

Nettoverbindlichkeiten

–16.753

0

0

140

8

–16.606

Schaden- und Unfallversicherung
2022

Angaben in Tausend Euro

Vermögenswerte für zukünftigen Versicherungsschutz

Vermögenswerte für noch nicht
abgewickelte Versicherungsfälle

Gesamt

 

 

Verträge nicht gemäß dem Prämien­allokationsansatz

Verträge gemäß dem Prämien­allokationsansatz

 

Ohne Verlust­rückerstattungs­komponente

Verlust­rückerstattungs­komponente

 

Schätzungen des Barwerts der künftigen Zahlungsströme

Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken

 

Stand am 1. Jänner 2022

–132.013

0

0

375.713

11.736

255.437

Nettovermögenswerte

–131.544

0

0

375.699

11.736

255.891

Nettoverbindlichkeiten

–468

0

0

14

0

–454

Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung und im sonstigen Ergebnis

 

 

 

 

 

 

Versicherungstechnisches Ergebnis der Rückversicherung

–186.517

–1.024

0

149.388

639

–37.514

Auswirkungen von Änderungen des Risikos der Nichterfüllung durch Rückversicherer

0

0

0

–87

0

–87

Finanzergebnis aus Rückversicherungsverträgen

0

372

0

–26.682

0

–26.309

Auswirkungen von Wechselkursänderungen

3.213

1.953

0

–3.741

–230

1.195

Summe

–183.304

1.302

0

118.878

409

–62.716

Zahlungsströme

 

 

 

 

 

 

Gezahlte Prämien

433.469

0

0

0

0

433.469

Erstattete Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen

–1.244

0

0

–139.384

0

–140.628

Summe

432.225

0

0

–139.384

0

292.841

Stand am 31. Dezember 2022

116.908

1.302

0

355.207

12.145

485.562

Nettovermögenswerte

141.005

1.302

0

348.994

11.769

503.070

Nettoverbindlichkeiten

–24.098

0

0

6.213

376

–17.509

Lebensversicherung
2023

Angaben in Tausend Euro

Vermögenswerte für zukünftigen Versicherungsschutz

Vermögenswerte für noch nicht
abgewickelte Versicherungsfälle

Gesamt

 

 

Verträge nicht gemäß dem Prämien­allokationsansatz

Verträge gemäß dem Prämien­allokationsansatz

 

Ohne Verlust­rückerstattungs­komponente

Verlust­rückerstattungs­komponente

 

Schätzungen des Barwerts der künftigen Zahlungsströme

Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken

 

Stand am 1. Jänner 2023

–16.760

0

98

8.449

1

–8.212

Nettovermögenswerte

10.350

0

0

237

1

10.589

Nettoverbindlichkeiten

–27.111

0

98

8.212

0

–18.800

Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung und im sonstigen Ergebnis

 

 

 

 

 

 

Versicherungstechnisches Ergebnis der Rückversicherung

–30.597

0

263

29.936

0

–398

Auswirkungen von Änderungen des Risikos der Nichterfüllung durch Rückversicherer

1

0

2

52

0

55

Finanzergebnis aus Rückversicherungsverträgen

128

0

0

95

0

223

Auswirkungen von Wechselkursänderungen

–542

0

9

662

0

129

Summe

–31.010

0

273

30.745

0

8

Zahlungsströme

 

 

 

 

 

 

Gezahlte Prämien

41.562

0

0

–1

0

41.562

Erstattete Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen

–166

0

–316

–28.869

0

–29.351

Summe

41.396

0

–316

–28.870

0

12.211

Umgliederung in Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in Veräußerungsgruppen, die zur Veräußerung gehalten werden

1.691

0

–6

0

0

1.685

Stand am 31. Dezember 2023

–4.683

0

50

10.325

1

5.692

Nettovermögenswerte

2.513

0

50

6.973

1

9.537

Nettoverbindlichkeiten

–7.196

0

0

3.352

0

–3.845

Lebensversicherung
2022

Angaben in Tausend Euro

Vermögenswerte für zukünftigen Versicherungsschutz

Vermögenswerte für noch nicht
abgewickelte Versicherungsfälle

Gesamt

 

 

Verträge nicht gemäß dem Prämien­allokationsansatz

Verträge gemäß dem Prämien­allokationsansatz

 

Ohne Verlust­rückerstattungs­komponente

Verlust­rückerstattungs­komponente

 

Schätzungen des Barwerts der künftigen Zahlungsströme

Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken

 

Stand am 1. Jänner 2022

–27.020

0

94

7.002

1

–19.923

Nettovermögenswerte

–26.836

0

19

7.002

1

–19.814

Nettoverbindlichkeiten

–184

0

75

0

0

–109

Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung und im sonstigen Ergebnis

 

 

 

 

 

 

Versicherungstechnisches Ergebnis der Rückversicherung

–29.961

0

0

28.598

0

–1.363

Auswirkungen von Änderungen des Risikos der Nichterfüllung durch Rückversicherer

2

0

0

–22

0

–21

Finanzergebnis aus Rückversicherungsverträgen

0

0

0

–145

0

–146

Auswirkungen von Wechselkursänderungen

–58

0

–13

–32

0

–103

Summe

–30.018

0

–13

28.398

0

–1.633

Zahlungsströme

 

 

 

 

 

 

Gezahlte Prämien

40.305

0

0

0

0

40.305

Erstattete Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen

–28

0

17

–26.950

0

–26.961

Summe

40.277

0

17

–26.950

0

13.344

Umgliederung in Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in Veräußerungsgruppen, die zur Veräußerung gehalten werden

0

0

0

0

0

0

Stand am 31. Dezember 2022

–16.760

0

98

8.449

1

–8.212

Nettovermögenswerte

10.351

0

0

237

1

10.589

Nettoverbindlichkeiten

–27.111

0

98

8.212

0

–18.800

Analyse nach Bewertungskomponenten – nicht gemäß dem Prämienallokationsansatz bewertete Verträge

