Angaben gemäß EU-Taxonomie-Verordnung
Zum Zeitpunkt der Berichtserstellung gibt es zur Anwendung der Taxonomie-Verordnung samt den dazu ergangenen delegierten Verordnungen unterschiedliche Auslegungen. Die Ermittlung unserer quantitativen und qualitativen Angaben erfolgt daher im Rahmen eines „Best-Effort-Ansatzes“ und berücksichtigt unseren aktuellen Wissensstand. Derzeit ist unsere Nachhaltigkeitsstrategie noch nicht auf explizite Taxonomie-Kriterien ausgerichtet, sondern folgt den ESG-bezogenen Regelwerken im Zusammenhang mit den im Rahmen unserer Mitgliedschaften verfolgten Zielsetzungen (NZAOA, GFA, UNEP FI PRI/PSI, UNGC). Wir verfolgen im Rahmen unserer Gesamtstrategie die Pariser Klimaziele und sind daher auch bestrebt, sowohl die indirekten Emissionen der Vermögenswerte in unserer Veranlagung als auch die indirekten Emissionen der versicherten Risiken durch unseren Managementansatz und unser Engagement zu erfassen und nach noch zu erstellenden Zwischenzielen laufend zu reduzieren. Wir gehen davon aus, dass dies in Zukunft auch den Anteil der taxonomiekonformen Aktivitäten steigern wird.
Kapitalanlagen und taxonomiefähige Aktivitäten
Für Versicherungsunternehmen wird in der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 festgelegt, dass Offenlegungen in Bezug auf die Kapitalanlagen zu erfolgen haben. Dabei erfolgt die Taxonomie-Klassifizierung mit Unterstützung vom externen Datenanbieter ISS ESG. In der Methodik von ISS ESG werden sowohl Daten, die von Unternehmen berichtet werden, als auch Daten, die ISS ESG selbst mittels seines Researchteams modelliert, geliefert. Unternehmen berichten erst jetzt ihre eigenen Taxonomie-Daten, und in einzelnen Fällen wurden diese noch nicht von ISS ESG aufgenommen. In diesen Fällen haben wir einen konservativen Ansatz gewählt und diese modellierten Daten nicht in unsere Berechnungen einfließen lassen. Die Gewichtung der Investments wurde auf Basis der Umsatzerlöse und der CAPEX berechnet. Um die Einhaltung der Verordnung technisch zu unterstützen, hat ISS ESG eine umfassende Lösung zur Anpassung an die EU-Taxonomie entwickelt. Bei der Bewertung der Übereinstimmung von Unternehmensemittenten mit den Kriterien der EU-Taxonomie geht das Tool über eine binäre Bewertung hinaus. Die Daten von ISS ESG enthalten großteils von Unternehmen berichtete Daten, aber auch teilweise gemäß EU-Kriterien modellierte Daten.
Im Geschäftsjahr 2022 wurde aus unseren Investments ein Anteil von 4,60 Prozent (basierend auf den Umsatzerlösen) an grundsätzlich taxonomiefähigen nachhaltigen Aktivitäten und ein Anteil von 16,43 Prozent (basierend auf den Umsatzerlösen) an nicht der Taxonomie zurechenbaren Investments abgeleitet. Dabei wurden die veröffentlichten Beurteilungskriterien für die ersten beiden Klimaziele der EU-Taxonomie-Verordnung beachtet. Aufgrund von emittierten nachhaltigen Anleihen geplante Investments (Use of Proceeds) sind dabei nicht berücksichtigt. Alle Staatsanleihen und Anleihen supranationaler Emittenten wurden gemäß den delegierten Rechtsakten zur EU-Taxonomie-Verordnung aus der Berechnung ausgeklammert. Der Anteil der Risikopositionen gegenüber Staaten, Zentralbanken und supranationalen Emittenten beträgt in Bezug auf sämtliche Investments 34,83 Prozent. Der Anteil von Derivaten beträgt in Bezug auf sämtliche Investments 0,15 Prozent. Der Anteil der Risikopositionen gegenüber Unternehmen, die nicht zur Veröffentlichung nichtfinanzieller Informationen nach Artikel 19a oder Artikel 29a der Richtlinie 2013/34/EU verpflichtet sind, beträgt in Bezug auf sämtliche Investments 15,80 Prozent.
