3. Sonstige Kapitalanlagen und Kapitalanlagen der fonds- und indexgebundenen Lebens­versicherung

Seit 1. Jänner 2018 wendet UNIQA für IFRS 9 den Aufschubansatz an. Dieser ermöglicht UNIQA, den Erstanwendungszeitpunkt von IFRS 9 bis zum Inkrafttreten von IFRS 17 aufzuschieben.

Finanzielle Vermögenswerte werden erstmals am Erfüllungstag erfasst. Ausgebucht werden sie, wenn die vertraglichen Rechte hinsichtlich der Cashflows aus einem Vermögenswert auslaufen oder die Rechte zum Erhalt der Cashflows in einer Transaktion übertragen werden, in der auch alle wesentlichen mit dem Eigentum des finanziellen Vermögenswerts verbundenen Risiken und Chancen übertragen werden.

Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden

Finanzielle Vermögenswerte werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wenn der finanzielle Vermögenswert entweder zu Handelszwecken gehalten oder als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designiert wird (Fair-Value-Option). Darunter fallen strukturierte Anleihen, ausgewählte Fremd- und Eigenkapitalinstrumente sowie Derivate und Investmentzertifikate, deren Widmung in dieser Kategorie erfolgte.

Die Fair-Value-Option wird bei strukturierten Produkten angewendet, bei denen Grundgeschäft und Derivat nicht zerlegt, sondern als Einheit bilanziert werden. Unrealisierte Gewinne und Verluste werden im Periodenergebnis erfasst. Das maximale Ausfallrisiko dieser Produkte ist mit dem Buchwert begrenzt. Weiters bestehen keine Sicherungsbeziehungen oder Kreditderivate für diese finanziellen Vermögenswerte. Die Änderung von beizulegenden Zeitwerten dieser Wertpapiere wurde nicht durch Änderungen von Kreditrisiken bedingt.

Derivate werden zwecks Absicherung von Kapitalanlagen und zur Ertragsmehrung im Rahmen der aufsichtsrechtlich zulässigen Grenzen eingesetzt. Sämtliche Wertschwankungen werden im Periodenergebnis erfasst. Finanzielle Vermögenswerte aus derivativen Finanzinstrumenten sind unter den sonstigen Kapitalanlagen ausgewiesen. Finanzielle Schulden aus derivativen Finanzinstrumenten sind unter den Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen.

Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte

Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte werden zunächst mit ihrem beizulegenden Zeitwert zuzüglich direkt zurechenbarer Transaktionskosten bewertet. Im Rahmen der Folgebewertung werden die zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Entsprechende Wertänderungen werden, mit Ausnahme von Wertminderungen und Fremdwährungsumrechnungsdifferenzen bei zur Veräußerung verfügbaren Schuldverschreibungen, im sonstigen Ergebnis ausgewiesen. Wenn ein Vermögenswert ausgebucht wird, wird das kumulierte sonstige Ergebnis ins Periodenergebnis umgegliedert.

Wertminderungen von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten werden durch Umgliederung der im Eigenkapital erfassten kumulierten Verluste im Periodenergebnis erfasst. Der kumulierte Verlust, der vom Eigenkapital in das Periodenergebnis umgegliedert wird, ist die Differenz zwischen den Anschaffungskosten – abzüglich etwaiger Tilgungen, Amortisationen und abzüglich bereits früher ergebniswirksam erfasster Wertberichtigungen – und dem beizulegenden Zeitwert. Wenn sich der beizulegende Zeitwert eines wertgeminderten zur Veräußerung verfügbaren Schuldinstruments in einer folgenden Periode erhöht und sich diese Erhöhung objektiv auf ein Ereignis zurückführen lässt, das nach der Erfassung der Wertminderung eingetreten ist, werden die Wertberichtigungen rückgängig gemacht und der Betrag der Wertaufholung im Periodenergebnis erfasst. Wertaufholungen bei Eigenkapitalinstrumenten, die zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden, können nicht im Periodenergebnis erfasst werden.

Kredite und Forderungen

Kredite und Forderungen werden bei ihrem erstmaligen Ansatz zu ihrem beizulegenden Zeitwert zuzüglich direkt zurechenbarer Transaktionskosten erfasst. Im Rahmen der Folgebewertung werden sie zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet.