Schaden- und Unfallversicherung
2023

Angaben in Tausend Euro

Schätzungen des Barwerts der künftigen Zahlungsströme

Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken

Vertragliche Servicemarge

Gesamt

 

 

Verträge gemäß dem modifizierten rückwirkenden Ansatz

Verträge gemäß dem Fair-Value- Ansatz

Sonstige Verträge

Vertragliche Servicemarge Gesamt

 

Stand am 1. Jänner 2023

787.984

42.926

14.478

29.504

16.510

60.491

891.400

Nettovermögenswerte

0

0

0

0

0

0

0

Nettoverbindlichkeiten

787.984

42.926

14.478

29.504

16.510

60.491

891.400

Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung und im sonstigen Ergebnis

 

 

 

 

 

 

 

Änderungen im Zusammenhang mit laufenden Leistungen

20.075

–15.906

–3.075

–9.528

–19.402

–32.005

–27.836

Für erbrachte Leistungen erfasste vertragliche Servicemarge

0

0

–3.075

–9.528

–19.402

–32.005

–32.005

Änderung der Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken für abgelaufene Risiken

0

–15.906

0

0

0

0

–15.906

Erfahrungsbedingte Anpassungen

20.075

0

0

0

0

0

20.075

Änderungen im Zusammenhang mit zukünftigen Leistungen

–32.075

25.564

809

–5.314

33.795

29.289

22.777

In der Periode erstmalig erfasste Verträge

–58.894

29.556

0

0

45.760

45.760

16.423

Änderungen bei den Schätzungen, die nicht zu einer Anpassung der vertraglichen Servicemarge führen

5.093

1.262

0

0

0

0

6.354

Änderungen bei den Schätzungen, die zu einer Anpassung der vertraglichen Servicemarge führen

21.726

–5.254

809

–5.314

–11.965

–16.471

0

Änderungen im Zusammenhang mit vergangenen Leistungen

–21.363

–1.525

0

0

0

0

–22.888

Änderungen der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle

–21.363

–1.525

0

0

0

0

–22.888

Versicherungstechnisches Ergebnis

–33.364

8.133

–2.266

–14.843

14.393

–2.716

–27.946

Finanzergebnis aus Versicherungsverträgen

35.666

0

1.116

67

2.253

3.436

39.103

Auswirkungen von Wechselkursänderungen

2.059

70

269

116

340

724

2.853

Summe

4.362

8.203

–882

–14.660

16.986

1.444

14.010

Zahlungsströme

 

 

 

 

 

 

 

Erhaltene Prämien

357.587

 

 

 

 

 

357.587

Beglichene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen

–304.095

 

 

 

 

 

–304.095

Abschlusskosten

–26.868

 

 

 

 

 

–26.868

Summe

26.624

 

 

 

 

 

26.624

Stand am 31. Dezember 2023

818.970

51.130

13.595

14.844

33.496

61.935

932.034

Nettoverbindlichkeiten

818.970

51.130

13.595

14.844

33.496

61.935

932.034

Schaden- und Unfallversicherung
2022

Angaben in Tausend Euro

Schätzungen des Barwerts der künftigen Zahlungsströme

Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken

Vertragliche Servicemarge

Gesamt

 

 

Verträge gemäß dem modifizierten rückwirkenden Ansatz

Verträge gemäß dem Fair-Value- Ansatz

Sonstige Verträge

Vertragliche Servicemarge Gesamt

 

Stand am 1. Jänner 2022

855.202

50.874

15.172

30.552

0

45.724

951.800

Nettovermögenswerte

–3

0

0

0

0

0

–3

Nettoverbindlichkeiten

855.205

50.874

15.172

30.552

0

45.724

951.803

Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung und im sonstigen Ergebnis

 

 

 

 

 

 

 

Änderungen im Zusammenhang mit laufenden Leistungen

58.980

–14.287

–2.058

–21.343

–9.094

–32.494

12.199

Für erbrachte Leistungen erfasste vertragliche Servicemarge

0

0

–2.058

–21.343

–9.094

–32.494

–32.494

Änderung der Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken für abgelaufene Risiken

0

–14.287

0

0

0

0

–14.287

Erfahrungsbedingte Anpassungen

58.980

0

0

0

0

0

58.980

Änderungen im Zusammenhang mit zukünftigen Leistungen

–36.370

11.587

764

20.577

25.206

46.546

21.763

In der Periode erstmalig erfasste Verträge

–7.891

18.682

0

0

19.720

19.720

30.511

Änderungen bei den Schätzungen, die nicht zu einer Anpassung der vertraglichen Servicemarge führen

–3.405

–5.343

0

0

0

0

–8.748

Änderungen bei den Schätzungen, die zu einer Anpassung der vertraglichen Servicemarge führen

–25.073

–1.753

764

20.577

5.485

26.826

0

Änderungen im Zusammenhang mit vergangenen Leistungen

–29.489

–5.098

0

0

0

0

–34.587

Änderungen der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle

–29.489

–5.098

0

0

0

0

–34.587

Versicherungstechnisches Ergebnis

–6.879

–7.798

–1.294

–766

16.112

14.052

–625

Finanzergebnis aus Versicherungsverträgen

–134.768

0

601

–9

590

1.183

–133.585

Auswirkungen von Wechselkursänderungen

–2.509

–150

–2

–273

–193

–468

–3.127

Summe

–144.156

–7.948

–694

–1.048

16.510

14.767

–137.337

Zahlungsströme

 

 

 

 

 

 

 

Erhaltene Prämien

380.354

 

 

 

 

 

380.354

Beglichene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen

–284.549

 

 

 

 

 

–284.549

Abschlusskosten

–18.868

 

 

 

 

 

–18.868

Summe

76.937

 

 

 

 

 