Taxonomiefähigkeit – gesamtes Portfolio |
Gesamtes Portfolio 2022 |
Gesamtes Portfolio 2021 |
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Gesamte taxonomiefähige Risikopositionen, basierend auf den Umsatzerlösen |
4,60 % |
4,20 % |
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Gesamte nicht taxonomiefähige Risikopositionen, basierend auf den Umsatzerlösen |
16,43 % |
44,87 % |
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Gesamte taxonomiefähige Risikopositionen, basierend auf den CAPEX |
5,09 % |
n/a 1) |
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Gesamte nicht taxonomiefähige Risikopositionen, basierend auf den CAPEX |
16,01 % |
n/a 1) |
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Als Prozentsatz der gesamten Investments exkl. Risikopositionen gegenüber Zentralregierungen, Zentralbanken und supranationalen Emittenten |
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Aufschlüsselung der gesamten Investments nach Investmentklassen |
Gesamtes Portfolio 2022 |
Gesamtes Portfolio 2021 |
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Zentralregierungen, Zentralbanken, supranationale Emittenten |
34,83 % |
47,09 % |
Derivate |
0,15 % |
1,95 % |
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Als Prozentsatz der gesamten Investments |
Aufschlüsselung der gesamten Investments nach NFRD-Klassifikation |
Gesamtes Portfolio 2022 |
Gesamtes Portfolio 2021 |
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Anteil der Risikopositionen gegenüber Unternehmen, die nicht zur Veröffentlichung nichtfinanzieller Informationen nach Artikel 19a oder Artikel 29a der Richtlinie 2013/34/EU verpflichtet sind |
15,80 % |
26,95 % |
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Als Prozentsatz der gesamten Investments |
Prämien in der Nichtlebensversicherung und taxonomiefähige Aktivitäten
Versicherungsunternehmen sind im Rahmen der Taxonomie verpflichtet, eine Kennzahl in Bezug auf ihr Nichtlebensversicherungsgeschäft zu veröffentlichen. Zu diesem Zweck wurden vom europäischen Gesetzgeber bestimmte Sparten von Nichtlebensversicherungen definiert, die in Bezug auf das Umweltziel „Anpassung an den Klimawandel“ als ökologisch nachhaltig gelten.
Im Bereich der Nichtlebensversicherung erfolgte – unter Einschränkung auf die acht taxonomiefähigen Solvency-II-Sparten – eine detaillierte Recherche über ca. 40 Sachsparten hinsichtlich aller Prämienbestandteile auf Basis der verrechneten Prämie vor etwaiger Rückversicherung. Dabei wurden Leistungsinhalte und Deckungsumfang durch Underwriting-Spezialist:innen hinsichtlich der Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels untersucht. Aufgrund teilweise unterschiedlicher Deckungszusagen wurden Privatkundengeschäft und Industrie-/Gewerbekundengeschäft separat analysiert und betreffend die Taxonomiefähigkeit der Versicherungstätigkeit klassifiziert. Die Prämienanteile der analysierten Sachsparten wurden in weiterer Folge zu den in den delegierten Verordnungen festgelegten Kategorien zusammengefasst; ebenso wurde der Anteil an taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten in Relation zur gesamten verrechneten Nichtlebensversicherungsprämie (vor Rückversicherung) abgeleitet. Der Umfang, in dem einzelne Verträge den Schutz gegen klimabezogene Gefahren (z. B. Überschwemmungen oder Hagelstürme) einschließen, hängt von der individuellen Nachfrage und den Anforderungen der typischen Situation der Kund:innen bzw. ihrer besonderen Risikoexposition ab und kann sich zwischen den Verträgen unterscheiden. Im Rahmen unseres Beratungsansatzes sind wir jedoch bestrebt, Versicherungslücken so weit wie möglich zu schließen.
Im Geschäftsjahr 2022 wurde aus unseren verrechneten Sachversicherungsprämien (vor Rückversicherung) ein Anteil von 48,10 Prozent (Vorjahr: 41,79 Prozent) an taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten abgeleitet (basierend auf verrechneten Bruttoprämien), die dem Umweltziel der Anpassung an den Klimawandel zugeordnet werden können. Dies betrifft im Wesentlichen Versicherungsdeckungen für Naturkatastrophen, die auch im Zusammenhang mit dem Klimawandel stehen. Dementsprechend können 51,90 Prozent (Vorjahr: 58,21 Prozent) der verrechneten Sachversicherungsprämien (vor Rückversicherung) nicht taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten zugeordnet werden.
Taxonomiefähigkeit beim Underwriting basierend auf Bruttoprämien |
2022 |
2021 |
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Nichtlebensversicherung und Rückversicherung taxonomiefähig |
48,10 % |
41,79 % |
Nichtlebensversicherung und Rückversicherung nicht taxonomiefähig |
51,90 % |
58,21 % |
Nichtlebensversicherung taxonomiefähig |
55,63 % |
54,71 % |
Nichtlebensversicherung nicht taxonomiefähig |
44,37 % |
45,29 % |
Rückversicherung taxonomiefähig |
43,41 % |
42,26 % |
Rückversicherung nicht taxonomiefähig |
56,59 % |
57,74 % |