31. Vergütungen für Vorstand und Aufsichtsrat
Die Vorstandsmitglieder der UNIQA Insurance Group AG nehmen in ihrer Funktion eine operative Doppelrolle ein, da diese ebenfalls die Vorstandsfunktion in der UNIQA Österreich Versicherungen AG wahrnehmen. Diese idente Zusammensetzung des Vorstands in beiden Gesellschaften ermöglicht eine effiziente Steuerung der UNIQA. Seit dem 1. Juli 2020 bestehen alle Anstellungsverträge der Vorstände mit der UNIQA Insurance Group AG, die ab diesem Zeitpunkt die Auszahlung aller Bezüge durchführt.
Angaben in Tausend Euro |
1 – 12/2022 |
1 – 12/2021 |
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Fixe Bezüge1) |
4.734 |
4.675 |
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Variable Bezüge2) |
4.161 |
806 |
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Mehrjährige anteilsbasierte Vergütung3) |
1.722 |
1.140 |
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Summe laufende Bezüge |
10.616 |
6.621 |
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Für das Geschäftsjahr 2019 werden für variable Bezüge (STI) im Jahr 2023 voraussichtliche Auszahlungen für die Deferred-Komponente in Höhe von 795 Tausend Euro getätigt. Für das Geschäftsjahr 2020 erfolgte Covid-19-bedingt keine Ausschreibung eines Short-Term Incentive. Für das Geschäftsjahr 2021 werden im Jahr 2025 voraussichtliche Auszahlungen in Höhe von 1.239 Tausend Euro getätigt. Für das Geschäftsjahr 2022 werden in den Folgejahren 2023 und 2026 voraussichtliche Auszahlungen in Höhe von 4.490 Tausend Euro getätigt. Die Aufwendungen des Geschäftsjahres 2022, die in den Folgejahren zur Auszahlung gelangen, belaufen sich auf 4.649 Tausend Euro.
Im Rahmen der mehrjährigen aktienbasierten Vergütung (LTI) erfolgten im Jahr 2022 aus der LTI-Zuteilung 2018 Auszahlungen an die Vorstandsmitglieder der UNIQA Insurance Group AG in Höhe von 1.722 Tausend Euro. Für die Folgejahre 2023 bis 2026 ergibt sich für die bis zum 31. Dezember 2022 zugeteilten virtuellen Aktien eine voraussichtliche Auszahlung in Höhe von 3.836 Tausend Euro.
Für Pensionszusagen und Rückdeckungsversicherungen für Vorstandsmitglieder wurden im Berichtsjahr insgesamt 1.059 Tausend Euro (2021: 1.245 Tausend Euro) geleistet (die Prämie der Rückdeckungsversicherung beläuft sich auf 279 Tausend Euro). Die Bezüge für Pensionen für ehemalige Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebene beliefen sich im Berichtsjahr auf 1.964 Tausend Euro (2021: 2.043 Tausend Euro).
Die Vergütungen an die Mitglieder des Aufsichtsrats betrugen für die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2021 835 Tausend Euro. Für die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2022 wurden Vergütungen in Höhe von 1.152 Tausend Euro passiviert. An Sitzungsgeldern und Barauslagen wurden im Geschäftsjahr 72 Tausend Euro (2021: 65 Tausend Euro) ausbezahlt. Seit dem 14. April 2020 erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats der UNIQA Insurance Group AG, die auch gleichzeitig Aufsichtsratsmitglieder der UNIQA Österreich Versicherungen AG sind, ihre Taggelder und Vergütungen trotz Doppelfunktion ausschließlich von der UNIQA Insurance Group AG. Mit diesen Taggeldern und Vergütungen sind somit auch die Aufsichtsratstätigkeiten bei der UNIQA Österreich Versicherungen AG mit abgedeckt.