Bericht über die unabhängige Prüfung des zusammen­gefassten nichtfinanziellen Berichts gemäß § 267a UGB

Wir haben die Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit des konsolidierten nichtfinanziellen Berichts gemäß § 267a UGB (im Folgenden „konsolidierter nichtfinanzieller Bericht“) der UNIQA Insurance Group AG, Wien, und ihrer Tochtergesellschaften (der „Konzern“), Wien, für das Geschäftsjahr 2022 durchgeführt.

Zusammenfassende Beurteilung

Auf der Grundlage unserer Prüfungshandlungen und der von uns erlangten Nachweise sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Annahme veranlassen, dass der konsoliderte nichtfinanzielle Bericht des Konzerns nicht in wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit den Anforderungen gemäß § 267a UGB und der „EU-Taxonomie-Verordnung“ (EU-Verordnung 2020/852) übereinstimmt.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats

Die ordnungsgemäße Aufstellung des konsolidierten nichtfinanziellen Berichts in Übereinstimmung mit den Anforderungen gemäß § 267a UGB und der „EU-Taxonomie-Verordnung“ (EU-Verordnung 2020/852) liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Konzerns.

Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Konzerns umfasst die Auswahl und Anwendung angemessener Methoden zur konsolidierten nichtfinanziellen Berichterstattung (insbesondere Auswahl der wesentlichen Themen) sowie das Treffen von Annahmen und die Vornahme von Schätzungen zu einzelnen Nachhaltigkeitsangaben, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines konsolidierten nichtfinanziellen Berichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.

Der Aufsichtsrat hat den konsolidierten nichtfinanziellen Bericht zu prüfen.

Verantwortung des Prüfers

Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfungshandlungen und der von uns erlangten Nachweise eine zusammenfassende Beurteilung mit begrenzter Sicherheit darüber abzugeben, ob uns Sachverhalte bekannt geworden sind, die uns zu der Annahme verlassen, dass der konsolidierte nichtfinanzielle Bericht des Konzerns in wesentlichen Belangen nicht mit den gesetzlichen Vorschriften von § 267a UGB und der „EU-Taxonomie-Verordnung“ (EU-Verordnung 2020/852) übereinstimmt.

Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung der österreichischen berufsüblichen Grundsätze zu sonstigen Prüfungen (KFS/PG 13) und zu ausgewählten Fragen bei der gesonderten Prüfung von nichtfinanziellen Erklärungen und nichtfinanziellen Berichten gemäß § 243b und § 267a UGB sowie von Nachhaltigkeitsberichten (KFS/PE 28) sowie der International Standards on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) – Assurance engagements other than audits or reviews of historical financial information – durchgeführt. Danach haben wir unsere Berufspflichten einschließlich der Vorschriften zur Unabhängigkeit einzuhalten und den Auftrag unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Wesentlichkeit so zu planen und durchzuführen, dass wir unsere zusammenfassende Beurteilung mit einer begrenzten Sicherheit abgeben können.

Wir erteilen diesen Bericht auf Grundlage des mit Ihnen geschlossenen Auftrags, dem auch mit Wirkung gegenüber Dritten die Allgemeine Auftragsbedingungen (AAB) 2018, herausgegeben von der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (https://www.ksw.or.at/desktopdefault.aspx/tabid-209/), zugrunde liegen. Unsere Verantwortlichkeit und Haftung ist analog zu § 275 Abs. 2 UGB gegenüber dem Konzern und auch gegenüber Dritten auf die für Abschlussprüfungen von kleinen und mittelgroßen Gesellschaften geltende Haftungshöchstgrenze von 2 Millionen Euro beschränkt.

Bei einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit sind die durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit weniger umfangreich, sodass dementsprechend eine geringere Sicherheit gewonnen wird.

Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers und umfasste insbesondere folgende Tätigkeiten:

  • Kritische Würdigung der Wesentlichkeitsanalyse des Unternehmens unter Berücksichtigung der Anliegen externer Stakeholder
  • Analyse der Risiken hinsichtlich der wesentlichen nichtfinanziellen Belange/Angaben
  • Aktualisierung des Überblicks über die verfolgten Konzepte einschließlich der angewandten Due-Diligence-Prozesse sowie der Prozesse zur Sicherstellung der realitätsgetreuen Darstellung im Bericht
  • Aktualisierung des Verständnisses der Berichterstattungsprozesse durch Befragung von relevanten Mitarbeiter:innen und Einsichtnahme in ausgewählte Dokumentation
  • Evaluierung der berichteten Angaben durch analytische Tätigkeiten hinsichtlich der nichtfinanziellen Leistungsindikatoren, Befragung von relevanten Mitarbeiter:innen und Einsichtnahme in ausgewählte Dokumentation
  • Überprüfung des konsolidierten nichtfinanziellen Berichts hinsichtlich seiner Vollständigkeit gemäß den Anforderungen laut § 267a
  • Kritische Würdigung der Angaben entsprechend den Anforderungen der Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie-Verordnung)
  • Beurteilung der Gesamtdarstellung der Angaben und nichtfinanziellen Informationen

Nicht Gegenstand unseres Auftrags sind:

  • die Prüfung der Prozesse und der internen Kontrollen insbesondere hinsichtlich Ausgestaltung, Einrichtung und Wirksamkeit
  • die Durchführung von Prüfungshandlungen an einzelnen Standorten sowie von Messungen bzw. eigenen Beurteilungen zur Prüfung der Verlässlichkeit und Richtigkeit der erhaltenen Daten
  • die Prüfung der Vorjahreszahlen, zukunftsbezogener Angaben oder Daten aus externen Studien
  • die Prüfung der korrekten Übernahme der Daten und Verweise aus dem Jahres- bzw. Konzernabschluss in die nichtfinanzielle Berichterstattung und
  • die Prüfung von Informationen und Angaben auf der Homepage oder weiteren Verweisen im Internet

Gegenstand unseres Auftrags ist weder eine Abschlussprüfung noch eine prüferische Durchsicht von Abschlüssen. Ebenso ist weder die Aufdeckung und Aufklärung strafrechtlicher Tatbestände, wie z. B. von Unterschlagungen oder sonstigen Untreuehandlungen und Ordnungswidrigkeiten, noch die Beurteilung der Effektivität und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung Gegenstand unseres Auftrags.

Verwendungs­beschränkung

Da unser Bericht ausschließlich im Auftrag und im Interesse der Auftraggeberin erstellt wird, bildet er keine Grundlage für ein allfälliges Vertrauen anderer dritter Personen auf seinen Inhalt. Ansprüche anderer dritter Personen können daher daraus nicht abgeleitet werden.

Wien

8. März 2023

PwC Wirtschaftsprüfung GmbH

Mag. (FH) Werner Stockreiter
Wirtschaftsprüfer

gezeichnet