11. Immaterielle Vermögenswerte
Firmenwert
Ermittlung und Zuordnung der Firmenwerte
Zum Zwecke des Wertminderungstests hat UNIQA den Firmenwert auf folgende Cash-Generating Units (CGUs) aufgeteilt, die den Ländern, in denen UNIQA aktiv ist, entsprechen. Eine Ausnahme hiervon bildet die SIGAL Group, bei der die drei Länder Albanien, Kosovo und Nordmazedonien aufgrund ihrer ähnlichen Entwicklung und organisatorischen Verknüpfung zu einer CGU zusammengefasst wurden:
- UNIQA Österreich
- Albanien/Kosovo/Nordmazedonien als Teilkonzern der SIGAL Group (SEE)
- Bulgarien (SEE)
- Polen (CE)
- Russland (RU)
- Tschechien (CE)
- Ungarn (CE)
Angaben in Tausend Euro |
31.12.2022 |
31.12.2021 |
---|---|---|
Albanien/Kosovo/Nordmazedonien als Teilkonzern der SIGAL Group |
18.386 |
18.055 |
Bulgarien |
5.411 |
5.412 |
Polen |
40.790 |
41.534 |
Tschechien |
239.650 |
232.363 |
Ungarn |
13.340 |
14.485 |
UNIQA Österreich |
37.737 |
37.737 |
Übrige |
2.472 |
3.467 |
Summe |
357.786 |
353.054 |
Werthaltigkeitsprüfung der Firmenwerte
Der Wertminderungstest wurde im Rahmen der Abschlusserstellung durchgeführt. Zur Überprüfung der Werthaltigkeit des Firmenwerts wird der erzielbare Betrag der CGUs ermittelt. Eine Wertminderung wird vorgenommen, wenn der erzielbare Betrag der CGUs niedriger ist als der zu bedeckende Wert, bestehend aus Firmenwert und dem anteiligen Nettoaktivvermögen. Die Wertminderung der Firmenwerte ist im Periodenergebnis in der Position „Abschreibungen und Wertminderungen auf Bestands- und Firmenwerte“ enthalten.
Ermittlung des erzielbaren Betrags
Der erzielbare Betrag der CGUs mit zugeordneten Firmenwerten wird auf Basis des Nutzungswerts unter Anwendung allgemein anerkannter Bewertungsgrundsätze mittels Ertragswertmethode (Dividend-Discount- Methode) berechnet. Ausgangspunkt für die Ermittlung des Ertragswerts sind Planungsrechnungen (Detailplanungsphase) der CGU sowie die Schätzung der von dieser CGU auf lange Sicht erzielbaren nachhaltigen Ergebnisse und langfristigen Wachstumsraten (ewige Rente).
Der Ertragswert ergibt sich aus der Abzinsung der zukünftigen Ertragsüberschüsse nach angenommener Thesaurierung zur Stärkung der Kapitalbasis unter Verwendung eines geeigneten Kapitalisierungszinssatzes. Dabei erfolgt eine Trennung der Ertragswerte nach den drei Geschäftsbereichen, die dann in Summe den Ertragswert der CGU ergeben.
Cashflowprognose (Mehrphasenmodell)
Phase 1: Unternehmensplanung fünf Jahre
Die detaillierte Unternehmensplanung umfasst im Allgemeinen einen Zeitraum von fünf Jahren. Die für die Berechnung verwendeten Unternehmenspläne sind das Resultat eines strukturierten und standardisierten Managementdialogs. Dies schließt einen integrierten Berichts- und Dokumentationsprozess ein und berücksichtigt Erfahrungswerte aus vorigen Planungsperioden. Die Pläne werden vom Vorstand formell abgenommen und beziehen auch wesentliche Annahmen über die Kosten- und Schadenquote sowie Kapitalerträge, Marktanteile und Ähnliches mit ein.
