1. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken, die als langfristige Kapitalanlagen zur Erzielung von Mieteinnahmen und/oder zum Zweck der Wertsteigerung gehalten werden, werden nach dem Anschaffungskostenmodell bewertet. Die Abschreibung der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien erfolgt linear über eine Nutzungsdauer von 15 bis 80 Jahren und wird unter der Position „Kapitalanlageergebnis“ erfasst.

Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts erfolgt mittels Gutachten, die von unabhängigen Sachverständigen erstellt werden. Diese Gutachten werden auf der Basis des Ertragswertverfahrens erstellt. Dafür ist es erforderlich, zukunftsbezogene Annahmen, wie vor allem zum Diskontierungszinssatz, zur Exit Yield, zur erwarteten Auslastung (Leerstandsrate), zur künftigen Mietpreisentwicklung sowie zum Zustand der Immobilie, zu treffen. Ebenfalls werden der Grundwert, die Lage, die Nutzfläche und die Nutzungsart der Immobilie berücksichtigt.

Aus diesem Grund fallen sämtliche Bewertungen des beizulegenden Zeitwerts der Immobilien unter Stufe 3 gemäß der Hierarchie nach IFRS 13. Die Bewertungsverfahren reagieren auf die zugrunde liegenden Annahmen und Parameter.

So würde beispielsweise eine Reduktion des angewendeten Diskontierungszinssatzes bei gleichzeitig unveränderten sonstigen Annahmen und Parametern zu einer Erhöhung der ermittelten Immobilienwerte führen.

Im Gegenzug würde beispielsweise eine Reduktion der erwarteten Auslastung oder der erwarteten Mietpreise bei wiederum unveränderten sonstigen Annahmen und Parametern zu einer Verringerung der ermittelten Immobilienwerte führen. Die bewertungsrelevanten Annahmen und Parameter werden zu jedem Stichtag auf Basis der bestmöglichen Schätzung des Managements unter Berücksichtigung der aktuell vorherrschenden Marktverhältnisse festgelegt.

Anschaffungs- und Herstellungskosten

Angaben in Tausend Euro

 

Stand am 1. Jänner 2021

1.919.516

Währungsumrechnung

785

Veränderung des Konsolidierungskreises

49.612

Zugänge

10.352

Abgänge

–14.178

Umbuchungen

24.807

Stand am 31. Dezember 2021

1.990.893

Stand am 1. Jänner 2022

1.990.893

Währungsumrechnung

–12.004

Zugänge

128.018

Abgänge

–48.936

Umbuchungen

210

Stand am 31. Dezember 2022

2.058.182

Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen

Angaben in Tausend Euro

 

Stand am 1. Jänner 2021

–700.303

Währungsumrechnung

–1.096

Veränderung des Konsolidierungskreises

3.007

Zugänge aus Abschreibungen

–41.208

Zugänge aus Wertminderungen

–7.206

Abgänge

6.525

Umbuchungen

–8.815

Zuschreibungen

61

Stand am 31. Dezember 2021

–749.034

Stand am 1. Jänner 2022

–749.034

Währungsumrechnung

2.778

Zugänge aus Abschreibungen

–40.314

Zugänge aus Wertminderungen

–265

Abgänge

28.355

Zuschreibungen

50

Stand am 31. Dezember 2022

–758.430

Buchwerte

Angaben in Tausend Euro

Schaden- und Unfallversicherung

Kranken­versicherung

Lebens­versicherung

Gesamt

Stand am 1. Jänner 2021

196.515

235.293

787.405

1.219.213

Stand am 31. Dezember 2021

183.910

236.456

821.493

1.241.860

Stand am 31. Dezember 2022

174.166

243.683

881.903

1.299.752

Beizulegende Zeitwerte

Angaben in Tausend Euro

Schaden- und Unfallversicherung

Kranken­versicherung

Lebens­versicherung

Gesamt

Stand am 31. Dezember 2021

444.511

719.560

1.593.486

2.757.558

Stand am 31. Dezember 2022

462.440

736.316

1.749.785

2.948.541

IFRS
„International Financial Reporting Standards“ (internationale Grundsätze der Finanzberichterstattung). Seit 2002 gilt die Bezeichnung IFRS für das Gesamtkonzept der vom International Accounting Standards Board verabschiedeten Standards. Bereits zuvor verabschiedete Standards werden weiter als International Accounting Standards (IAS) zitiert.
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