9.1. Nachrangige Verbindlichkeiten

Die UNIQA Insurance Group AG platzierte im Juli 2015 eine nachrangige Anleihe im Volumen von 500 Millionen Euro bei institutionellen Investor:innen in Europa. Die Anleihe ist als Tier-2-Kapital unter Solvency II anrechenbar. Die Anleihe ist nach Ablauf von 31 Jahren und vorbehaltlich bestimmter Bedingungen zur Rückzahlung vorgesehen und kann von UNIQA erstmals nach elf Jahren und vorbehaltlich bestimmter Bedingungen ordentlich gekündigt werden. Der Kupon beträgt während der ersten elf Jahre der Laufzeit 6,00 Prozent pro Jahr. Danach erfolgt eine variable Verzinsung. Seit Juli 2015 notiert die Anleihe an der Wiener Börse. Der Emissionskurs wurde mit 100 Prozent festgelegt.

Im Juli 2020 wurde eine Nachranganleihe in Höhe von 200 Millionen Euro zu einem Emissionskurs von 99,507 Prozent des Nennbetrags begeben. Bei einer Laufzeit von 15,25 Jahren kann sie jederzeit zwischen 9. Juli 2025 und 9. Oktober 2025 vorbehaltlich bestimmter Bedingungen erstmalig gekündigt werden. Die jährliche Verzinsung in den ersten 5,25 Jahren beträgt 3,25 Prozent, danach erfolgt eine variable Verzinsung. Die Anleihe ist als Tier-2-Kapital unter Solvency II anrechenbar. Mit der Platzierung als Green Bond hat sich UNIQA verpflichtet, geeignete Assets gemäß Green Bond Framework im gleichen Ausmaß der Emissionserlöse zu finanzieren oder zu refinanzieren. Die Emission notiert seit Juli 2020 an der Wiener Börse.

UNIQA hat im Dezember 2021 eine nachrangige Anleihe im Nennbetrag von 375 Millionen Euro platziert. Diese Anleihe wurde begeben, um höher verzinste, in Vorjahren begebene Anleihen zu refinanzieren. Sie ist nach Ablauf von 20 Jahren und vorbehaltlich bestimmter Bedingungen zur Rückzahlung vorgesehen und kann unter bestimmten Voraussetzungen von UNIQA erstmals jederzeit zwischen 9. Juni 2031 und 9. Dezember 2031 gekündigt werden. Während der ersten zehn Jahre beträgt die Verzinsung 2,375 Prozent, danach erfolgt eine variable Verzinsung. Der Emissionskurs wurde mit 99,316 Prozent des Nennbetrags festgelegt. Die nachrangige Anleihe ist nach Maßgabe der aufsichtsrechtlichen Vorschriften als Tier-2-Basiseigenmittel anrechenbar. Mit der Platzierung als Green Bond hat sich UNIQA verpflichtet, Investitionen im Rahmen des Green Bond Framework in gleicher Höhe der Emission zu tätigen.

Solvency II
Richtlinie der Europäischen Union zu Publikationspflichten sowie Solvabilitätsvorschriften für die Eigenmittelausstattung von Versicherungsunternehmen.
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