8.3. Kapital­management

Das Kapitalmanagement erfolgt unter Berücksichtigung der regulatorischen und gesetzlichen Anforderungen. Die Definition und die Berechnung der verfügbaren Eigenmittel sowie des Risikokapitalbedarfs erfolgt gemäß der delegierten Verordnung EU 2015/35 vom 10. Oktober 2014 für Solvency-II-Vorgaben.

Die anrechenbaren Eigenmittel umfassen das konsolidierte Tier-1-Kapital, das im Wesentlichen aus dem gezeichneten Grundkapital inklusive des zugeordneten Emissionsagios sowie der Ausgleichsrücklage besteht. Das Tier-2-Kapital besteht zu 100 Prozent aus Nachrangverbindlichkeiten. Bei den Tier-3-Eigenmittelbestandteilen handelt es sich im Wesentlichen um latente Nettosteueransprüche.

Im Rahmen der Konzernsteuerung wird die angemessene Bedeckung der Solvenzkapitalanforderung nach Solvency II auf konsolidierter Basis laufend überwacht. Durch ein aktives Kapitalmanagement wird sichergestellt, dass die Kapitalausstattung der einzelnen Gruppenunternehmen und der gesamten Gruppe stets angemessen ist. Ein weiteres Ziel des aktiven Kapitalmanagements ist es, neben der Fünfjahresplanung auch aktiv die Finanzkraft von UNIQA unter schwierigen wirtschaftlichen Bedingungen zu gewährleisten, um einen Fortbestand des Versicherungsbetriebs zu sichern.

UNIQA hat für sich neben den regulatorischen Vorschriften zur Bedeckung der Solvenzkapital- und Mindestkapitalanforderungen auch eine Zielkapitalisierung der Gruppe in Form einer Solvenzkapitalquote – das sind die anrechenbaren Eigenmittel im Verhältnis zur Solvenzkapitalanforderung – von mindestens 180 Prozent definiert. Die Steuerung der Solvenzkapitalquote erfolgt durch strategische Maßnahmen, die zu einer Verminderung der Kapitalanforderungen führen und/oder die Menge an vorhandenem Kapital erhöhen.

UNIQA berücksichtigt im Kapitalmanagementprozess auch potenzielle Auswirkungen auf das Rating durch anerkannte Ratingagenturen. Aktuell bewertet Standard & Poor’s (S&P) die Kreditwürdigkeit der UNIQA Insurance Group AG mit „A–“. Die UNIQA Österreich Versicherungen AG, die UNIQA Re AG und die UNIQA Towarzystwo Ubezpieczen´ S.A. sind mit „A“ eingestuft. Die im Jahr 2015 begebene Ergänzungskapitalanleihe (ursprünglich: 500,0 Millionen Euro, offener Restbetrag: 326,3 Millionen Euro, Tier 2, First Call Date: 27. Juli 2026), die im Jahr 2020 (200,0 Millionen Euro, Tier 2, First Call Date: 9. Juli 2025) sowie die im Jahr 2021 (375,0 Millionen Euro, Tier 2, First Call Date: 9. Juni 2031) begebene nachrangige Anleihe werden von S&P mit „BBB“ bewertet.

Solvency II
Richtlinie der Europäischen Union zu Publikationspflichten sowie Solvabilitätsvorschriften für die Eigenmittelausstattung von Versicherungsunternehmen.
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