4.2. Immaterielle Vermögenswerte

Firmenwert

Ermittlung und Zuordnung der Firmenwerte

Zum Zwecke des Wertminderungstests wurden die Firmenwerte auf folgende Cash-Generating Units (CGUs) aufgeteilt, die den Ländern, in denen UNIQA aktiv ist, entsprechen. Ausnahmen hiervon bilden die SIGAL Group, bei der die drei Länder Albanien, Kosovo und Nordmazedonien aufgrund ihrer ähnlichen Entwicklung und organisatorischen Verknüpfung zu einer CGU zusammengefasst wurden, sowie die Telemedi Group, die ihren Sitz in Polen hat, jedoch keine gemeinsame CGU mit der Versicherungsgruppe in Polen darstellt:

  • UNIQA Österreich
  • Albanien/Kosovo/Nordmazedonien als Teilkonzern der SIGAL Group
  • Bulgarien
  • Polen
  • Telemedi Group
  • Tschechien
  • Ungarn
Firmenwert je CGU

Angaben in Tausend Euro

31.12.2024

31.12.2023

Albanien/Kosovo/Nordmazedonien als Teilkonzern der SIGAL Group

0

20.973

Bulgarien

5.411

5.411

Polen

44.662

43.998

Telemedi Group

10.261

10.108

Tschechien

229.288

233.647

Ungarn

13.000

13.970

UNIQA Österreich

37.737

37.737

Übrige

3.522

2.386

Summe

343.880

368.229

Der der CGU SIGAL Group zugeordnete Firmenwert wurde in die Vermögenswerte in Veräußerungsgruppen, die zur Veräußerung gehalten werden, umgegliedert.

Werthaltigkeitsprüfung der Firmenwerte

Der Wertminderungstest wurde im Rahmen der Abschlusserstellung durchgeführt. Zur Überprüfung der Werthaltigkeit des Firmenwerts wird der erzielbare Betrag der CGUs ermittelt. Eine Wertminderung wird vorgenommen, wenn der erzielbare Betrag der CGUs niedriger ist als der zu bedeckende Wert, bestehend aus Firmenwert und dem anteiligen Nettoaktivvermögen. Wertminderungen von Firmenwerten werden im Periodenergebnis in der Position „Abschreibungen und Wertminderungen auf Bestands- und Firmenwerte“ ausgewiesen.

Ermittlung des erzielbaren Betrags – wesentliche Schätzungen

Der erzielbare Betrag der CGUs mit zugeordneten Firmenwerten wird auf Basis des Nutzungswerts unter Anwendung allgemein anerkannter Bewertungsgrundsätze mittels Ertragswertmethode (Dividend-Discount- Methode) berechnet. Ausgangspunkt für die Ermittlung des Ertragswerts sind Planungsrechnungen (Detailplanungsphase) der CGU sowie die Schätzung der von dieser CGU auf lange Sicht erzielbaren nachhaltigen Ergebnisse und langfristigen Wachstumsraten (ewige Rente).

Der Ertragswert ergibt sich aus der Abzinsung der zukünftigen Ertragsüberschüsse nach angenommener Thesaurierung zur Stärkung der Kapitalbasis unter Verwendung eines geeigneten Kapitalisierungszinssatzes. Dabei erfolgt eine Trennung der Ertragswerte nach den drei Geschäftsbereichen, die dann in Summe den Ertragswert der CGU ergeben.

Cashflowprognose (Mehrphasenmodell)

Phase 1: Unternehmensplanung fünf Jahre

Die detaillierte Unternehmensplanung umfasst im Allgemeinen einen Zeitraum von fünf Jahren. Die für die Berechnung verwendeten Unternehmenspläne sind das Resultat eines strukturierten und standardisierten Managementdialogs. Dies schließt einen integrierten Berichts- und Dokumentationsprozess ein und berücksichtigt Erfahrungswerte aus vorigen Planungsperioden sowie die Nachhaltigkeitsstrategie von UNIQA und damit einhergehend klimabezogene Aspekte. Die Pläne werden vom Vorstand formell abgenommen und beziehen auch wesentliche Annahmen über die Kosten- und Schadenquote sowie Kapitalerträge, Marktanteile und Ähnliches mit ein.