Phase 2: ewige Rente
Basis für die Ermittlung der Cashflows für Phase 2 ist das letzte Jahr der Detailplanungsphase. Die Wachstumsrate in der ewigen Rente ist ab dem Berichtsjahr 2020 von der bisherigen Ableitung über die Versicherungsdichte entkoppelt und basiert auf mittelfristigen Wachstumsprognosen der jeweiligen Volkswirtschaft. Abhängig von der geografischen Lage bewegen sich die unterlegten Wachstumsannahmen zwischen 1 und 4 Prozent. Zur Ermittlung der Wachstumsraten wurden als Quelle und als Basis diverse Studien und statistische Untersuchungen herangezogen, um die Marktsituation und die makroökonomische Entwicklung konsistent und realistisch abzubilden. Als Bezugsquellen dafür dienen unter anderem das eigene Research und von Damodaran publizierte Länderrisiken, Growth Rate Estimations und Multiples.
Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes
Die Annahmen bezüglich des risikofreien Zinssatzes, der Marktrisikoprämie und des Geschäftsbereich-Betas für die Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes sind konsistent mit den Parametern, die im UNIQA Planungs- und Controllingprozess verwendet werden. Sie basieren auf dem Capital-Asset-Pricing-Modell.
Um eine möglichst realitätsbezogene und der Volatilität der Märkte entsprechende Abbildung der Wirtschaftssituation in den Ertragswerten zu reflektieren, wurde der Kapitalisierungszinssatz wie folgt berechnet: Als Basiszinssatz wurde ein einheitlicher risikoloser Zinssatz nach der Svensson-Methode (einer 30-jährigen Spot Rate deutscher Bundesanleihen) verwendet.
Der Betafaktor wurde auf Basis der monatlichen Betas der letzten zehn Jahre einer definierten Peer Group berechnet. Die Ermittlung der Betas für die Geschäftsbereiche Sach-, Kranken- und Lebensversicherung beruht auf den Umsätzen im jeweiligen Geschäftsbereich der einzelnen Peer-Group-Gesellschaften. Der vom österreichischen Markt geprägte Geschäftsbereich Krankenversicherung wird nach der Art der Lebensversicherung betrieben. Für die Kranken- und Lebensversicherung wird daher ein einheitlicher Betafaktor für Personenversicherung verwendet.
In der österreichischen Bewertungspraxis wird die Marktrisikoprämie stichtagsbezogen aus der impliziten Marktrendite auf Basis von Kapitalmarktdaten abgeleitet. Der Wachstumsfaktor wird konsistent zum EGT-Wachstum im Impairment-Test hergeleitet.
Eine zusätzliche Länderrisikoprämie wurde auf Basis der Kalkulationen laut Professor Damodaran (NYU Stern) definiert. Die Grundlagen der Berechnung der Länderrisikoprämie nach Damodaran sind wie folgt: Ausgehend vom Rating des jeweiligen Landes (Moody’s) wird der Spread von Credit Default Swap Spreads (CDS-Spreads) einer Ratingklasse zu „risikofreien“ US-Staatsanleihen erhoben. Der Spread wird um einen Volatilitätsunterschied zwischen Aktien- und Anleihenmärkten angepasst.
Mitberücksichtigt wurde auch die Abbildung der Inflationsdifferenz für Nichteuroraumländer. Im Allgemeinen stellt die Inflationsdifferenz die Entwicklungen der Inflation in verschiedenen Ländern dar und gilt als wesentlicher Indikator zur Beurteilung der Wettbewerbsfähigkeit. Zur Ermittlung der Inflationsdifferenz wurde die Abweichung der Inflationserwartung je Land der jeweiligen CGU in Relation zur Inflationserwartung in einer risikolosen Umgebung (hier Deutschland) gesetzt. Diese wird in der Detailplanung jährlich um die erwartete Inflation angepasst und anschließend für die ewige Rente mit dem Wert des letzten Jahres der Detailplanungsphase angesetzt.
