2.4. Kapital­anlageergebnis

Nach Geschäftsbereichen

Angaben in Tausend Euro

Schaden- und Unfallversicherung

Krankenversicherung

Lebensversicherung

Gesamt

1 – 12/2024

1 – 12/2023

1 – 12/2024

1 – 12/2023

1 – 12/2024

1 – 12/2023

1 – 12/2024

1 – 12/2023

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

25.005

7.026

10.800

19.975

13.433

57.727

49.238

84.727

Nach der Equity-Methode bilanzierte Kapitalanlagen

17.138

11.810

45.522

28.899

72.337

45.923

134.996

86.632

Nicht verzinsliche Wertpapiere

45.859

13.563

37.453

45.082

22.943

31.223

106.256

89.869

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet

36.901

6.998

37.112

44.788

22.537

30.946

96.551

82.733

Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet

8.958

6.565

341

294

406

277

9.705

7.135

Festverzinsliche Wertpapiere

194.682

151.111

120.246

20.055

179.581

161.974

494.509

333.140

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet

71.873

55.631

68.662

53.165

24.708

33.116

165.243

141.913

davon verpflichtend

71.873

55.631

68.662

53.165

24.708

33.116

165.243

141.913

Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet

122.810

95.479

51.584

–33.111

154.872

128.859

329.266

191.227

davon verpflichtend

122.810

95.479

51.584

–33.111

154.872

128.859

329.266

191.227

Ausleihungen und übrige Kapitalanlagen

22.356

13.862

10.245

6.319

20.114

13.791

52.715

33.971

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet

358

–557

0

0

0

0

358

–557

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet

21.997

14.418

10.245

6.319

20.114

13.791

52.356

34.528

Derivative Finanzinstrumente

–13.017

10.133

–16.778

1.136

–4.144

2.318

–33.939

13.587

Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen, Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen für Kapitalanlagen

–38.398

–34.068

–6.971

–9.741

–8.674

–9.286

–54.044

–53.095

Summe

253.624

173.435

200.517

111.725

295.590

303.670

749.731

588.831

Nach Ertragsart

Angaben in Tausend Euro

Laufende Erträge/Aufwendungen

Gewinne/Verluste aus dem Abgang und Wertänderungen

Gesamt

1 – 12/2024

1 – 12/2023

1 – 12/2024

1 – 12/2023

1 – 12/2024

1 – 12/2023

Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden

121.033

120.909

107.180

116.767

228.213

237.676

Nicht verzinsliche Wertpapiere

31.367

27.875

65.184

54.858

96.551

82.733

Festverzinsliche Wertpapiere

89.621

87.993

75.622

53.920

165.243

141.913

Verpflichtend

89.621

87.993

75.622

53.920

165.243

141.913

Ausleihungen und übrige Kapitalanlagen

46

29

313

–586

358

–557

Derivative Finanzinstrumente

0

5.013

–33.939

8.574

–33.939

13.587

Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden

397.169

362.403

–58.198

–164.040

338.971

198.363

Nicht verzinsliche Wertpapiere

9.709

7.135

–4

0

9.705

7.135

Designiert

9.709

7.135

–4

0

9.705

7.135

Festverzinsliche Wertpapiere

387.460

355.268

–58.194

–164.040

329.266

191.227

Verpflichtend

387.460

355.268

–58.194

–164.040

329.266

191.227

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte

53.042

41.872

–686

–7.344

52.356

34.528

Ausleihungen und übrige Kapitalanlagen

53.042

41.872

–686

–7.344

52.356

34.528

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

99.672

94.189

–50.434

–9.462

49.238

84.727

Nach der Equity-Methode bilanzierte Kapitalanlagen

134.996

86.632

0

0

134.996

86.632

 

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen, Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen für Kapitalanlagen

–54.044

–53.095

 

 

–54.044

–53.095

Summe

751.869

652.911

–2.138

–64.080

749.731

588.831

Die Währungsverluste im Kapitalanlageergebnis belaufen sich auf –1.149 Tausend Euro (2023: 5.064 Tausend Euro).

In den laufenden Erträgen aus festverzinslichen Wertpapieren, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, sind laufende Zinserträge nach der Effektivzinsmethode in Höhe von 387.460 Tausend Euro (2023: 355.268 Tausend Euro) enthalten. In der Kategorie „Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte“ belaufen sich diese auf 53.042 Tausend Euro (2023: 41.872 Tausend Euro).