76.937

Stand am 31. Dezember 2022

787.984

42.926

14.478

29.504

16.510

60.491

891.400

Nettoverbindlichkeiten

787.984

42.926

14.478

29.504

16.510

60.491

891.400

Krankenversicherung
2023

Angaben in Tausend Euro

Schätzungen des Barwerts der künftigen Zahlungsströme

Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken

Vertragliche Servicemarge

Gesamt

 

 

Verträge gemäß dem modifizierten rückwirkenden Ansatz

Verträge gemäß dem Fair-Value- Ansatz

Sonstige Verträge

Vertragliche Servicemarge Gesamt

 

Stand am 1. Jänner 2023

–93.137

54.184

0

3.328.049

269

3.328.317

3.289.364

Nettovermögenswerte

0

0

0

0

0

0

0

Nettoverbindlichkeiten

–93.137

54.184

0

3.328.049

269

3.328.317

3.289.364

Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung und im sonstigen Ergebnis

 

 

 

 

 

 

 

Änderungen im Zusammenhang mit laufenden Leistungen

53.559

–738

0

–94.566

–112

–94.679

–41.858

Für erbrachte Leistungen erfasste vertragliche Servicemarge

0

0

0

–94.566

–112

–94.679

–94.679

Änderung der Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken für abgelaufene Risiken

0

–738

0

0

0

 

–738

Erfahrungsbedingte Anpassungen

53.559

0

0

0

0

 

53.559

Änderungen im Zusammenhang mit zukünftigen Leistungen

–132.716

287

0

132.540

–84

132.456

27

In der Periode erstmalig erfasste Verträge

–108.418

2.302

0

106.110

7

106.117

0

Änderungen bei den Schätzungen, die nicht zu einer Anpassung der vertraglichen Servicemarge führen

23

5

0

0

0

 

27

Änderungen bei den Schätzungen, die zu einer Anpassung der vertraglichen Servicemarge führen

–24.320

–2.020

0

26.430

–91

26.340

0

Änderungen im Zusammenhang mit vergangenen Leistungen

–67.293

–206

0

0

0

0

–67.499

Änderungen der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle

–67.293

–206

 

 

 

 

–67.499

Versicherungstechnisches Ergebnis

–146.450

–658

0

37.974

–196

37.778

–109.330

Finanzergebnis aus Versicherungsverträgen

233.719

0

0

1

12

13

233.732

Auswirkungen von Wechselkursänderungen

–78

1

0

121

1

122

45

Summe

87.191

–657

0

38.095

–183

37.913

124.447

Zahlungsströme

 

 

 

 

 

 

 

Erhaltene Prämien

1.242.506

 

 

 

 

 

1.242.506

Beglichene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen

–1.002.940

 

 

 

 

 

–1.002.940

Abschlusskosten

–44.319

 

 

 

 

 

–44.319

Summe

195.248

0

0

0

0

0

195.248

Stand am 31. Dezember 2023

189.302

53.527

0

3.366.144

86

3.366.230

3.609.058

Nettovermögenswerte

0

0

0

0

0

0

0

Nettoverbindlichkeiten

189.302

53.527

0

3.366.144

86

3.366.230

3.609.058

Krankenversicherung
2022

Angaben in Tausend Euro

Schätzungen des Barwerts der künftigen Zahlungsströme

Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken

Vertragliche Servicemarge

Gesamt

 

 

Verträge gemäß dem modifizierten rückwirkenden Ansatz

Verträge gemäß dem Fair-Value- Ansatz

Sonstige Verträge

Vertragliche Servicemarge Gesamt

 

Stand am 1. Jänner 2022

686.600

64.210

0

2.846.258

0

2.846.258

3.597.068

Nettovermögenswerte

0

0

0

0

0

0

0

Nettoverbindlichkeiten

686.600

64.210

0

2.846.258

0

2.846.258

3.597.068

Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung und im sonstigen Ergebnis

 

 

 

 

 

 

 

Änderungen im Zusammenhang mit laufenden Leistungen

21.177

–1.007

0

–86.005

–55

–86.060

–65.890

Für erbrachte Leistungen erfasste vertragliche Servicemarge

0

0

0

–86.005

–55

–86.060

–86.060

Änderung der Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken für abgelaufene Risiken

0

–1.007

0

0

0

 

–1.007

Erfahrungsbedingte Anpassungen

21.177

0

0

0

0

 

21.177

Änderungen im Zusammenhang mit zukünftigen Leistungen

–605.543

–8.776

0

614.160

321

614.482

162

In der Periode erstmalig erfasste Verträge

–82.745

2.445

0

80.591

151

80.742

442

Änderungen bei den Schätzungen, die nicht zu einer Anpassung der vertraglichen Servicemarge führen

–270

–10

0

0

0

 

–280

Änderungen bei den Schätzungen, die zu einer Anpassung der vertraglichen Servicemarge führen

–522.528

–11.211

0

533.569

171

533.740

0

Änderungen im Zusammenhang mit vergangenen Leistungen

–23.253

–243

0

0

0

0

–23.496

Änderungen der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle

–23.253

–243

0

0

0

 

–23.496

Versicherungstechnisches Ergebnis

–607.619

–10.026

0

528.155

267

528.422

–89.223

Finanzergebnis aus Versicherungsverträgen

–404.318

0

0

–46.102

2

–46.100

–450.418

Auswirkungen von Wechselkursänderungen

256

–1

0

–263

0

–263

–7

Summe

–1.011.681

–10.027

0

481.791

269

482.059

–539.649

Zahlungsströme

 

 

 

 

 

 

 

Erhaltene Prämien

1.177.669

 

 

 

 

 

1.177.669

Beglichene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen

–909.805

 

 

 

 

 

–909.805

Abschlusskosten

–35.921

 

 

 

 

 

