Vergütungsbericht
Der Vergütungsbericht 2022 für Vorstand und Aufsichtsrat der UNIQA Insurance Group AG wird gemäß § 78c und § 98a Aktiengesetz aufgestellt und der Hauptversammlung am 6. Juni 2023 zur Abstimmung vorgelegt werden.
Der Vergütungsbericht 2022 für Vorstand und Aufsichtsrat der UNIQA Insurance Group AG wird gemäß § 78c und § 98a Aktiengesetz aufgestellt und der Hauptversammlung am 6. Juni 2023 zur Abstimmung vorgelegt werden.