Wertminderung – wesentliche Schätzungen

Die Ermittlung der erwarteten Kreditverluste nach dem 3-Stufen-Modell wird für Fremdkapitalinstrumente, die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, durchgeführt. Finanzinstrumente, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, sowie Eigenkapitalinstrumente, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert („FVOCI-Option“) bewertet werden, unterliegen nicht dem Wertminderungsmodell.

Für die Ermittlung der erwarteten Kreditverluste verwendet UNIQA ein Credit-Deterioration-Modell, bei dem sich die Höhe der zu bildenden Risikovorsorge nach der Veränderung des Ausfallrisikos eines Finanzinstruments nach dessen Zugang richtet. Die Risikovorsorge wird dabei auch für erwartete Verluste gebildet und stellt somit eine prospektive Wertberichtigung in Höhe des Barwerts der erwarteten Kreditverluste dar. Die erwarteten Kreditverluste werden dabei zu dem Bewertungsstichtag auf Basis der Differenz der diskontierten vertraglichen und risikogewichteten Cashflows ermittelt. Die szenariobasierte Risikogewichtung der Cashflows erfolgt dabei mittels der Ausfallwahrscheinlichkeit und der Verlustquote bei Ausfall. Das von UNIQA verwendete Modell zu Ermittlung der erwarteten Kreditverluste zielt darauf ab, einen unverzerrten und szenariogewichteten Betrag zu berechnen. Dies erfolgt unter Berücksichtigung des Zeitwerts des Geldes sowie von Daten zu aktuellen wirtschaftlichen Verhältnissen und deren zukünftigen Prognosen, die zum Bewertungsstichtag ohne unzumutbaren Zeit- und Kostenaufwand verfügbar sind. Die Ausfallwahrscheinlichkeiten umfassen auch zukunftsgerichtete Informationen und berücksichtigen die makroökonomische Entwicklung der Arbeitslosenrate sowie der High Yield Spreads.

Die Ausfallwahrscheinlichkeit ist die Wahrscheinlichkeit, mit der Schuldner:innen entweder innerhalb der nächsten zwölf Monate oder in der gesamten Restlaufzeit ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen können. Die Verlustquote bei Ausfall entspricht der Erwartung der Verlusthöhe eines finanziellen Vermögenswerts im Forderungsausfall.

Die verwendeten Daten für die Ausfallwahrscheinlichkeit und Verlustquote werden bei UNIQA primär aus externen Datenquellen bezogen. Die Ausfallwahrscheinlichkeit wird hierbei auf Emittentenebene ermittelt und die Verlustquote auf Basis langfristiger Durchschnitte einzelner Klassen von Finanzinstrumenten allokiert. In jenen Fällen, in denen einzelne Inputdaten nicht vollständig aus externen Datenquellen zur Verfügung stehen (z. B. nicht extern geratete finanzielle Vermögenswerte), erfolgte eine Zuweisung der Risikoparameter auf Basis von Benchmarks vergleichbarer Instrumente sowie Experteneinschätzungen.

Der für die Ermittlung der erwarteten Kreditverluste erforderliche Zeitwert des Geldes ist der Effektivzinssatz des jeweiligen finanziellen Vermögenswerts, ermittelt im Zeitpunkt des Zugangs des finanziellen Vermögenswerts.

Der erwartete Kreditverlust eines Finanzinstruments wird dabei in Abhängigkeit der zugeteilten Wertminderungsstufe am Bewertungsstichtag entweder als Barwert der erwarteten Ausfälle über die nächsten zwölf Monate oder als Barwert der erwarteten Ausfälle über die gesamte Restlaufzeit ermittelt.

Zu jedem Bewertungsstichtag werden sämtliche sich im Anwendungsbereich des Wertminderungsmodells befindlichen finanziellen Vermögenswerte einer Wertminderungsstufe zugeteilt.

Für Finanzinstrumente in Stufe 1 wird eine Wertminderung in Höhe des erwarteten 12-Monats-Kreditverlusts (12-Monats-ECL) erfasst. Der 12-Monats-ECL stellt einen Teil der gesamten erwarteten Ausfälle (Lifetime-ECL) über die Restlaufzeit dar, der alle erwarteten Zahlungsausfälle berücksichtigt, die innerhalb der nächsten zwölf Monate eintreten können. In Stufe 1 werden Finanzinstrumente zugeteilt, für die am Bewertungsstichtag keine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos festgestellt wurde, sowie Finanzinstrumente, die am Bewertungsstichtag erstmalig erfasst wurden. Des Weiteren werden Instrumente mit niedrigem Ausfallrisiko (Investment Grade) regelmäßig in Stufe 1 des Wertberichtigungsmodells zugewiesen. UNIQA macht dabei vom Wahlrecht Gebrauch, bei Instrumenten mit einem niedrigem Ausfallrisiko (Investment Grade – im Modell von UNIQA bis zu einem Äquivalent einer Rating-Stufe von BBB-) am Bewertungsstichtag auf eine Untersuchung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos zu verzichten.