–35.921

Summe

231.944

0

0

0

0

0

231.944

Stand am 31. Dezember 2022

–93.137

54.183

0

3.328.049

269

3.328.317

3.289.364

Nettovermögenswerte

0

0

0

0

0

0

0

Nettoverbindlichkeiten

–93.137

54.183

0

3.328.049

269

3.328.317

3.289.364

Lebensversicherung
2023

Angaben in Tausend Euro

Schätzungen des Barwerts der künftigen Zahlungsströme

Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken

Vertragliche Servicemarge

Gesamt

 

 

Verträge gemäß dem modifizierten rückwirkenden Ansatz

Verträge gemäß dem Fair-Value- Ansatz

Sonstige Verträge

Vertragliche Servicemarge Gesamt

 

Stand am 1. Jänner 2023

12.045.698

74.460

264.338

1.685.587

72.237

2.022.162

14.142.320

Nettovermögenswerte

–82.257

3.978

0

37.095

5.659

42.754

–35.524

Nettoverbindlichkeiten

12.127.955

70.481

264.338

1.648.492

66.578

1.979.408

14.177.844

Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung und im sonstigen Ergebnis

 

 

 

 

 

 

 

Änderungen im Zusammenhang mit laufenden Leistungen

–89.946

–6.219

–35.886

–130.681

–25.657

–192.224

–288.389

Für erbrachte Leistungen erfasste vertragliche Servicemarge

0

0

–35.886

–130.681

–25.657

–192.224

–192.224

Änderung der Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken für abgelaufene Risiken

0

–6.219

0

0

0

 

–6.219

Erfahrungsbedingte Anpassungen

–89.946

0

0

0

0

 

–89.946

Änderungen im Zusammenhang mit zukünftigen Leistungen

–61.108

16.746

31.763

–98.046

125.871

59.589

15.227

In der Periode erstmalig erfasste Verträge

–100.245

8.380

0

2.936

89.998

92.934

1.069

Änderungen bei den Schätzungen, die nicht zu einer Anpassung der vertraglichen Servicemarge führen

2.000

–214

0

0

0

 

1.786

Änderungen bei den Schätzungen, die zu einer Anpassung der vertraglichen Servicemarge führen

37.137

8.579

31.763

–100.982

35.873

–33.345

12.371

Änderungen im Zusammenhang mit vergangenen Leistungen

123.759

–3.332

0

0

0

0

120.427

Änderungen der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle

123.759

–3.332

0

0

0

0

120.427

Versicherungstechnisches Ergebnis

–27.295

7.195

–4.123

–228.727

100.214

–132.635

–152.735

Finanzergebnis aus Versicherungsverträgen

392.374

0

1.854

2.425

4.025

8.304

400.679

Auswirkungen von Wechselkursänderungen

15.356

–262

–1.019

940

90

11

15.105

Summe

380.435

6.933

–3.287

–225.362

104.330

–124.320

263.049

Zahlungsströme

 

 

 

 

 

 

 

Erhaltene Prämien

1.545.836

 

 

 

 

 

1.545.836

Beglichene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen

–1.768.915

 

 

 

 

 

–1.768.915

Abschlusskosten

–137.795

0

0

0

0

0

–137.795

Summe

–360.874

0

0

0

0

0

–360.874

Umgliederung in Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in Veräußerungsgruppen, die zur Veräußerung gehalten werden

–195.735

–1.260

–59.325

0

–338

–59.663

–256.658

Stand am 31. Dezember 2023

11.869.525

80.132

201.726

1.460.225

176.229

1.838.179

13.787.836

Nettovermögenswerte

–311.604

16.022

0

143.030

71.886

214.916

–80.666

Nettoverbindlichkeiten

12.181.128

64.111

201.726

1.317.194

104.343

1.623.263

13.868.502

Lebensversicherung
2022

Angaben in Tausend Euro

Schätzungen des Barwerts der künftigen Zahlungsströme

Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken

Vertragliche Servicemarge

Gesamt

 

 

Verträge gemäß dem modifizierten rückwirkenden Ansatz

Verträge gemäß dem Fair-Value- Ansatz

Sonstige Verträge

Vertragliche Servicemarge Gesamt

 

Stand am 1. Jänner 2022

15.145.110

131.504

354.631

1.281.196

0

1.635.827

16.912.441

Nettovermögenswerte

–240.344

12.568

8.230

156.081

0

164.311

–63.464

Nettoverbindlichkeiten

15.385.454

118.935

346.401

1.125.115

0

1.471.516

16.975.905

Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung und im sonstigen Ergebnis

 

 

 

 

 

 

 

Änderungen im Zusammenhang mit laufenden Leistungen

15.542

–12.887

–64.174

–152.589

–6.317

–223.081

–220.426

Für erbrachte Leistungen erfasste vertragliche Servicemarge

0

0

–64.174

–152.589

–6.317

–223.081

–223.081

Änderung der Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken für abgelaufene Risiken

0

–12.887

0

0

0

 

–12.887

Erfahrungsbedingte Anpassungen

15.542

0

0

0

0

 

15.542

Änderungen im Zusammenhang mit zukünftigen Leistungen

–509.650

–43.098

–44.311

560.091

77.581

593.361

40.612

In der Periode erstmalig erfasste Verträge

–65.209

7.039

0

6.758

61.740

68.498

10.328

Änderungen bei den Schätzungen, die nicht zu einer Anpassung der vertraglichen Servicemarge führen

–908

–412

0

0

0

 

–1.320

Änderungen bei den Schätzungen, die zu einer Anpassung der vertraglichen Servicemarge führen

–443.533

–49.725

–44.311

553.333

15.841

524.863

31.605

Änderungen im Zusammenhang mit vergangenen Leistungen

–61.760

–1.452

0

0

0

0

–63.212

Änderungen der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle

–61.760

–1.452

0

0

0

 

–63.212

Versicherungstechnisches Ergebnis

–555.869

–57.437

–108.485

407.501

71.264

370.280

–243.026

Finanzergebnis aus Versicherungsverträgen

–1.833.824

0

7.872

1.634

829

10.335

–1.823.490

Auswirkungen von Wechselkursänderungen

829

393

10.319

–4.744

145

5.720

6.942

Summe

–2.388.865

–57.044

–90.293

404.391

72.237

386.335

–2.059.574

Zahlungsströme

 

