38. Fremdwährungsumrechnung
Funktionale Währung und Berichtswährung
Die im Abschluss jedes Konzernunternehmens enthaltenen Positionen werden auf Basis der Währung bewertet, die der Währung des primären wirtschaftlichen Umfelds, in dem das Unternehmen operiert, entspricht (funktionale Währung). Der Konzernabschluss ist in Euro, der Berichtswährung von UNIQA, aufgestellt.
Geschäftsvorfälle in Fremdwährung
Geschäftsvorfälle in Fremdwährung werden zum Wechselkurs zum Transaktionszeitpunkt oder Bewertungszeitpunkt bei Neubewertungen in die entsprechende funktionale Währung der Konzernunternehmen umgerechnet.
Monetäre Vermögenswerte und Schulden, die am Abschlussstichtag auf eine Fremdwährung lauten, werden zum Stichtagskurs in die funktionale Währung umgerechnet. Nicht monetäre Vermögenswerte und Schulden, die mit dem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, werden zu dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des Zeitwerts gültig ist. Währungsumrechnungsdifferenzen werden grundsätzlich im Periodenergebnis erfasst. Nicht monetäre Positionen, die zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in einer Fremdwährung erfasst werden, werden mit dem historischen Wechselkurs dargestellt. Daraus ergibt sich keine Währungsumrechnungsdifferenz.
Währungsumrechnungsdifferenzen aus zur Veräußerung verfügbaren Eigenkapitalinstrumenten werden – abweichend vom Grundsatz – ergebnisneutral im sonstigen Ergebnis erfasst. Eine Ausnahme hierzu bilden Wertminderungen, bei denen Währungsumrechnungsdifferenzen aus dem sonstigen Ergebnis in das Periodenergebnis umgegliedert werden.
Ausländische Geschäftsbetriebe
Vermögenswerte und Schulden aus ausländischen Geschäftsbetrieben, einschließlich des Firmenwerts und der Anpassungen an den beizulegenden Zeitwert, die beim Erwerb entstanden sind, werden mit dem Stichtagskurs am Abschlussstichtag in Euro umgerechnet. Währungsumrechnungsdifferenzen werden im sonstigen Ergebnis erfasst und im Eigenkapital als Teil der kumulierten Ergebnisse in der Position „Differenzen aus Währungsumrechnung“ ausgewiesen, soweit die Währungsumrechnungsdifferenz nicht den nicht beherrschenden Anteilen zugewiesen ist.
Die Erträge und Aufwendungen aus den ausländischen Geschäftsbetrieben werden mit den monatlichen Stichtagskursen umgerechnet.
In der Position „Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte“ werden Währungsumrechnungsdifferenzen aus dem auf die fortgeführten Anschaffungskosten entfallenden Anteil am Buchwert in der Konzerngewinn- und -verlustrechnung erfasst.
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Euro- Stichtagskurse |
Euro- Durchschnittskurse |
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31.12.2022 |
31.12.2021 |
1 – 12/2022 |
1 – 12/2021 |
Albanische Lek (ALL) |
114,6000 |
120,7600 |
118,9138 |
122,5062 |
Schweizer Franken (CHF) |
0,9847 |
1,0331 |
1,0041 |
1,0800 |
Tschechische Kronen (CZK) |
24,1160 |
24,8580 |
24,5624 |
25,6942 |
Englische Pfund (GBP) |
0,8869 |
0,8403 |
0,8537 |
0,8611 |
Ungarische Forint (HUF) |
400,8700 |
369,1900 |
391,2708 |
359,2377 |
Japanische Yen (JPY) |
140,6600 |
130,3800 |
137,5423 |
130,0262 |
Polnische Złoty (PLN) |
4,6808 |
4,5969 |
4,6799 |
4,5736 |
Russische Rubel (RUB) |
76,0765 |
85,3004 |
73,2991 |
87,6021 |
Ukrainische Hrywnja (UAH) |
39,5070 |
30,8866 |
34,4811 |
32,3684 |
US-amerikanische Dollar (USD) |
1,0666 |
1,1326 |
1,0563 |
1,1844 |