Für Finanzinstrumente in Stufe 2 wird eine Wertminderung in Höhe des Barwerts der erwarteten Kreditverluste über die gesamte Restlaufzeit erfasst. In Stufe 2 werden Finanzinstrumente zugeteilt, für die am Bewertungsstichtag eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos festgestellt wurde.

Für Finanzinstrumente in Stufe 3 wird eine Wertminderung in Höhe des Barwerts der erwarteten Kreditverluste über die gesamte Restlaufzeit erfasst. In Stufe 3 werden Finanzinstrumente zugeteilt, die am Bewertungsstichtag als Finanzinstrumente mit beeinträchtigter Bonität angesehen werden.

UNIQA beurteilt eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos gesamtheitlich auf Basis von quantitativen und qualitativen Kriterien. Für die quantitative Einstufung wird die Ausfallwahrscheinlichkeitskurve über die Gesamtlaufzeit zum Bewertungszeitpunkt mit der zukunftsorientierten Ausfallwahrscheinlichkeitskurve über die Gesamtlaufzeit zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes verglichen. Ein signifikanter Anstieg des Kreditrisikos wird regelmäßig bei einer relativen Verdoppelung der Ausfallwahrscheinlichkeit seit Kaufzeitpunkt angenommen. Wird ein signifikanter Anstieg des Kreditrisikos am Bewertungsstichtag festgestellt, so erfolgt eine Zuteilung zu „Stufe 2“. Als Backstop für die Feststellung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos eines Finanzinstruments wird eine Überfälligkeit von vertraglichen Zahlungsströmen von mehr als 30 Tagen angenommen.

In der Gesamtbetrachtung erfolgt zudem eine qualitative Beurteilung der Stufenzuteilung für Stufe 1 bzw. Stufe 2 auf Basis von externen Marktindikatoren und durch Fachexpert:innen. In der qualitativen Beurteilung werden insbesondere Faktoren wie eine signifikante Änderung von Vertragsbedingungen, die Rückzahlungsfähigkeit anderer Exposures von Kreditnehmer:innen sowie externe Faktoren mit potenziell signifikantem Einfluss auf die Rückzahlungsfähigkeit von Kreditnehmer:innen berücksichtigt.

Eine Zuteilung in „Stufe 3“ (Finanzielle Vermögenswerte mit beeinträchtigter Bonität) des Wertminderungsmodells erfolgt bei Vorliegen eines oder mehrerer Ereignisse mit nachteiligen Auswirkungen auf die erwarteten künftigen Zahlungsströme des finanziellen Vermögenswerts. Als Indikatoren berücksichtigt UNIQA dabei unter anderem folgende Ereignisse:

  • signifikante finanzielle Schwierigkeiten von Emittent:innen oder Kreditnehmer:innen
  • Ausfall oder Überfälligkeit vertraglicher Zahlungsströme
  • finanzielle Zugeständnisse von Kreditgeber:innen
  • erhöhte Wahrscheinlichkeit eines Insolvenz- oder Sanierungsverfahrens
  • Verschwinden eines aktiven Markts aufgrund der finanziellen Schwierigkeiten des finanziellen Vermögenswerts
  • finanzielle Vermögenswerte mit hohem Disagio, welches die eingetretenen Kreditverluste bereits widerspiegelt

Weiter erfolgt eine Zuteilung eines Finanzinstruments in Stufe 3, wenn vertragliche Zahlungsströme mehr als 90 Tage überfällig sind. Für die Beurteilung, ob für einen finanziellen Vermögenswert eine beeinträchtigte Bonität vorliegt, werden die Indikatoren sowohl einzeln als auch kombiniert betrachtet.

Erwartete Kreditverluste festverzinslicher Wertpapiere, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden

Wertänderungen, die auf Basis des Wertberichtigungsmodells nach IFRS 9 für erwartete Kreditverluste erfasst werden, können sowohl Verluste als auch Wertaufholungen umfassen. Im Geschäftsjahr wurde ein Überhang an Wertaufholungen in der Kategorie „Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden“ erfasst; dadurch entstand ein Gewinn in Höhe von 32.813 Tausend Euro (2023: Erfassung von Verlusten in Höhe von –30.642 Tausend Euro).

