Konsolidierter Corporate-Governance-Bericht
UNIQA bekennt sich seit 2004 zur Einhaltung des Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) in der jeweils geltenden Fassung und veröffentlicht die Entsprechenserklärung sowohl im Konzernbericht als auch auf www.uniqagroup.com im Bereich Investor Relations. Der ÖCGK ist auf www.uniqagroup.com und auch unter www.corporate-governance.at öffentlich zugänglich.
Der Corporate-Governance-Bericht und der konsolidierte Corporate-Governance-Bericht der UNIQA Insurance Group AG sind in diesem Bericht gemäß § 267b in Verbindung mit § 251 Abs. 3 UGB zusammengefasst.
Die Umsetzung und die Einhaltung der einzelnen Regeln des Kodex werden mit Ausnahme von Regel 77 bis Regel 83 ÖCGK jährlich durch die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH evaluiert. In Bezug auf Regel 77 bis Regel 83 ÖCGK erfolgt die Evaluierung durch die Schönherr Rechtsanwälte GmbH. Die Überprüfung erfolgt im Wesentlichen unter Anwendung des Fragebogens zur Evaluierung der Einhaltung des ÖCGK, herausgegeben vom Österreichischen Arbeitskreis für Corporate Governance. Die Berichte über die externe Evaluierung gemäß Regel 62 des ÖCGK sind ebenfalls unter www.uniqagroup.com abrufbar.
Bei der Selbstevaluierung des Aufsichtsrats betreffend die Effizienz seiner Tätigkeit (Regel 36 ÖCGK) wird der Aufsichtsrat von der Vienna Strategy HUB GmbH unterstützt.
UNIQA erklärt sich auch weiterhin bereit, den ÖCGK in seiner jeweils aktuellen Fassung einzuhalten.