Bei Fremdkapitalinstrumenten und Vermögenswerten, die der Kategorie „Kredite und Forderungen“ zugeordnet sind, erfolgt diese Überprüfung im Rahmen eines internen Wertminderungsprozesses. Bei Vorliegen objektiver Hinweise darauf, dass eine Werthaltigkeit nicht gegeben ist, wird eine Wertminderung vorgenommen.

Als objektive Hinweise darauf, dass bei finanziellen Vermögenswerten keine Werthaltigkeit gegeben ist, gelten:

  • der Ausfall oder Verzug von Schuldner:innen,
  • die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens von Schuldner:innen oder Hinweise darauf, dass ein solches bevorsteht,
  • nachteilige Veränderungen der Bonität von Kreditnehmer:innen oder Emittent:innen,
  • Veränderungen hinsichtlich der Aktivität des Markts für ein Wertpapier oder
  • andere beobachtbare Daten, die auf eine signifikante Verminderung der erwarteten Zahlungen einer Gruppe finanzieller Vermögenswerte hindeuten.

Bei einem gehaltenen Eigenkapitalinstrument gilt ein signifikanter oder länger anhaltender Rückgang des beizulegenden Zeitwerts unter dessen Anschaffungskosten als ein objektiver Hinweis auf eine Wertminderung. Als signifikant wird ein Rückgang um 20 Prozent, als anhaltend ein Zeitraum von zumindest neun Monaten angesehen.

Eine Wertminderung wird als Differenz zwischen dem Buchwert und dem Barwert der geschätzten künftigen Cashflows ermittelt, abgezinst mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz des Vermögenswerts. Verluste werden im Periodenergebnis erfasst. Falls es keine realistischen Aussichten hinsichtlich der Einbringlichkeit des Vermögenswerts gibt, werden die Beträge wertberichtigt. Bei Eintreten eines Ereignisses, das zu einer Wertaufholung führt, wird diese im Periodenergebnis erfasst. Eine Ausbuchung findet statt, wenn die endgültige Nichteinbringlichkeit identifiziert wurde.

Die sonstigen Kapitalanlagen sind in folgende Klassen bzw. Kategorien von Finanzinstrumenten gegliedert:

Sonstige Kapitalanlagen
Stand 31. Dezember 2022

Angaben in Tausend Euro

Nicht verzinsliche Wertpapiere

Fest­verzinsliche Wertpapiere

Ausleihungen und übrige Kapital­anlagen

Derivative Finanz­instrumente

Kapitalanlagen aus Investment­verträgen

Gesamt

Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden

184.966

224.849

0

27.223

113.430

550.468

Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte

1.095.571

14.093.669

0

0

0

15.189.240

Kredite und Forderungen

0

54.172

572.549

0

0

626.721

Summe

1.280.536

14.372.690

572.549

27.223

113.430

16.366.428

davon im Rahmen der Fair-Value-Option

184.966

224.849

0

0

0

409.814

Sonstige Kapitalanlagen
Stand 31. Dezember 2021

Angaben in Tausend Euro

Nicht verzinsliche Wertpapiere

Fest­verzinsliche Wertpapiere

Ausleihungen und übrige Kapital­anlagen

Derivative Finanz­instrumente

Kapitalanlagen aus Investment­verträgen

Gesamt

Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden

52.352

182.475

0

2.792

56.260

293.880

Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte

1.331.890

17.836.075

0

0

0

19.167.965

Kredite und Forderungen

0

62.691

362.187

0

0

424.879

Summe

1.384.242

18.081.241

362.187

2.792

56.260

19.886.724

davon im Rahmen der Fair-Value-Option

52.352

182.475

0

0

0

234.827

Die Buchwerte der sonstigen Kapitalanlagen stellen, mit Ausnahme der reklassifizierten Anleihen, beizulegende Zeitwerte dar. Reklassifizierte Anleihen sind in der Position „Festverzinsliche Wertpapiere“ unter „Kredite und Forderungen“ subsummiert, deren beizulegender Zeitwert sich zum 31. Dezember 2022 auf 53.644 Tausend Euro (31. Dezember 2021: 72.964 Tausend Euro) beläuft.

