6. Versicherungs­technische Rückstellungen der fonds- und der indexgebundenen Lebens­versicherung

Diese Position betrifft die Deckungsrückstellung und die übrigen versicherungstechnischen Rückstellungen für Verpflichtungen aus Lebensversicherungsverträgen, deren Wert oder Ertrag sich nach Kapitalanlagen bestimmt, für die die Versicherungsnehmer:innen das Risiko tragen oder bei denen die Leistung indexgebunden ist. Die betreffenden Kapitalanlagen werden in Anlagestöcken zusammengefasst, mit dem beizulegenden Zeitwert bilanziert und separat von den übrigen Kapitalanlagen geführt. Die Bewertung der Rückstellungen korrespondiert grundsätzlich mit der Position „Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung“. Die Versicherungsnehmer:innen haben Anspruch auf die insgesamt erzielten Erträge aus diesen Anlagen. Die unrealisierten Gewinne und Verluste aus den Schwankungen der beizulegenden Zeitwerte der Anlagestöcke werden somit durch entsprechende Veränderungen dieser Rückstellungen ausgeglichen. Dem Anteil der Rückversicherungsgesellschaften steht eine Depotverbindlichkeit in gleicher Höhe gegenüber.

Für Verträge der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung wird für auf künftige Jahre entfallende Prämienanteile (wie z. B. Vorabgebühren) eine Unearned Revenue Liability gemäß FAS 97 berechnet und analog zu den aktivierten Abschlusskosten über die Vertragslaufzeit abgeschrieben.

Deckungsrückstellung
Rückstellung in Höhe der bestehenden Verpflichtung zur Zahlung von Versicherungsleistungen und Rückgewährbeträgen vornehmlich in der Lebens- und Krankenversicherung. Die Rückstellung wird nach versicherungsmathematischen Methoden als Saldo des Barwerts der künftigen Verpflichtungen abzüglich des Barwerts der künftigen Prämien ermittelt.
Zum Glossar
FAS
US-amerikanische Financial Accounting Standards (Rechnungslegungsvorschriften), die Einzelheiten zu den US-GAAP (Generally Accepted Accounting Principles) festlegen.
Zum Glossar