Angaben in Prozent |
Diskontfaktor |
Diskontfaktor ewige Rente |
||||
---|---|---|---|---|---|---|
Schaden/Unfall |
Leben & Kranken |
Schaden/Unfall |
Leben & Kranken |
|||
Albanien/Kosovo/Nordmazedonien als Teilkonzern der SIGAL Group1) |
11,8 – 13,9 |
12,1 – 14,1 |
14,5 – 17,1 |
14,8 – 17,3 |
||
Bulgarien |
9,1 |
9,3 |
11,1 |
11,3 |
||
Österreich |
9,0 |
9,3 |
9,0 |
9,3 |
||
Polen |
16,9 |
17,1 |
10,3 |
10,5 |
||
Tschechien |
10,7 |
11,0 |
9,3 |
9,6 |
||
Ungarn |
17,7 |
17,9 |
12,8 |
13,0 |
||
|
Angaben in Prozent |
Diskontfaktor |
Diskontfaktor ewige Rente |
||||
---|---|---|---|---|---|---|
Schaden/Unfall |
Leben & Kranken |
Schaden/Unfall |
Leben & Kranken |
|||
Albanien/Kosovo/Nordmazedonien als Teilkonzern der SIGAL Group1) |
12,8 – 13,8 |
13,5 – 14,5 |
12,1 – 14 |
12,8 – 14,7 |
||
Bulgarien |
10,5 |
11,2 |
10,1 |
10,8 |
||
Österreich |
8,9 |
9,6 |
8,9 |
9,6 |
||
Polen |
11,2 |
11,9 |
9,9 |
10,6 |
||
Tschechien |
9,9 |
10,6 |
9,1 |
9,8 |
||
Ungarn |
12,5 |
13,2 |
11,4 |
12,1 |
||
|
Sensitivitätsanalysen
Zur Absicherung der Ergebnisse aus der Nutzwertberechnung und deren Einschätzung werden Sensitivitätsanalysen in Bezug auf den Kapitalisierungszinssatz und die Hauptwerttreiber durchgeführt.
Dabei zeigt sich, dass die nachhaltige Überdeckung der einzelnen CGUs stark abhängig ist von der tatsächlichen Entwicklung dieser Annahmen in den einzelnen Volkswirtschaften (BIP, Versicherungsdichte, Kaufkraftparitäten vor allem in den CEE-Märkten) und der damit zusammenhängenden Umsetzung der einzelnen Ertragsziele. Die größte Unsicherheit in Bezug auf die Prognosen und die damit verbundene Einschätzung der zukünftigen Marktsituation besteht durch die noch nicht vollständige Erholung der Märkte sowie die Auswirkungen durch den Krieg in der Ukraine.
Für den Fall, dass sich die Versicherungsmärkte gänzlich anders entwickeln als in den Businessplänen und den zugrunde liegenden Prognosen angenommen, könnten Wertminderungen der angesetzten Firmenwerte erforderlich werden.
Eine durchgeführte Sensitivitätsanalyse zeigt, dass sich bei einem angenommenen Zinsanstieg von 50 Basispunkten und einer gleichzeitigen Änderung der Cashflows um –10 Prozent eine Unterschreitung des Nutzungswerts im Ausmaß von 1,1 Millionen für die CGU SIGAL Group ergeben würde. Bei einer Änderung von lediglich einem dieser beiden Parameter ergibt sich hingegen keine Unterschreitung des Nutzungswerts.
Sonstige immaterielle Vermögenswerte
Die sonstigen immateriellen Vermögenswerte beinhalten sowohl erworbene als auch selbst erstellte Software, die entsprechend ihrer wirtschaftlichen Nutzungsdauer linear über einen Zeitraum von 2 bis 20 Jahren abgeschrieben wird.
Kosten, die für selbst erstellte Software in der Forschungsphase anfallen, werden erfolgswirksam in der Periode ihres Entstehens erfasst. Die in der Entwicklungsphase anfallenden Kosten werden aktiviert, sofern absehbar ist, dass die Software fertiggestellt wird, Absicht und Fähigkeit zur zukünftigen internen Nutzung gegeben sind und sich daraus ein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen ergibt.
Die Abschreibung der übrigen immateriellen Vermögenswerte ist im Periodenergebnis nach erfolgter Betriebsaufwandsverteilung in den Positionen „Versicherungsleistungen“, „Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb“ und „Kapitalanlageergebnis“ ausgewiesen.
Bewertung nicht finanzieller Vermögenswerte
Die Buchwerte der nicht finanziellen Vermögenswerte von UNIQA – mit Ausnahme von latenten Steueransprüchen – werden an jedem Abschlussstichtag überprüft, um festzustellen, ob ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung vorliegt. Ist dies der Fall, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswerts geschätzt. Der Firmenwert und in Entwicklung befindliche immaterielle Vermögenswerte werden, außer im Falle des Vorliegens eines Triggering Event, jährlich auf Wertminderung überprüft.