Die Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung sind in folgende Klassen bzw. Kategorien von Finanzinstrumenten gegliedert:

Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung
Stand 31. Dezember 2022

Angaben in Tausend Euro

Nicht verzinsliche Wertpapiere

Fest­verzinsliche Wertpapiere

Ausleihungen und übrige Kapitalanlagen

Derivative Finanz­instrumente

Gesamt

Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden

1.965.826

1.841.753

139.160

10.543

3.957.281

Summe

1.965.826

1.841.753

139.160

10.543

3.957.281

Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung
Stand 31. Dezember 2021

Angaben in Tausend Euro

Nicht verzinsliche Wertpapiere

Festver­zinsliche Wertpapiere

Ausleihungen und übrige Kapitalanlagen

Derivative Finanz­instrumente

Gesamt

Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden

2.532.889

2.515.441

86.368

19.355

5.154.053

Summe

2.532.889

2.515.441

86.368

19.355

5.154.053

Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts

Eine Reihe von Rechnungslegungsmethoden und Angaben verlangt die Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte für finanzielle und nicht finanzielle Vermögenswerte und Schulden. UNIQA hat ein Kontrollrahmenkonzept hinsichtlich der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte festgelegt. Dazu gehört ein Bewertungsteam, das die allgemeine Verantwortung für die Überwachung aller wesentlichen Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert, einschließlich der beizulegenden Zeitwerte der Stufe 3, trägt und direkt an den verantwortlichen Vorstand berichtet.

Eine regelmäßige Überprüfung der wesentlichen nicht beobachtbaren Inputfaktoren sowie der Bewertungsanpassungen wird durchgeführt. Bei Verwendung von Informationen von Dritten, beispielsweise Preisnotierungen von Broker:innen oder Kursinformationsdiensten, zur Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte werden die von Dritten erlangten Nachweise auf die Erfüllung der IFRS-Anforderungen geprüft. Es erfolgt auch eine Überprüfung der Stufe in der Fair-Value-Hierarchie, in der diese Bewertungen einzuordnen sind. Wesentliche Punkte bei der Bewertung werden dem Prüfungsausschuss berichtet.

Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts oder einer Schuld verwendet UNIQA so weit wie möglich am Markt beobachtbare Daten. Basierend auf den in den Bewertungstechniken verwendeten Inputfaktoren werden die beizulegenden Zeitwerte in unterschiedliche Stufen in der Fair-Value-Hierarchie eingeordnet:

  • Stufe 1: notierte Preise (unangepasst) auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte und Schulden. Hierunter fallen bei UNIQA hauptsächlich notierte Aktien, notierte Rentenpapiere und notierte Investmentfonds.
  • Stufe 2: Bewertungsparameter, bei denen es sich nicht um die in Stufe 1 berücksichtigten notierten Preise handelt, die sich aber für den Vermögenswert oder die Schuld entweder direkt (d. h. als Preis) oder indirekt (d. h. als Ableitung von Preisen) beobachten lassen oder auf Preisen von Märkten beruhen, die als nicht aktiv eingestuft wurden. Beobachtbare Parameter sind hierbei zum Beispiel Wechselkurse, Zinskurven und Volatilitäten. Hierunter fallen bei UNIQA insbesondere notierte Rentenpapiere, die nicht die Voraussetzungen der Stufe 1 erfüllen, sowie strukturierte Produkte.
  • Stufe 3: Bewertungsparameter für Vermögenswerte oder Schulden, die nicht oder nur zum Teil auf beobachtbaren Marktdaten beruhen. Zur Bewertung werden hierbei vor allem Discounted-Cashflow-Verfahren, Vergleichsverfahren mit Instrumenten, für die beobachtbare Preise vorliegen, sowie sonstige Verfahren angewendet. Da hierbei vielfach keine beobachtbaren Parameter vorliegen, können die Schätzungen, die verwendet werden, erhebliche Auswirkungen auf das Bewertungsergebnis haben. Der Stufe 3 sind bei UNIQA vor allem sonstige Beteiligungen, Private‑Equity‑Fonds sowie strukturierte Produkte, die nicht die Voraussetzungen der Stufe 2 erfüllen, zugeordnet.

