6.1. Steuern vom Einkommen und Ertrag

Steuern vom Einkommen

Angaben in Tausend Euro

1 – 12/2024

1 – 12/2023

Tatsächliche Steuern Rechnungsjahr

74.563

28.981

Tatsächliche Steuern Vorjahre

26.097

8.713

Latente Steuern

–6.977

65.543

Summe

93.684

103.236

Grundsätzlich kam ein erwarteter Konzernsteuersatz von 23 Prozent (2023: 24 Prozent) in allen Segmenten zur Anwendung. In Österreich gilt seit dem 1. Jänner 2024 ein Körperschaftsteuersatz in Höhe von 23 Prozent. Nationale steuerliche Vorschriften im Zusammenhang mit der Gewinnbeteiligung in der Lebensversicherung können zu einem rechnerisch abweichenden Ertragsteuersatz führen.

Überleitungsrechnung

Angaben in Tausend Euro

1 – 12/2024

1 – 12/2023

Ergebnis vor Steuern

441.865

426.373

Erwarteter Steueraufwand1)

101.629

102.329

Korrigiert um Steuereffekte aus

 

 

Steuerfreien Beteiligungserträgen

–32.291

–21.901

Steuerneutralen Konsolidierungseffekten

–970

–908

Sonstigen nicht abzugsfähigen Aufwendungen/sonstigen steuerfreien Erträgen

–1.209

2.431

Änderungen von Steuersätzen

–533

5.041

Steuersatzabweichungen

–11.595

–29.703

Quellensteuern

2.930

1.255

Steuern Vorjahre

24.746

8.713

Verfall/Wertberichtigung von Verlustvorträgen und Sonstiges

10.977

35.980

Ertragsteueraufwand

93.684

103.236

Durchschnittliche effektive Steuerbelastung (Angaben in Prozent)

21,2

24,2

1)

Ergebnis vor Steuern multipliziert mit dem Konzernsteuersatz

Gruppenbesteuerung

UNIQA nimmt in Österreich die Möglichkeit zur Bildung einer Unternehmensgruppe für steuerliche Zwecke in Anspruch. Es bestehen zwei steuerliche Unternehmensgruppen mit den Gruppenträger:innen UNIQA Insurance Group AG und PremiQaMed Holding GmbH.

In den steuerlichen Unternehmensgruppen werden grundsätzlich die Gruppenmitglieder von Gruppenträger:innen mit den auf sie entfallenden Körperschaftsteuerbeträgen mittels Steuerumlagen be- oder entlastet. In die steuerliche Gewinnermittlung werden auch Verluste ausländischer Gruppenmitglieder miteinbezogen. Der steuerlichen Verwertung dieser Verluste steht – zu einem ungewissen Zeitpunkt – eine zukünftige Steuerverpflichtung zur Zahlung von Ertragsteuern gegenüber. Folglich wird eine entsprechende Rückstellung für die zukünftige Nachversteuerung ausländischer Verluste angesetzt.

Gewinnbeteiligung
In der Lebens- und Krankenversicherung sind die Versicherungsnehmer aufgrund gesetzlicher und vertraglicher Vorgaben an den erwirtschafteten Überschüssen des Unternehmens angemessen zu beteiligen. Die Höhe dieser Gewinnbeteiligung wird jährlich neu festgelegt.
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