 

 

 

 

 

 

Erhaltene Prämien

1.610.947

 

 

 

 

 

1.610.947

Beglichene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen

–2.185.261

 

 

 

 

 

–2.185.261

Abschlusskosten

–136.234

 

 

 

 

 

–136.234

Summe

–710.547

0

0

0

0

0

–710.547

Umgliederung in Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in Veräußerungsgruppen, die zur Veräußerung gehalten werden

0

0

0

0

0

0

0,00

Stand am 31. Dezember 2022

12.045.698

74.460

264.338

1.685.587

72.237

2.022.162

14.142.320

Nettovermögenswerte

–82.257

3.978

0

37.095

5.659

42.754

–35.524

Nettoverbindlichkeiten

12.127.955

70.481

264.338

1.648.492

66.578

1.979.408

14.177.844

Versicherungstechnischen Erträge pro Geschäftsbereich

In der nachfolgenden Tabelle werden die versicherungstechnischen Erträge pro Geschäftsbereich und aufgeteilt auf Verträge, die gemäß dem Prämienallokationsansatz und nicht gemäß dem Prämienallokationsansatz bewertet werden, dargestellt.

Versicherungstechnische Erträge

Angaben in Tausend Euro

Schaden- und Unfallversicherung

Krankenversicherung

Lebensversicherung

Gesamt

2023

2022

2023

2022

2023

2022

2023

2022

Nicht gemäß dem Prämienallokationsansatz bewertete Verträge

377.156

332.279

1.092.981

1.044.918

728.589

643.285

2.198.726

2.020.482

Beträge im Zusammenhang mit den Änderungen der Deckungsrückstellung

359.518

329.314

1.090.901

1.044.443

656.645

587.241

2.107.063

1.960.998

Für erbrachte Leistungen erfasste vertragliche Servicemarge

32.005

32.494

94.679

86.060

192.224

195.973

318.907

314.527

Änderung der Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken für abgelaufene Risiken

18.356

17.305

939

1.206

6.957

13.421

26.253

31.932

Erwartete Schadenfälle und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen

259.111

273.625

954.773

915.755

488.418

399.297

1.702.302

1.588.676

Erfahrungsbedingte Anpassungen

50.046

5.891

40.510

41.422

–30.954

–21.450

59.602

25.863

Amortisation der Abschlusskosten

17.638

2.964

2.081

475

71.944

56.045

91.662

59.484

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gemäß dem Prämienallokationsansatz bewertete Verträge

3.629.112

3.215.558

141.768

94.827

24.530

16.031

3.795.410

3.326.415

Summe der versicherungstechnischen Erträge

4.006.268

3.547.836

1.234.749

1.139.745

753.119

659.316

5.994.136

5.346.897

Auswirkungen der erstmalig in der Periode erfassten Verträge

Die nachfolgenden Tabellen fassen die Auswirkungen der erstmalig in der Periode erfassten Verträge, die nicht mit dem Prämienallokationsansatz bewertet werden, auf die Bewertungskomponenten zusammen.

Auswirkungen von in der Periode erstmalig erfassten Versicherungsverträgen
Schaden- und Unfallversicherung

Angaben in Tausend Euro

Profitable Verträge

Verlustbringende Verträge

Gesamt

2023

2022

2023

2022

2023

2022

Schätzungen des Barwerts von Mittelabflüssen

172.959

78.268

173.545

203.977

346.504

282.245

Abschlusskosten

9.772

9.374

7.234

6.217

17.006

15.591

Beglichene Schäden und andere Mittelabflüsse

163.187

68.894

166.311

197.760

329.498

266.654

Schätzungen des Barwerts von Mittelzuflüssen

–234.182

–101.112

–171.216

–189.024

–405.397

–290.136

Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken

15.463

3.123

14.094

15.559

29.556

18.682

Vertragliche Servicemarge

45.760

19.720

0

0

45.760

19.720

Beim erstmaligen Ansatz erfasste Verluste

0

0

16.423

30.511

16.423

30.511

Auswirkungen von in der Periode erstmalig erfassten Versicherungsverträgen
Krankenversicherung

Angaben in Tausend Euro

Profitable Verträge

Verlustbringende Verträge

Gesamt

2023

2022

2023

2022

2023

2022

Schätzungen des Barwerts von Mittelabflüssen

978.254

956.464

0

5.408

978.254

961.872

Abschlusskosten

49.110

40.980

0

71

49.110

41.051

Beglichene Schäden und andere Mittelabflüsse

929.144

915.484

0

5.337

929.144

920.821

Schätzungen des Barwerts von Mittelzuflüssen

–1.086.673

–1.039.480

0

–5.136

–1.086.673

–1.044.616

Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken

2.302

2.275

0

170

2.302

2.445

Vertragliche Servicemarge

106.117

80.742

0

0

106.117

80.742

Beim erstmaligen Ansatz erfasste Verluste

0

0

0

442

0

442

Auswirkungen von in der Periode erstmalig erfassten Versicherungsverträgen
Lebensversicherung

Angaben in Tausend Euro

Profitable Verträge

Verlustbringende Verträge

Gesamt

2023

2022

2023

2022

2023

2022

Schätzungen des Barwerts von Mittelabflüssen

855.373

741.306

8.919

94.744

864.292

836.050

Abschlusskosten

152.663

109.663

181

20.415

152.844

130.078

Beglichene Schäden und andere Mittelabflüsse

702.711

631.643

8.737

74.328

711.448

705.972

Schätzungen des Barwerts von Mittelzuflüssen

–956.647

–816.008

–7.890

–85.251

–964.537

–901.259

Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken

8.340

6.205

40

835

8.380

7.039

Vertragliche Servicemarge

92.934

68.498

0

0

92.934

68.498

Beim erstmaligen Ansatz erfasste Verluste

0

0

1.069

10.328

1.069

10.328

Erwartete erfolgswirksam erfasste Auflösung der vertraglichen Servicemarge

Die nachfolgende Tabelle stellt die erwartete erfolgswirksam erfasste Auflösung der vertraglichen Servicemarge dar. Hierbei sind lediglich zum Abschlussstichtag bereits bestehende Verträge erfasst. Es kann daher aus der dargestellten Entwicklung nicht auf die in zukünftigen Abschlüssen erfolgswirksam erfasste vertragliche Servicemarge geschlossen werden.