Wenn die zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts oder einer Schuld verwendeten Inputfaktoren in unterschiedliche Stufen der Fair-Value-Hierarchie eingeordnet werden können, wird die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in ihrer Gesamtheit der jeweiligen Stufe der Fair-Value-Hierarchie zugeordnet, die dem niedrigsten Inputfaktor entspricht, der für die Bewertung insgesamt wesentlich ist.

UNIQA erfasst Umgruppierungen zwischen verschiedenen Stufen der Fair-Value-Hierarchie zum Ende der Berichtsperiode, in der die Änderung eingetreten ist.

Die Bewertungsprozesse und -methoden sind wie folgt:

Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente

Es werden bei der Bewertung von Kapitalanlagen vorrangig jene Verfahren angewendet, die am besten für eine entsprechende Wertermittlung geeignet sind. Hierbei kommen für Finanzinstrumente, die den Stufen 2 und 3 zugeordnet sind, die folgenden Standardbewertungsverfahren zur Anwendung:

  • Marktwertorientierter Ansatz
    Die Bewertungsmethode des marktwertorientierten Ansatzes beruht auf Preisen oder anderen maßgeblichen Informationen von Markttransaktionen, bei denen identische oder vergleichbare Vermögenswerte und Schulden beteiligt sind.
  • Kapitalwertorientierter Ansatz
    Der kapitalwertorientierte Ansatz entspricht der Barwertmethode, bei der künftige (erwartete) Zahlungsströme bzw. Erträge auf einen gegenwärtigen Betrag abgeleitet werden.
  • Kostenorientierter Ansatz
    Der kostenorientierte Ansatz entspricht in der Regel dem Wert, der eingesetzt werden müsste, um den Vermögenswert wiederzubeschaffen.

Bewertungsverfahren und Inputfaktoren bei der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte

Vermögenswerte

Preismethode

Inputfaktoren

Preismodell

Festverzinsliche Wertpapiere

 

 

 

Notierte Rentenpapiere

Notierter Kurs

-

-

Nicht notierte Rentenpapiere

Theoretischer Kurs

CDS-Spread, Zinskurven

Discounted Cashflow

ABS ohne Marktquotierungen

Theoretischer Kurs

-

Discounted Cashflow, Single Deal Review, Peer

Infrastrukturfinanzierungen

Theoretischer Kurs

-

Discounted Cashflow

Nicht festverzinsliche Wertpapiere

 

 

 

Notierte Aktien/Investmentfonds

Notierter Kurs

-

-

Private Equities

Theoretischer Kurs

Geprüfte Nettovermögenswerte (NAV)

NAV-Methode

Hedgefonds

Theoretischer Kurs

Geprüfte Nettovermögenswerte (NAV)

NAV-Methode

Sonstige Unternehmensanteile

Theoretischer Wert

WACC, (langfristige) Umsatzwachstumsrate, (langfristige) Gewinnmarge, Kontrollprämie

Bewertungsgutachten

Derivative Finanzinstrumente

 

 

 

Aktien-Basket-Zertifikat

Theoretischer Kurs

CDS-Spread, Zinskurven, Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption, Constant Maturity Swap, Aktien)

Black-Scholes Monte Carlo N-DIM

CMS Floating Rate Note

Theoretischer Kurs

CDS-Spread, Zinskurven, Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption, Constant Maturity Swap, Aktien)

LIBOR-Market-Modell, Hull-White-Garman-Kohlhagen Monte Carlo

CMS-Spread-Zertifikat

Theoretischer Kurs

CDS-Spread, Zinskurven, Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption, Constant Maturity Swap, Aktien)

Kontraktspezifisches Modell

FX (Binary) Option

Theoretischer Kurs

CDS-Spread, Zinskurven, Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption, Constant Maturity Swap, Aktien)

Black-Scholes-Garman-Kohlhagen Monte Carlo N-DIM

Option (Inflation, OTC, OTC FX Options)

Theoretischer Kurs

CDS-Spread, Zinskurven, Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption, Constant Maturity Swap, Aktien)

Black-Scholes Monte Carlo N-DIM, kontraktspezifisches Modell, Marktinflationsmodell NKIS

Strukturierte Anleihen

Theoretischer Kurs

CDS-Spread, Zinskurven, Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption, Constant Maturity Swap, Aktien)

