Bekämpfung von Korruption und Bestechung sowie Compliance

Als verantwortungsvolles Unternehmen betrachten wir die Einhaltung aller relevanten gesetzlichen Regelungen, unternehmens­internen Richtlinien und ethischen Grundsätze als unverzichtbar. Das Versicherungsgeschäft erfordert ein hohes Maß an Vertrauen, daher ist rechtmäßiges und integres Handeln nicht nur entscheidend für den Ruf der gesamten UNIQA Group, sondern auch eine wesentliche Voraussetzung für unseren dauerhaften Erfolg.

Die Themen Korruptionsbekämpfung und Compliance sind auf Gruppenebene im Fachbereich Group Legal & Compliance angesiedelt, der der:dem CFO direkt unterstellt ist. Dieser Fachbereich schafft die Basis für ein einheitliches Vorgehen über die gesamte Gruppe hinweg und wird in jeder Versicherungsgesellschaft der UNIQA Group durch eine eigene lokale Compliance-Funktion unterstützt. Zu weiteren Steuerungsaufgaben der Group-Compliance-Funktion gehört die Überprüfung der Einhaltung der internen und externen Vorgaben. Einerseits werden standardmäßige Prüfungen (Company Visits) durchführt – diese haben im Jahr 2022 remote stattgefunden –, andererseits haben wir im Jahr 2021 das Tool „Check of Focus Areas“ eingeführt. Auf diese Weise wurde in mehreren Versicherungsunternehmen der UNIQA Group die Einhaltung von ausgewählten Vorgaben zu allgemeiner Compliance und Geldwäscheprävention sowie dem Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) überprüft und das Ergebnis in Form eines schriftlichen Berichts an das jeweilige zuständige lokale Vorstandsmitglied berichtet. Zur Kennzahl „Bestätigte Korruptionsvorfälle und ergriffene Maßnahmen“ gab es im Geschäftsjahr keine Vorfälle zu berichten.

Ein wesentliches Tool zur Compliance-Steuerung bei UNIQA ist die jährlich stattfindende Compliance-Konferenz, die der Vermittlung neuer Inhalte und dem Erfahrungsaustausch innerhalb der Gruppe dient.

Der UNIQA Group Code of Conduct gibt als Verhaltenskodex eine klare Orientierung zu den wichtigsten Compliance-Themen. Die im Verhaltenskodex festgehaltenen Grundsätze und Regeln gelten für sämtliche Bereiche unseres täglichen Handelns und sind für Vorstand und Aufsichtsrat und alle Mitarbeiter:innen gleichermaßen bindend. Für spezielle Compliance-Themen, wie z. B. Geldwäscheprävention oder die Umsetzung des Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA), des Common Reporting Standard sowie von Solvency II, bestehen besondere Vorschriften. Diese werden in Form von spezifischen Policies, Standards und Manuals sowie konkreten Anweisungen zu ausgewählten Einzelthemen abgehandelt. Mit der Neuauflage wurden folgende Themen neu geregelt bzw. ergänzt: Spenden und sonstige Zuwendungen an bzw. von politischen Parteien, politischen Parteien nahestehenden Organisationen sowie wahlwerbenden Parteien sind nicht mehr zulässig. Von diesem Verbot ausgenommen ist lediglich das Sponsoring von Veranstaltungen, die zwar von politischen Parteien oder ihnen nahestehenden Organisationen veranstaltet werden, bei denen jedoch keine parteipolitischen Inhalte diskutiert werden und die der Allgemeinheit zugänglich sind.

Laufende Schulungen erfolgen mittels E-Learning-Modul zum Thema Compliance und decken insbesondere die Themen Emittenten-Compliance, Zuwendungen, Whistleblowing und Interessenkonflikte ab.

Ziele und Zielerreichung: Bekämpfung von Korruption und Bestechung sowie Compliance

Thema

Zielerreichung 2022

Ziele 2023

Compliance-Management-System

Das bestehende Compliance-Management-System wird mit Unterstützung geeigneter Tools in allen wesentlichen Konzerngesellschaften angewendet und überwacht.

Compliance-Prozesse werden an die kommenden regulatorischen Anforderungen betreffend die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) angepasst und im Kerngeschäft überwacht.

Antikorruptionsmaßnahmen

Die Anwendung des gruppenweiten Systems zur Erkennung von sanktionierten und politisch exponierten Personen wurde im Geschäftsjahr erfolgreich fortgeführt.

Die Compliance-Funktion bei UNIQA Österreich wird die Initiative zur Stärkung des Bewusstseins für Compliance und Antikorruptionsmaßnahmen bei Vertriebsmitarbeiter:innen fortsetzen.

Solvency II
Richtlinie der Europäischen Union zu Publikationspflichten sowie Solvabilitätsvorschriften für die Eigenmittelausstattung von Versicherungsunternehmen.
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