Phase 2: ewige Rente

Basis für die Ermittlung der Cashflows für Phase 2 ist das letzte Jahr der Detailplanungsphase. Die Wachstumsrate in der ewigen Rente basiert auf mittelfristigen Wachstumsprognosen der jeweiligen Volkswirtschaft. Abhängig von der geografischen Lage bewegen sich die unterlegten Wachstumsannahmen zwischen 1 und 3 Prozent. Zur Ermittlung der Wachstumsraten wurden als Quelle und als Basis diverse Studien und statistische Untersuchungen herangezogen, um die Marktsituation und die makroökonomische Entwicklung konsistent und realistisch abzubilden. Als Bezugsquellen dafür dienen unter anderem das eigene Research und von Damodaran publizierte Länderrisiken, Growth Rate Estimations und Multiples.

Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes

Die Annahmen bezüglich des risikofreien Zinssatzes, der Marktrisikoprämie und des Geschäftsbereich-Betas für die Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes sind konsistent mit den Parametern, die im UNIQA Planungs- und Controllingprozess verwendet werden. Sie basieren auf dem Capital-Asset-Pricing-Modell.

Um eine möglichst realitätsbezogene und der Volatilität der Märkte entsprechende Abbildung der Wirtschaftssituation in den Ertragswerten zu reflektieren, wurde der Kapitalisierungszinssatz wie folgt berechnet: Als Basiszinssatz wurde ein einheitlicher risikoloser Zinssatz nach der Svensson-Methode (einer 30-jährigen Spot Rate deutscher Bundesanleihen) verwendet.

Der Betafaktor wurde auf Basis der monatlichen Betas der letzten zehn Jahre einer definierten Peer Group berechnet. Die Ermittlung der Betas für die Geschäftsbereiche Sach-, Kranken- und Lebensversicherung beruht auf den Umsätzen im jeweiligen Geschäftsbereich der einzelnen Peer-Group-Gesellschaften. Der vom österreichischen Markt geprägte Geschäftsbereich Krankenversicherung wird nach der Art der Lebensversicherung betrieben. Für die Kranken- und Lebensversicherung wird daher ein einheitlicher Betafaktor für Personenversicherung verwendet.

In der österreichischen Bewertungspraxis wird die Marktrisikoprämie stichtagsbezogen aus der impliziten Marktrendite auf Basis von Kapitalmarktdaten abgeleitet. Der Wachstumsfaktor wird konsistent zum EGT-Wachstum im Impairment-Test hergeleitet.

Eine zusätzliche Länderrisikoprämie wurde auf Basis der Kalkulationen laut Professor Damodaran (NYU Stern) definiert. Die Grundlagen der Berechnung der Länderrisikoprämie nach Damodaran sind wie folgt: Ausgehend vom Rating des jeweiligen Landes (Moody’s) wird der Spread von Credit Default Swap Spreads (CDS-Spreads) einer Ratingklasse zu „risikofreien“ US-Staatsanleihen erhoben. Der Spread wird um einen Volatilitätsunterschied zwischen Aktien- und Anleihenmärkten angepasst.

Mitberücksichtigt wurde auch die Abbildung der Inflationsdifferenz für Nichteuroraumländer. Im Allgemeinen stellt die Inflationsdifferenz die Entwicklungen der Inflation in verschiedenen Ländern dar und gilt als wesentlicher Indikator zur Beurteilung der Wettbewerbsfähigkeit. Zur Ermittlung der Inflationsdifferenz wurde die Abweichung der Inflationserwartung je Land der jeweiligen CGU in Relation zur Inflationserwartung in einer risikolosen Umgebung (hier Deutschland) gesetzt. Diese wird in der Detailplanung jährlich um die erwartete Inflation angepasst und anschließend für die ewige Rente mit dem Wert des letzten Jahres der Detailplanungsphase angesetzt.

Im November 2024 wurde der Verkauf der SIGAL Group vereinbart. Da der Firmenwert im vereinbarten Kaufpreis Deckung findet, wurde dieser im Geschäftsjahr nicht zusätzlich auf Wertminderungsbedarf getestet.