Vertragliche Servicemarge

Angaben in Tausend Euro

2024

2025

2026

2027

2028 – 2032

ab 2033

Gesamt

31. Dezember 2023

 

 

 

 

 

 

 

Versicherungsverträge

 

 

 

 

 

 

 

Schaden- und Unfallversicherung

23.364

10.117

6.837

5.311

14.645

1.661

61.935

Krankenversicherung

94.273

91.874

89.830

88.000

415.815

2.586.439

3.366.230

Lebensversicherung

184.170

158.134

141.500

126.350

469.446

758.578

1.838.179

Summe

301.806

260.126

238.168

219.661

899.906

3.346.678

5.266.344

Vertragliche Servicemarge

Angaben in Tausend Euro

2023

2024

2025

2026

2027 – 2031

ab 2032

Gesamt

31. Dezember 2022

 

 

 

 

 

 

 

Versicherungsverträge

 

 

 

 

 

 

 

Schaden- und Unfallversicherung

21.629

10.379

6.315

5.986

14.020

2.161

60.491

Krankenversicherung

86.657

85.063

83.614

82.337

393.359

2.597.289

3.328.317

Lebensversicherung

202.841

175.405

152.866

135.054

491.694

864.302

2.022.162

Summe

311.127

270.847

242.795

223.377

899.073

3.463.752

5.410.970

Finanzergebnis inklusive im sonstigen Ergebnis erfasster Beträge

Angaben in Tausend Euro

Schaden- und Unfallversicherung

Krankenversicherung

Lebensversicherung

Gesamt

2023

2022

2023

2022

2023

2022

2023

2022

Kapitalanlageergebnis inklusive im sonstigen Ergebnis erfasster Beträge

 

 

 

 

 

 

 

 

Zinserträge aus nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten

130.964

86.194

66.433

47.318

199.743

173.613

397.140

307.126

Wertminderungsaufwand (netto) für finanzielle Vermögenswerte

5.964

–105.432

–31.804

–20.188

–4.834

–37.262

–30.674

–162.882

Sonstiges Kapitalanlageergebnis

36.507

–4.109

77.096

–8.948

108.761

48.656

222.365

35.599

Im sonstigen Ergebnis erfasste Beträge

431.725

–583.679

154.931

–587.766

402.461

–2.182.365

989.117

–3.353.810

Summe

605.160

–607.026

266.656

–569.584

706.131

–1.997.358

1.577.948

–3.173.968

Kapitalanlageergebnis der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung

 

 

 

 

 

 

 

 

Laufende Erträge

 

 

 

 

5.525

9.061

5.525

9.061

Sonstiges Kapitalanlageergebnis der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung

 

 

 

 

300.511

–501.605

300.511

–501.605

Summe

 

 

 

 

306.036

–492.544

306.036

–492.544

Finanzergebnis aus Versicherungsverträgen inklusive im sonstigen Ergebnis erfasster Beträge

 

 

 

 

 

 

 

 

Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der zugrunde liegenden Referenzwerte von Verträgen mit direkter Überschussbeteiligung

 

 

–220.441

448.319

–383.698

1.749.180

–604.140

2.197.499

Aufgelaufene Zinsen

–57.580

–16.830

–782

–349

–11.071

–6.294

–69.433

–23.474

Auswirkungen von Änderungen der Zinssätze und anderer finanzieller Annahmen

–137.393

341.352

–14.288

2.465

–6.715

93.356

–158.396

437.173

Auswirkungen von Wechselkursänderungen

–34.834

–2.485

121

–14

2.742

–6.742

–31.971

–9.240

Summe

–229.808

322.037

–235.391

450.421

–398.742

1.829.500

–863.940

2.601.958

Finanzergebnis aus Rückversicherungsverträgen inklusive im sonstigen Ergebnis erfasster Beträge

 

 

 

 

 

 

 

 

Aufgelaufene Zinsen

5.854

2.488

36

15

86

–27

5.976

2.476

Sonstiges Finanzergebnis aus Rückversicherungsverträgen

16.449

–25.857

15

–16

37

–27

16.500

–25.900

Auswirkungen von Änderungen des Risikos der Nichterfüllung durch Rückversicherer

–6

16

 

 

–1

1

–7

17

Auswirkungen von Wechselkursänderungen

2.801

90

30

13

–11

–2.162

2.820

–2.058

Summe

25.098

–23.262

80

13

111

–2.216

25.289

–25.465

Summe

400.450

–308.251

31.345

–119.151

613.536

–662.617

1.045.332

–1.090.019

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kapitalanlageergebnis inklusive im sonstigen Ergebnis erfasster Beträge

 

 

 

 

 

 

 

 

davon erfolgswirksam erfasst

173.435

–23.347

111.725

18.182

303.670

185.007

588.831

179.843

davon im sonstigen Ergebnis erfasst

431.725

–583.679

154.931

–587.766

402.461

–2.182.365

989.117

–3.353.810

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kapitalanlageergebnis der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung

 

 

 

 

 

 

 

 

davon erfolgswirksam erfasst

 

 

 

 

306.036

–492.544

306.036

–492.544

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzergebnis aus Versicherungsverträgen inklusive im sonstigen Ergebnis erfasster Beträge

 

 

 

 

 

 

 