Black-Scholes-Garman-Kohlhagen Monte Carlo N-DIM, LMM

Swap, Cross Currency Swap

Theoretischer Kurs

CDS-Spread, Zinskurven, Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption, Constant Maturity Swap, Aktien)

Black-Scholes-Garman-Kohlhagen Monte Carlo N-DIM, Black-76-Modell, LIBOR-Market-Modell, kontraktspezifisches Modell

Swaption, Total Return Swaption

Theoretischer Kurs

CDS-Spread, Zinskurven, Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption, Constant Maturity Swap, Aktien)

Black/Basis Point Volatility, kontraktspezifisches Modell

Kapitalanlagen aus Investmentverträgen

 

 

 

Notierte Aktien/Investmentfonds

Notierter Kurs

-

-

Nicht notierte Investmentfonds

Theoretischer Kurs

Geprüfte Nettovermögenswerte (NAV)

NAV-Methode

Bewertungshierarchie der sonstigen Kapitalanlagen

Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Vermögenswerte und Schulden

Angaben in Tausend Euro

 

Stufe 1

 

Stufe 2

 

Stufe 3

 

Gesamt

31.12.2022

31.12.2021

31.12.2022

31.12.2021

31.12.2022

31.12.2021

31.12.2022

31.12.2021

Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte

 

 

 

 

 

 

 

 

Nicht festverzinsliche Wertpapiere

628.510

1.019.258

88

88

466.973

312.544

1.095.571

1.331.890

Festverzinsliche Wertpapiere

8.256.864

13.172.587

4.247.480

3.131.198

1.589.326

1.532.290

14.093.669

17.836.075

Summe

8.885.373

14.191.845

4.247.567

3.131.286

2.056.299

1.844.834

15.189.240

19.167.965

Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden

 

 

 

 

 

 

 

 

Nicht festverzinsliche Wertpapiere

1.520

2.828

2.136

1.770

181.310

47.755

184.966

52.352

Festverzinsliche Wertpapiere

200.092

148.953

4.312

12.552

20.445

20.970

224.849

182.475

Derivative Finanzinstrumente

0

122

23.942

2.540

3.281

131

27.223

2.792

Kapitalanlagen aus Investmentverträgen

108.587

47.816

0

3.602

4.843

4.843

113.430

56.260

Summe

310.200

199.718

30.390

20.464

209.878

73.698

550.468

293.880

Angaben in Tausend Euro

 

Stufe 1

 

Stufe 2

 

Stufe 3

 

Gesamt

31.12.2022

31.12.2021

31.12.2022

31.12.2021

31.12.2022

31.12.2021

31.12.2022

31.12.2021

Finanzverbindlichkeiten

 

 

 

 

 

 

 

 

Derivative Finanzinstrumente

0

1.830

0

7.964

11.645

12.050

11.645

21.843

Summe

0

1.830

0

7.964

11.645

12.050

11.645

21.843

Beizulegende Zeitwerte der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Vermögenswerte und Schulden

Angaben in Tausend Euro

 

Stufe 1

 

Stufe 2

 

Stufe 3

 

Gesamt

31.12.2022

31.12.2021

31.12.2022

31.12.2021

31.12.2022

31.12.2021

31.12.2022

31.12.2021

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

0

0

0

0

2.948.541

2.757.558

2.948.541

2.757.558

Kredite und Forderungen

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausleihungen und übrige Kapitalanlagen

0

0

442.515

271.797

130.033

90.390

572.549

362.187

Festverzinsliche Wertpapiere

0

15.711

53.644

57.253

0

0

53.644

72.964

Summe

0

15.711

496.159

329.051

130.033

90.390

626.192

435.151

Angaben in Tausend Euro

 

Stufe 1

 

Stufe 2

 

Stufe 3

 

Gesamt

31.12.2022

31.12.2021

31.12.2022

31.12.2021

31.12.2022

31.12.2021

31.12.2022

31.12.2021

Finanzverbindlichkeiten

 

 

 

 

 

 

 

 