Kapitalisierungszinssatz 2024

Angaben in Prozent

Diskontfaktor

Diskontfaktor ewige Rente

Schaden/Unfall

Leben & Kranken

Schaden/Unfall

Leben & Kranken

Bulgarien

10,8

11,0

10,2

10,4

Österreich

8,8

9,0

8,8

9,0

Polen

11,8

12,1

9,8

10,1

Tschechien

9,0

9,3

9,0

9,3

Telemedi Group

n. a.

11,5

n. a.

10,6

Ungarn

12,0

12,3

11,5

11,8

Kapitalisierungszinssatz 2023

Angaben in Prozent

Diskontfaktor

Diskontfaktor ewige Rente

Schaden/Unfall

Leben & Kranken

Schaden/Unfall

Leben & Kranken

Albanien/Kosovo/Nordmazedonien als Teilkonzern der SIGAL Group1)

14,2 – 15,2

14,5 – 15,5

13,4 – 15,7

13,7 – 16,0

Bulgarien

10,0

10,3

10,5

10,8

Österreich

8,7

8,7

8,7

8,7

Polen

12,3

12,6

9,9

10,2

Tschechien

10,1

10,4

9,0

9,3

Ungarn

14,0

14,3

12,0

12,3

1)

Bei der SIGAL Group beziehen sich die angeführten Intervalle der Diskontsätze auf die Bandbreite über die jeweiligen darunter zusammengefassten Länder.

Sensitivitätsanalysen

Zur Absicherung der Ergebnisse aus der Nutzwertberechnung und deren Einschätzung werden Sensitivitätsanalysen in Bezug auf den Kapitalisierungszinssatz und die Hauptwerttreiber durchgeführt.

Dabei zeigt sich, dass die nachhaltige Überdeckung der einzelnen CGUs stark abhängig ist von der tatsächlichen Entwicklung dieser Annahmen in den einzelnen Volkswirtschaften (BIP, Versicherungsdichte, Kaufkraftparitäten vor allem in den CEE-Märkten) und der damit zusammenhängenden Umsetzung der einzelnen Ertragsziele. Die größte Unsicherheit in Bezug auf die Prognosen und die damit verbundene Einschätzung der zukünftigen Marktsituation besteht durch die weiteren Auswirkungen durch den Krieg in der Ukraine sowie den zukünftigen Zinsentwicklungen.

Für den Fall, dass sich die Versicherungsmärkte gänzlich anders entwickeln als in den Businessplänen und den zugrunde liegenden Prognosen angenommen, könnten Wertminderungen der angesetzten Firmenwerte erforderlich werden.

Eine durchgeführte Sensitivitätsanalyse zeigt, dass sich nur bei Kombination eines Zinsanstiegs von 100 Basispunkten und einer gleichzeitigen Änderung der Cashflows um –10 Prozent eine Unterschreitung des Nutzungswerts im Ausmaß von 44,5 Millionen Euro für die CGU Polen und 15,6 Millionen Euro für die CGU Tschechien ergeben würde. Bei einer Änderung von lediglich einem dieser beiden Parameter ergibt sich keine Unterschreitung des Nutzungswerts.

Sonstige immaterielle Vermögenswerte

Die sonstigen immateriellen Vermögenswerte beinhalten sowohl erworbene als auch selbst erstellte Software, die entsprechend ihrer wirtschaftlichen Nutzungsdauer linear über einen Zeitraum von 2 bis 20 Jahren abgeschrieben wird.

Kosten, die für selbst erstellte Software in der Forschungsphase anfallen, werden erfolgswirksam in der Periode ihres Entstehens erfasst. Die in der Entwicklungsphase anfallenden Kosten werden aktiviert, sofern absehbar ist, dass die Software fertiggestellt wird, Absicht und Fähigkeit zur zukünftigen internen Nutzung gegeben sind und sich daraus ein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen ergibt.

Die Abschreibung der sonstigen immateriellen Vermögenswerte ist im Periodenergebnis nach erfolgter Kostenteilung im versicherungstechnischen Ergebnis sowie den sonstigen nicht versicherungstechnischen Aufwendungen ausgewiesen.

Bewertung nicht finanzieller Vermögenswerte

Die Buchwerte der nicht finanziellen Vermögenswerte – mit Ausnahme von latenten Steueransprüchen – werden an jedem Abschlussstichtag überprüft, um festzustellen, ob ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung vorliegt. