6.3. Globale Mindestbesteuerung
Da die jährlichen Umsatzerlöse von UNIQA die für die Anwendung der globalen Mindestbesteuerung relevante Schwelle von 750 Millionen Euro überschreiten, ist UNIQA von den seit 1. Jänner 2024 geltenden Regelungen der globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen in Höhe von 15 Prozent betroffen.
Daraus ergibt sich ein zusätzlicher Ertragsteueraufwand in Höhe von 500 Tausend Euro. In den meisten Ländern, in denen UNIQA tätig ist, werden die Safe Harbour Rules erfüllt.
UNIQA wendet die Ausnahme von Ansatz und Angabe latenter Steueransprüche und latenter Steuerschulden im Zusammenhang mit der globalen Mindeststeuer an.