Anleihen- und Darlehens­verbindlichkeiten sowie Leasing­verbindlichkeiten

478.296

628.962

0

0

92.760

72.512

571.056

701.474

Summe

478.296

628.962

0

0

92.760

72.512

571.056

701.474

Nachrangige Verbindlichkeiten

922.001

1.150.264

0

0

0

0

922.001

1.150.264

Umgruppierungen zwischen Stufe 1 und 2

Während der Berichtsperiode wurden Transfers von Stufe 1 auf Stufe 2 in Höhe von 2.060.510 Tausend Euro (2021: 285.234 Tausend Euro) und von Stufe 2 auf Stufe 1 in Höhe von 170.531 Tausend Euro (2021: 359.168 Tausend Euro) vorgenommen. Diese sind vorwiegend auf Änderungen in der Handelsfrequenz und der Handelsaktivität zurückzuführen.

Bewertungshierarchie der Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung

Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Vermögenswerte und Schulden

Angaben in Tausend Euro

 

Stufe 1

 

Stufe 2

 

Stufe 3

 

Gesamt

31.12.2022

31.12.2021

31.12.2022

31.12.2021

31.12.2022

31.12.2021

31.12.2022

31.12.2021

Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden

2.732.109

3.315.599

551.969

1.072.624

673.204

765.831

3.957.281

5.154.053

Summe

2.732.109

3.315.599

551.969

1.072.624

673.204

765.831

3.957.281

5.154.053

Stufe-3-Finanzinstrumente

Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der beizulegenden Zeitwerte von Finanzinstrumenten, deren Bewertungsverfahren auf nicht beobachtbaren Inputfaktoren beruhen.

Angaben in Tausend Euro

Festverzinsliche Wertpapiere

Sonstige

Sonstige Kapitalanlagen gesamt

Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung

2022

2021

2022

2021

2022

2021

2022

2021

Stand am 1. Jänner

1.532.290

1.115.750

374.193

241.560

1.906.483

1.357.310

765.831

1.193.026

Transfers aus der Stufe 3 in die Stufe 1

–2.451

–1.659

0

0

–2.451

–1.659

0

0

Transfers aus der Stufe 3 in die Stufe 2

–21.848

–10.379

0

0

–21.848

–10.379

0

0

Transfers in die Stufe 3

67.948

18.314

35.484

0

103.433

18.314

205

1.860

In der Konzerngewinn- und -verlustrechnung erfasste Gewinne und Verluste

–101.075

–31

–9.455

2.381

–110.529

2.350

–69.647

–11.769

Im sonstigen Ergebnis erfasste Gewinne und Verluste

–42.623

16.378

43.090

3.275

467

19.653

0

0

Zugänge

267.888

788.684

238.057

238.737

505.945

1.027.421

37.238

117.992

Abgänge

–109.629

–395.158

–41.621

–111.595

–151.250

–506.753

–60.330

–531.762

Veränderung aus Währungsumrechnung

–1.175

391

–354

–166

–1.528

226

–94

–3.516

Änderung des Konsolidierungskreises

0

0

25.812

0

25.812

0

0

0

Stand am 31. Dezember

1.589.326

1.532.290

665.206

374.193

2.254.532

1.906.483

673.204

765.831

Sensitivitäten

Festverzinsliche Wertpapiere

Der wesentliche nicht beobachtbare Inputfaktor bei der Bewertung von festverzinslichen Wertpapieren ist der spezifische Credit Spread. Um diese Wertpapiere auch in einem Discounted-Cashflow-Modell bewerten zu können, werden die Spreads aus einer Auswahl von Referenztiteln mit vergleichbaren Eigenschaften abgeleitet. Für die festverzinslichen Wertpapiere der Stufe 3 ergibt sich bei der Erhöhung des Diskontierungszinssatzes von 100 Basispunkten eine Verringerung des Werts von 5,2 Prozent (2021: 7,7 Prozent). Wird der Diskontierungszinssatz um 100 Basispunkte reduziert, ergibt sich eine Werterhöhung um 5,0 Prozent (2021: 8,4 Prozent).