 

davon erfolgswirksam erfasst

–80.742

–20.266

–130.857

–32.509

–541.859

311.050

–753.458

258.275

davon im sonstigen Ergebnis erfasst

–149.065

342.303

–104.534

482.930

143.117

1.518.451

–110.483

2.343.683

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzergebnis aus Rückversicherungsverträgen inklusive im sonstigen Ergebnis erfasster Beträge

 

 

 

 

 

 

 

 

davon erfolgswirksam erfasst

8.689

4.562

67

29

75

–104

8.831

4.487

davon im sonstigen Ergebnis erfasst

16.408

–27.824

14

–16

36

–2.112

16.458

–29.952

Entwicklung des sonstigen Ergebnisses

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung des sonstigen Ergebnisses im Zusammenhang mit Versicherungs- und Rückversicherungsverträgen, die nach dem modifizierten retrospektiven Ansatz oder dem Fair-Value-Übergangsverfahren bewertet werden.

Entwicklung des sonstigen Ergebnisses von Schuldinstrumenten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden

Angaben in Tausend Euro

2023

2022

Stand am 1. Jänner

624.613

832.817

Nettoveränderung des beizulegenden Zeitwerts

–234.230

–208.204

Stand am 31. Dezember

390.383

624.613

Beizulegende Zeitwerte

Zugrunde liegende Referenzwerte für Verträge mit direkter Überschussbeteiligung werden aus Sicht der einzelnen Konzerngesellschaften und nicht aus Konzernsicht ermittelt. Deren Zusammensetzung sowie die dazugehörigen beizulegenden Zeitwerte sind in der folgenden Tabelle dargestellt.

Beizulegende Zeitwerte der zugrunde liegenden Referenzwerte

Angaben in Tausend Euro

Beizulegender Zeitwert Krankenversicherung

Beizulegender Zeitwert Lebensversicherung

Beizulegender Zeitwert Fonds- und indexgebundene Lebensversicherung

Gesamt

2023

2022

2023

2022

2023

2022

2023

2022

Beteiligungen

704.146

712.302

1.391.921

2.555.041

0

0

2.096.067

3.267.343

Eigenkapitalinstrumente

712.770

552.493

208.588

156.887

3.039.505

2.846.971

3.960.863

3.556.352

Festverzinsliche Fonds

1.133.523

1.087.289

464.614

755.594

379.863

373.572

1.978.000

2.216.456

Immobilien

591.019

588.666

792.429

787.275

0

0

1.383.448

1.375.941

Staatsanleihen

973.133

800.126

4.252.280

4.000.059

49.217

35.915

5.274.630

4.836.100

Unternehmensanleihen

716.324

793.876

2.434.491

2.139.944

369.675

398.912

3.520.490

3.332.732

Zahlungsmittel

0

0

15.430

10.226

167.076

122.461

182.507

132.687

Sonstiges

113.549

64.619

159.209

86.393

8.939

13.387

281.698

164.399

Summe

4.944.465

4.599.371

9.718.964

10.491.420

4.014.276

3.791.219

18.677.705

18.882.009

Fälligkeitsanalyse der Versicherungs- und Rückversicherungsverträge

Die nachstehende Tabelle enthält eine Fälligkeitsanalyse der Versicherungs- und Rückversicherungsverträge, die die Zeitbänder widerspiegelt, in denen die nicht abgezinsten Nettozahlungsströme voraussichtlich eintreten werden.

Fälligkeitsanalyse

Angaben in Tausend Euro

Schätzung der nicht abgezinsten Nettozahlungsströme

1 Jahr oder weniger

1 – 2 Jahre

2 – 3 Jahre

3 – 4 Jahre

4 – 5 Jahre

Mehr als 5 Jahre

Gesamt

31. Dezember 2023

 

 

 

 

 

 

 

Versicherungsverträge

–2.102.011

–1.012.214

–844.859

–686.389

–639.356

–24.406.144

–29.690.973

Schaden- und Unfallversicherung

–1.332.974

–570.009

–365.866

–268.312

–196.798

–1.372.455

–4.106.413

Krankenversicherung

241.711

213.745

237.823

228.486

210.602

–8.898.180

–7.765.814

Lebensversicherung

–1.010.748

–655.951

–716.816

–646.563

–653.160

–14.135.509

–17.818.746

Rückversicherungs­verträge

142

17

12

11

8

52

243

Schaden- und Unfallversicherung

59

17

12

11

8

52

159

Krankenversicherung

69

0

0

0

0

0

70

Lebensversicherung

14

0

0

0

0

0

14

31. Dezember 2022

 

 

 

 

 

 

 

Versicherungsverträge

–1.911.133

–974.780

–796.173

–782.674

–742.960

–25.475.011

–30.682.731

Schaden- und Unfallversicherung

–1.222.917

–531.245

–345.678

–255.370

–275.016

–1.276.080

–3.906.304

Krankenversicherung

181.322

210.454

224.673

214.147

201.059

–8.336.812

–7.305.157

Lebensversicherung

–869.538

–653.989

–675.168

–741.451

–669.004

–15.862.119

–19.471.269

Rückversicherungs­verträge

13.433

702

319

189

131

538

15.313

Schaden- und Unfallversicherung

4.865

716

332

201

141

588

6.843

Krankenversicherung

70

1

0

0

0

0

72

Lebensversicherung

8.499

–15

–13

–12

–10

–50

8.399

Schadenentwicklung in der Schaden- und Unfallversicherung und Krankenversicherung

Die nachstehenden Tabellen zeigen die Schadenentwicklung in der Schaden- und Unfallversicherung sowie jene der Krankenversicherung nach Art der Nichtlebensversicherung.

