16. Steuern vom Einkommen und Ertrag

Steuern vom Einkommen

Angaben in Tausend Euro

1 – 12/2022

1 – 12/2021

Tatsächliche Steuern Rechnungsjahr

63.334

88.255

Tatsächliche Steuern Vorjahre

9.794

10.919

Latente Steuern

–40.699

–34.789

Summe

32.429

64.385

Grundsätzlich kam ein erwarteter Konzernsteuersatz von 25 Prozent in allen Segmenten zur Anwendung. Im Jänner 2022 wurde in Österreich die Senkung des Körperschaftsteuersatzes auf 24 Prozent im Jahr 2023 sowie auf 23 Prozent ab dem Jahr 2024 beschlossen. Folglich wurden für die Berechnung der latenten Steuern – je nach Fristigkeit – die reduzierten Steuersätze für die Berechnung der latenten Steuern berücksichtigt. Nationale steuerliche Vorschriften im Zusammenhang mit der Gewinnbeteiligung in der Lebensversicherung können zu einem rechnerisch abweichenden Ertragsteuersatz führen.

Überleitungsrechnung

Angaben in Tausend Euro

1 – 12/2022

1 – 12/2021

Ergebnis vor Steuern

421.726

382.289

Erwarteter Steueraufwand1)

105.431

95.572

Korrigiert um Steuereffekte aus

 

 

Steuerfreien Beteiligungserträgen

–28.246

–21.196

Abschreibungen auf Bestandswerte

18

3.025

Steuerneutralen Konsolidierungseffekten

708

9

Sonstigen nicht abzugsfähigen Aufwendungen/sonstigen steuerfreien Erträgen

–11.312

–16.264

Änderungen von Steuersätzen

–16.859

–5

Steuersatzabweichungen

–6.387

–35.556

Quellensteuern

3.792

1.476

Steuern Vorjahre

189

12.311

Verfall/Schätzungsänderung von Verlustvorträgen und Sonstiges

–14.905

25.014

Ertragsteueraufwand

32.429

64.385

Durchschnittliche effektive Steuerbelastung (Angaben in Prozent)

7,7

16,8

1)

Ergebnis vor Steuern multipliziert mit dem Konzernsteuersatz

Gruppenbesteuerung

UNIQA nimmt in Österreich die Möglichkeit zur Bildung einer Unternehmensgruppe für steuerliche Zwecke in Anspruch. Es bestehen drei steuerliche Unternehmensgruppen mit den Gruppenträgerinnen UNIQA Insurance Group AG, PremiQaMed Holding GmbH sowie R-FMZ Immobilienholding GmbH.

In den steuerlichen Unternehmensgruppen werden grundsätzlich die Gruppenmitglieder von Gruppenträger:innen mit den auf sie entfallenden Körperschaftsteuerbeträgen mittels Steuerumlagen be- oder entlastet. In die steuerliche Gewinnermittlung werden auch Verluste ausländischer Gruppenmitglieder miteinbezogen. Der steuerlichen Verwertung dieser Verluste steht – zu einem ungewissen Zeitpunkt – eine zukünftige Steuerverpflichtung zur Zahlung von Ertragsteuern gegenüber. Folglich wird eine entsprechende Rückstellung für die zukünftige Nachversteuerung ausländischer Verluste angesetzt.

Gewinnbeteiligung
In der Lebens- und Krankenversicherung sind die Versicherungsnehmer aufgrund gesetzlicher und vertraglicher Vorgaben an den erwirtschafteten Überschüssen des Unternehmens angemessen zu beteiligen. Die Höhe dieser Gewinnbeteiligung wird jährlich neu festgelegt.
Zum Glossar