Entwicklung der Wertberichtigung

Angaben in Tausend Euro

Stage 1

Stage 2

Stage 3

Gesamt

2024

2023

2024

2023

2024

2023

2024

2023

Stand am 1. Jänner

5.512

21.514

3.299

14.726

187.710

160.390

196.521

196.630

Umgliederung in Vermögenswerte in Veräußerungsgruppen, die zur Veräußerung gehalten werden

–188

–15.728

–22

–8.970

0

–4.808

–210

–29.506

Zugänge

1.993

3.665

0

0

0

0

1.993

3.665

Veränderungen aufgrund von Transfers der Stages

–542

880

1.752

–857

–1.210

–23

0

0

Transfers aus Stage 1

–1.167

–122

1.167

122

0

0

0

0

Transfers aus Stage 2

214

980

–214

–980

0

0

0

0

Transfers aus Stage 3

410

23

800

0

–1.210

–23

0

0

Verminderung durch Ausbuchung

–1.769

–1.862

–1.476

–1.878

–51.971

–6.813

–55.216

–10.553

Änderungen aufgrund von Risikoparametern

–1.053

–2.345

521

459

20.941

39.415

20.410

37.530

Veränderung aus Währungsumrechnung

–989

–612

905

–182

–392

–452

–476

–1.246

Stand am 31. Dezember

2.966

5.512

4.979

3.299

155.077

187.710

163.022

196.521

Die Beträge der Stage 1 enthalten dabei finanzielle Vermögenswerte in Höhe von 11.987.759 Tausend Euro (2023: 11.648.054 Tausend Euro), für die die Stufenzuteilung auf Basis der Ausnahmeregelung für Instrumente mit niedrigem Ausfallrisiko (Investment Grade) angewendet wurde.

Ratings

Angaben in Tausend Euro

Stage 1

Stage 2

Stage 3

Gesamt

2024

2023

2024

2023

2024

2023

2024

2023

AAA

2.460.782

3.373.108

0

0

0

0

2.460.782

3.373.108

AA

4.608.084

3.480.002

0

0

0

0

4.608.084

3.480.002

A

4.642.226

4.337.210

0

0

0

0

4.642.226

4.337.210

BBB

1.977.603

2.222.397

0

0

0

0

1.977.603

2.222.397

BB

306.076

300.283

17.650

6.209

0

0

323.726

306.492

B

81.300

132.038

11.031

16.447

0

0

92.331

148.484

≤ CCC

12.626

50.779

71.031

18.148

2.777

72.955

86.433

141.882

Nicht geratet

219.624

281.980

69.287

38.610

211.874

229.839

500.784

550.429

Summe

14.308.322

14.177.796

168.999

79.414

214.650

302.794

14.691.971

14.560.004

Maximales Ausfallrisiko

Angaben in Tausend Euro

Stage 1

Stage 2

Stage 3

Gesamt

2024

2023

2024

2023

2024

2023

2024

2023

Bilanzwert

12.783.268

12.651.834

154.653

67.726

59.717

115.976

12.997.638

12.835.537

Bruttobuchwert

14.308.322

14.177.796

168.999

79.414

214.650

302.794

14.691.971

14.560.004

Wertberichtigung

–2.966

–5.512

–4.979

–3.299

–155.077

–187.710

–163.022

–196.521

Konzentrationsrisiko pro Land

Angaben in Tausend Euro

Buchwerte

2024

2023

Polen

1.520.585

1.417.056

Österreich

1.390.658

1.317.895

Frankreich

1.254.971

1.356.642

Deutschland

830.297

787.875

Spanien

773.370

599.796

Belgien

749.120

655.774

Tschechien

578.524

568.812

USA

469.741

518.232

Niederlande

448.592

483.742

Italien

442.691

454.888

Rumänien

367.242

354.999

Ungarn

277.807

317.332

Großbritannien

275.197

281.231

Irland

271.266

304.066

Slowakei

249.672

228.520

Übrige Länder unter jeweils 200 Millionen Euro

3.097.905

3.188.677

Summe

12.997.638

12.835.537

Anschaffungskosten
Der zum Erwerb eines Vermögenswerts entrichtete Betrag an Zahlungsmitteln bzw. Zahlungsmitteläquivalenten einer anderen Entgeltform zum Zeitpunkt des Erwerbs zuzüglich dem Kauf direkt zurechenbarer Kosten.
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IFRS
„International Financial Reporting Standards“ (internationale Grundsätze der Finanzberichterstattung). Seit 2002 gilt die Bezeichnung IFRS für das Gesamtkonzept der vom International Accounting Standards Board verabschiedeten Standards. Bereits zuvor verabschiedete Standards werden weiter als International Accounting Standards (IAS) zitiert.
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