Gesamtrechnung

Angaben in Millionen Euro

2014

2015

2016

2017

2018

2019

2020

2021

2022

2023

Gesamt

Schätzungen der undiskontierten Bruttoschadenzahlungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Am Ende des Schadenjahres

1.506

1.465

1.507

1.660

1.871

1.827

1.881

2.112

2.371

2.666

 

1 Jahr später

1.481

1.495

1.571

1.740

1.831

1.952

1.825

2.181

2.292

 

 

2 Jahre später

1.477

1.497

1.584

1.729

1.903

1.936

1.809

2.174

 

 

 

3 Jahre später

1.468

1.503

1.574

1.843

1.920

1.972

1.790

 

 

 

 

4 Jahre später

1.467

1.503

1.669

1.873

1.962

1.956

 

 

 

 

 

5 Jahre später

1.463

1.602

1.689

1.918

1.950

 

 

 

 

 

 

6 Jahre später

1.533

1.603

1.728

1.905

 

 

 

 

 

 

 

7 Jahre später

1.546

1.617

1.715

 

 

 

 

 

 

 

 

8 Jahre später

1.550

1.597

 

 

 

 

 

 

 

 

 

9 Jahre später

1.554

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kumulierte Bruttoschadenzahlungen

–1.484

–1.499

–1.545

–1.717

–1.764

–1.745

–1.573

–1.812

–1.675

–1.271

 

Bruttoverbindlichkeiten – Schadenjahre von 2014 bis 2023

71

98

170

188

186

211

217

362

617

1.395

3.514

Bruttoverbindlichkeiten – Schadenjahre vor 2014

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

607

Diskontierungseffekt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

–588

Bruttorückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle

3.533

Eigenbehalt

Angaben in Millionen Euro

2014

2015

2016

2017

2018

2019

2020

2021

2022

2023

Gesamt

Schätzungen der undiskontierten Nettoschadenzahlungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Am Ende des Schadenjahres

1.492

1.452

1.479

1.655

1.762

1.797

1.857

1.969

2.312

2.615

 

1 Jahr später

1.467

1.480

1.554

1.736

1.706

1.918

1.797

2.012

2.236

 

 

2 Jahre später

1.468

1.481

1.567

1.725

1.791

1.903

1.780

2.002

 

 

 

3 Jahre später

1.460

1.487

1.558

1.837

1.797

1.941

1.765

 

 

 

 

4 Jahre später

1.459

1.487

1.650

1.864

1.844

1.922

 

 

 

 

 

5 Jahre später

1.455

1.580

1.668

1.908

1.832

 

 

 

 

 

 

6 Jahre später

1.524

1.582

1.701

1.897

 

 

 

 

 

 

 

7 Jahre später

1.537

1.595

1.689

 

 

 

 

 

 

 

 

8 Jahre später

1.541

1.575

 

 

 

 

 

 

 

 

 

9 Jahre später

1.544

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kumulierte Nettoschadenzahlungen

–1.473

–1.478

–1.536

–1.715

–1.651

–1.716

–1.549

–1.685

–1.638

–1.240

 

Nettoverbindlichkeiten – Schadenjahre von 2014 bis 2023

71

97

153

182

181

206

216

317

598

1.375

3.395

Nettoverbindlichkeiten – Schadenjahre vor 2014

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

564

Diskontierungseffekt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

–579

Nettorückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle

3.380

Deckungsrückstellung
Technische Rückstellung unter IFRS 17 für zukünftige Übernahme von Versicherungsrisiken aus dem bestehenden Geschäft.
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Gewinnbeteiligung
In der Lebens- und Krankenversicherung sind die Versicherungsnehmer aufgrund gesetzlicher und vertraglicher Vorgaben an den erwirtschafteten Überschüssen des Unternehmens angemessen zu beteiligen. Die Höhe dieser Gewinnbeteiligung wird jährlich neu festgelegt.
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IAS
„International Accounting Standards“ (internationale Rechnungslegungsvorschriften).
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IFRS
„International Financial Reporting Standards“ (internationale Grundsätze der Finanzberichterstattung). Seit 2002 gilt die Bezeichnung IFRS für das Gesamtkonzept der vom International Accounting Standards Board verabschiedeten Standards. Bereits zuvor verabschiedete Standards werden weiter als International Accounting Standards (IAS) zitiert.
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Neubewertungsrücklage
Nicht realisierte Gewinne und Verluste, die aus der Differenz zwischen dem beizulegenden Zeitwert und den fortgeführten Anschaffungskosten resultieren, werden nach Abzug latenter Steuern erfolgsneutral direkt im Eigenkapital in den Positionen „Bewertung von Eigenkapital- und Schuldinstrumenten“, „Neubewertungen aus leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen“ sowie „Bewertung von Versicherungs- und Rückversicherungsverträgen“ erfasst.
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Prämienallokationsansatz (PAA)
Der Prämienallokationsansatz ist ein vereinfachter Ansatz mit geringerer Komplexität, der nur zulässig ist, wenn bestimmte Kriterien erfüllt werden. Das vereinfachte Bewertungsmodell kommt vor allem in der kurzfristigen Sachversicherung zur Anwendung.
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Rückversicherung
Ein Versicherungsunternehmen versichert einen Teil seines Risikos bei einem anderen Versicherungsunternehmen.
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Solvency II
Richtlinie der Europäischen Union zu Publikationspflichten sowie Solvabilitätsvorschriften für die Eigenmittelausstattung von Versicherungsunternehmen.
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Value at Risk
Methode zur Risikoquantifizierung. Dabei errechnet man den Erwartungswert eines Verlusts, der bei einer ungünstigen Marktentwicklung mit einer vorgegebenen Wahrscheinlichkeit innerhalb eines definierten Zeitraums auftreten kann.
Zum Glossar
Variabler Gebührenansatz(VFA)
Der variable Gebührenansatz wurde eingeführt, um den Besonderheiten von Versicherungsverträgen mit direkter Gewinnbeteiligung Rechnung zu tragen. Dieser wird vor allem für Geschäft mit Gewinnbeteiligung insbesondere in der Kranken- und der Lebensversicherung angewendet.
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