38. Fremdwährungs­umrechnung

Funktionale Währung und Berichtswährung

Die im Abschluss jedes Konzernunternehmens enthaltenen Positionen werden auf Basis der Währung bewertet, die der Währung des primären wirtschaftlichen Umfelds, in dem das Unternehmen operiert, entspricht (funktionale Währung). Der Konzernabschluss ist in Euro, der Berichtswährung von UNIQA, aufgestellt.

Geschäftsvorfälle in Fremdwährung

Geschäftsvorfälle in Fremdwährung werden zum Wechselkurs zum Transaktionszeitpunkt oder Bewertungszeitpunkt bei Neubewertungen in die entsprechende funktionale Währung der Konzernunternehmen umgerechnet.

Monetäre Vermögenswerte und Schulden, die am Abschlussstichtag auf eine Fremdwährung lauten, werden zum Stichtagskurs in die funktionale Währung umgerechnet. Nicht monetäre Vermögenswerte und Schulden, die mit dem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, werden zu dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des Zeitwerts gültig ist. Währungsumrechnungsdifferenzen werden grundsätzlich im Periodenergebnis erfasst. Nicht monetäre Positionen, die zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in einer Fremdwährung erfasst werden, werden mit dem historischen Wechselkurs dargestellt. Daraus ergibt sich keine Währungsumrechnungsdifferenz.

Währungsumrechnungsdifferenzen aus zur Veräußerung verfügbaren Eigenkapitalinstrumenten werden – abweichend vom Grundsatz – ergebnisneutral im sonstigen Ergebnis erfasst. Eine Ausnahme hierzu bilden Wertminderungen, bei denen Währungsumrechnungsdifferenzen aus dem sonstigen Ergebnis in das Periodenergebnis umgegliedert werden.

Ausländische Geschäftsbetriebe

Vermögenswerte und Schulden aus ausländischen Geschäftsbetrieben, einschließlich des Firmenwerts und der Anpassungen an den beizulegenden Zeitwert, die beim Erwerb entstanden sind, werden mit dem Stichtagskurs am Abschlussstichtag in Euro umgerechnet. Währungsumrechnungsdifferenzen werden im sonstigen Ergebnis erfasst und im Eigenkapital als Teil der kumulierten Ergebnisse in der Position „Differenzen aus Währungsumrechnung“ ausgewiesen, soweit die Währungsumrechnungsdifferenz nicht den nicht beherrschenden Anteilen zugewiesen ist.

Die Erträge und Aufwendungen aus den ausländischen Geschäftsbetrieben werden mit den monatlichen Stichtagskursen umgerechnet.

In der Position „Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte“ werden Währungsumrechnungsdifferenzen aus dem auf die fortgeführten Anschaffungskosten entfallenden Anteil am Buchwert in der Konzerngewinn- und -verlustrechnung erfasst.

Wesentliche Wechselkurse

 

Euro- Stichtagskurse

Euro- Durchschnittskurse

 

31.12.2022

31.12.2021

1 – 12/2022

1 – 12/2021

Albanische Lek (ALL)

114,6000

120,7600

118,9138

122,5062

Schweizer Franken (CHF)

0,9847

1,0331

1,0041

1,0800

Tschechische Kronen (CZK)

24,1160

24,8580

24,5624

25,6942

Englische Pfund (GBP)

0,8869

0,8403

0,8537

0,8611

Ungarische Forint (HUF)

400,8700

369,1900

391,2708

359,2377

Japanische Yen (JPY)

140,6600

130,3800

137,5423

130,0262

Polnische Złoty (PLN)

4,6808

4,5969

4,6799

4,5736

Russische Rubel (RUB)

76,0765

85,3004

73,2991

87,6021

Ukrainische Hrywnja (UAH)

39,5070

30,8866

34,4811

32,3684

US-amerikanische Dollar (USD)

1,0666

1,1326

1,0563

1,1844

Anschaffungskosten
Der zum Erwerb eines Vermögenswerts entrichtete Betrag an Zahlungsmitteln bzw. Zahlungsmitteläquivalenten oder der beizulegende Zeitwert einer anderen Entgeltform zum Zeitpunkt des Erwerbs.
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Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte
Die zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte („available for sale“) enthalten finanzielle Vermögenswerte, die weder bis zur Endfälligkeit gehalten werden sollen noch für kurzfristige Handelszwecke erworben wurden. Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Wertschwankungen werden in der Gesamtergebnisrechnung im sonstigen Ergebnis erfasst.
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