Sonstige

Sonstige Wertpapiere der Stufe 3 umfassen im Wesentlichen Private-Equity-Fonds und sonstige Beteiligungen. Private-Equity-Fonds werden auf Basis der Nettovermögenswerte bewertet, die vom Fondsmanager mittels spezifischer nicht beobachtbarer Inputfaktoren für alle zugrunde liegenden Portfoliopositionen ermittelt werden. Dies erfolgt in Übereinstimmung mit den Richtlinien für Internationale Private-Equity- und Venture-Capital- Bewertungen (IPEV). Für sonstige Beteiligungen der Stufe 3 wird das investierte Kapital als angemessene Größe für den Fair Value angesehen. In diesen Fällen ist eine Sensitivitätsanalyse nicht anwendbar.

Wertpapierleihgeschäfte

Wertpapiere, die im Rahmen der Wertpapierleihe verliehen werden, werden weiterhin in der Bilanz angesetzt, da die wesentlichen Chancen und Risiken durch die Verleihung nicht übertragen werden. Im Gegenzug dazu erhält UNIQA Sicherheiten in Form von Wertpapieren, die entsprechend nicht bilanziert werden. Zum Stichtag beträgt der Buchwert der verliehenen finanziellen Vermögenswerte der Kategorie „Festverzinsliche Wertpapiere zur Veräußerung verfügbar“ aus Wertpapierleihgeschäften 530,3 Millionen Euro. Der beizulegende Zeitwert entspricht dem Buchwert. Der Gegenwert der erhaltenen Sicherheiten beträgt 591,9 Millionen Euro. Ergebniswirksame Bestandteile dieser Geschäfte werden im Kapitalanlageergebnis bilanziert.

Ausleihungen und übrige Kapitalanlagen

Buchwerte für Ausleihungen und übrige Kapitalanlagen

Angaben in Tausend Euro

31.12.2022

31.12.2021

Ausleihungen

 

 

Hypothekendarlehen

5.238

6.219

Polizzendarlehen und Polizzenvorauszahlungen

9.646

11.173

Sonstige Ausleihungen

107.577

66.652

Summe

122.462

84.044

Übrige Kapitalanlagen

 

 

Einlagen bei Kreditinstituten

442.515

271.797

Depotforderungen aus dem übernommenen Rückversicherungsgeschäft

7.572

6.346

Summe

450.087

278.143

Gesamtsumme

572.549

362.187

Wertberichtigungen Ausleihungen

Angaben in Tausend Euro

31.12.2022

31.12.2021

Stand am 1. Jänner

–1.685

–2.602

Verbrauch

470

141

Auflösung

68

780

Währungsumrechnung

1

–4

Stand am 31. Dezember

–1.146

–1.685

Vertragliche Restlaufzeiten für Ausleihungen

Angaben in Tausend Euro

31.12.2022

31.12.2021

Bis zu 1 Jahr

35.387

14.957

Von mehr als 1 Jahr und bis zu 5 Jahren

10.540

13.763

Von mehr als 5 Jahren und bis zu 10 Jahren

73.588

51.309

Von mehr als 10 Jahren

2.948

4.015

Summe

122.462

84.044

Die beizulegenden Zeitwerte der Ausleihungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr belaufen sich auf 74.134 Tausend Euro. Die Bewertung erfolgt auf Basis von Sicherheiten und der Bonität der Schuldner:innen, für Einlagen bei Kreditinstituten auf Basis von notierten Preisen.

Anschaffungskosten
Der zum Erwerb eines Vermögenswerts entrichtete Betrag an Zahlungsmitteln bzw. Zahlungsmitteläquivalenten oder der beizulegende Zeitwert einer anderen Entgeltform zum Zeitpunkt des Erwerbs.
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Beizulegender Zeitwert
Der beizulegende Zeitwert ist jener Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt werden würde.
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IFRS
„International Financial Reporting Standards“ (internationale Grundsätze der Finanzberichterstattung). Seit 2002 gilt die Bezeichnung IFRS für das Gesamtkonzept der vom International Accounting Standards Board verabschiedeten Standards. Bereits zuvor verabschiedete Standards werden weiter als International Accounting Standards (IAS) zitiert.
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Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte
Die zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte („available for sale“) enthalten finanzielle Vermögenswerte, die weder bis zur Endfälligkeit gehalten werden sollen noch für kurzfristige Handelszwecke erworben wurden. Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Wertschwankungen werden in der Gesamtergebnisrechnung im sonstigen Ergebnis erfasst.
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