Eine Wertminderung im Hinblick auf den Firmenwert wird nicht aufgeholt. Bei anderen Vermögenswerten wird ein Wertminderungsaufwand nur insofern aufgeholt, als der Buchwert des Vermögenswerts den Buchwert nicht übersteigt, der abzüglich der Abschreibungen oder Amortisationen bestimmt worden wäre, wenn kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre.
Angaben in Tausend Euro |
Firmenwert |
In Entwicklung befindliche immaterielle Vermögenswerte |
Sonstige immaterielle Vermögenswerte |
Gesamt |
---|---|---|---|---|
Stand am 1. Jänner 2021 |
408.641 |
75.558 |
428.344 |
912.543 |
Währungsumrechnung |
12.313 |
–12 |
990 |
13.291 |
Veränderung des Konsolidierungskreises |
–58 |
0 |
9.760 |
9.702 |
Zugänge |
0 |
76.958 |
188.584 |
265.542 |
Abgänge |
1.398 |
–35.985 |
–159.529 |
–194.116 |
Umbuchungen |
0 |
–12.131 |
12.127 |
–4 |
Stand am 31. Dezember 2021 |
422.294 |
104.389 |
480.275 |
1.006.958 |
Stand am 1. Jänner 2022 |
422.294 |
104.389 |
480.275 |
1.006.958 |
Währungsumrechnung |
5.732 |
7 |
–1.863 |
3.877 |
Veränderung des Konsolidierungskreises |
–930 |
0 |
0 |
–930 |
Zugänge |
0 |
49.767 |
60.653 |
110.420 |
Abgänge |
–72 |
–3.864 |
–31.581 |
–35.517 |
Umbuchungen |
0 |
–1.877 |
1.781 |
–96 |
Stand am 31. Dezember 2022 |
427.025 |
148.422 |
509.266 |
1.084.713 |
Angaben in Tausend Euro |
Firmenwert |
In Entwicklung befindliche immaterielle Vermögenswerte |
Sonstige immaterielle Vermögenswerte |
Gesamt |
---|---|---|---|---|
Stand am 1. Jänner 2021 |
–55.719 |
0 |
–209.205 |
–264.924 |
Währungsumrechnung |
0 |
0 |
–848 |
–848 |
Veränderung des Konsolidierungskreises |
4 |
0 |
0 |
4 |
Zugänge aus Abschreibungen |
0 |
0 |
–33.048 |
–33.048 |
Zugänge aus Wertminderungen |
–12.100 |
0 |
0 |
–12.100 |
Abgänge |
–1.425 |
0 |
17.669 |
16.244 |
Umbuchungen |
0 |
0 |
1 |
1 |
Stand am 31. Dezember 2021 |
–69.240 |
0 |
–225.431 |
–294.671 |
Stand am 1. Jänner 2022 |
–69.240 |
0 |
–225.431 |
–294.671 |
Währungsumrechnung |
1 |
0 |
1.297 |
1.298 |
Zugänge aus Abschreibungen |
0 |
0 |
–28.175 |
–28.175 |
Zugänge aus Wertminderungen |
–71 |
0 |
–2.916 |
–2.987 |
Abgänge |
72 |
0 |
26.286 |
26.357 |
Stand am 31. Dezember 2022 |
–69.239 |
0 |
–228.939 |
–298.178 |
Angaben in Tausend Euro |
Firmenwert |
In Entwicklung befindliche immaterielle Vermögenswerte |
Sonstige immaterielle Vermögenswerte |
Gesamt |
---|---|---|---|---|
Stand am 1. Jänner 2021 |
352.922 |
75.558 |
219.139 |
647.619 |
Stand am 31. Dezember 2021 |
353.054 |
104.389 |
254.844 |
712.287 |
Stand am 31. Dezember 2022 |
357.786 |
148.422 |
280.326 |
786.535 |
In Entwicklung befindliche immaterielle Vermögenswerte sowie sonstige immaterielle Vermögenswerte beinhalten im Wesentlichen Software. Bei der Wertminderung von sonstigen immateriellen Vermögenswerten handelt es sich um eine nicht mehr verwendbare Softwareentwicklung.