12.2. Vergütungen für Vorstand und Aufsichtsrat

Die Vorstandsmitglieder der UNIQA Insurance Group AG nehmen seit 1. Juli 2020 in ihrer Funktion eine operative Doppelrolle ein, da diese ebenfalls die Vorstandsfunktion in der UNIQA Österreich Versicherungen AG wahrnehmen. Diese idente Zusammensetzung des Vorstands in beiden Gesellschaften ermöglicht eine effiziente Steuerung von UNIQA. Seit dem 1. Juli 2020 bestehen alle Anstellungsverträge der Vorstände mit der UNIQA Insurance Group AG, die ab diesem Zeitpunkt die Auszahlung aller Bezüge durchführt.

Bezüge des Vorstands

Angaben in Tausend Euro

1 – 12/2024

1 – 12/2023

Fixe Bezüge1)

5.349

4.858

Variable Bezüge2)

2.841

3.586

Mehrjährige anteilsbasierte Vergütung3)

1.337

1.327

Summe laufende Bezüge

9.527

9.771

1)

Die fixen Gehaltsbestandteile enthalten Sachbezugswerte in Höhe von 77 Tausend Euro (2023: 81 Tausend Euro).

2)

Die variablen Bezüge umfassen keine „Deferred-Komponente“, da im Geschäftsjahr 2020 kein STI ausgelobt wurde.

3)

Das Long-Term Incentive (LTI) als variabler Bezugsteil entspricht einer anteilsbasierten Vergütungsvereinbarung, welche nach vierjähriger Laufzeit zum Erhalt eines Barausgleichs bei Erreichen vereinbarter Zielwerte berechtigt.

Auf Grundlage der vom Aufsichtsrat am 10. April 2024 aufgestellten erneuerten Vergütungspolitik, die in der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 3. Juni 2024 Gegenstand einer Abstimmung war, wurde die Bezügesystematik mit Wirkung ab 1. Juli 2024 abgeändert. Short-Term Incentive (STI) und die mehrjährige aktienbasierte Vergütung (LTI) gemeinsam sind mit 100 Prozent des Fixeinkommens begrenzt. Der Anteil des STI am jährlichen Jahresfixeinkommen beträgt somit zukünftig 65 Prozent (bisher 100 Prozent), und der Anteil des LTI (Zuteilungswert) beträgt zukünftig 35 Prozent (bisher 50 Prozent). Im Gegenzug wurde – auch unter Berücksichtigung relevanter Benchmarks vergleichbarer Unternehmen – die Bandbreite der jährlichen Fixeinkommen für die Vorstandsmitglieder angehoben. Die neue Systematik greift in Bezug auf das Berichtsjahr 2024 aliquot ab 1. Juli 2024.

Für das Geschäftsjahr 2020 erfolgte Covid-19-bedingt keine Ausschreibung eines Short-Term Incentive. Für das Geschäftsjahr 2021 werden im Jahr 2025 voraussichtliche Auszahlungen in Höhe von 1.102 Tausend Euro getätigt. Für das Geschäftsjahr 2022 werden im Jahr 2026 voraussichtliche Auszahlungen in Höhe von 1.102 Tausend Euro getätigt. Für das Geschäftsjahr 2023 werden im Jahr 2027 voraussichtliche Auszahlungen in Höhe von 1.174 Tausend Euro getätigt. Für das Geschäftsjahr 2024 werden in den Folgejahren 2025 und 2028 voraussichtliche Auszahlungen in Höhe von 3.882 Tausend Euro getätigt.

Im Rahmen der mehrjährigen aktienbasierten Vergütung (LTI) erfolgten im Jahr 2024 aus der LTI-Zuteilung 2020 Auszahlungen an die Vorstandsmitglieder der UNIQA Insurance Group AG in Höhe von 1.337 Tausend Euro. Für die Folgejahre 2025 bis 2028 ergibt sich für 1.183.526 bis zum 31. Dezember 2024 zugeteilte virtuelle Aktien eine voraussichtliche Auszahlung in Höhe von 6.330 Tausend Euro.

Für Pensionszusagen und Rückdeckungsversicherungen für Vorstandsmitglieder wurden im Berichtsjahr insgesamt 1.025 Tausend Euro (2023: 896 Tausend Euro) geleistet. Die Prämie der Rückdeckungsversicherung beläuft sich auf 589 Tausend Euro (2023: 332 Tausend Euro). Die Bezüge für Pensionen für ehemalige Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebene beliefen sich im Berichtsjahr auf 2.278 Tausend Euro (2023: 2.147 Tausend Euro).

Die Vergütungen an die Mitglieder des Aufsichtsrats betrugen für die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2023 1.180 Tausend Euro. Für die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2024 wurden Vergütungen in Höhe von 1.213 Tausend Euro passiviert. An Taggeldern und Barauslagen wurden im Geschäftsjahr 193 Tausend Euro (2023: 148 Tausend Euro) ausbezahlt. Seit dem 14. April 2020 erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats der UNIQA Insurance Group AG, die auch gleichzeitig Aufsichtsratsmitglieder der UNIQA Österreich Versicherungen AG sind, ihre Taggelder und Vergütungen trotz Doppelfunktion ausschließlich von der UNIQA Insurance Group AG. Mit diesen Taggeldern und Vergütungen sind somit auch die Aufsichtsratstätigkeiten bei der UNIQA Österreich Versicherungen AG mit abgedeckt.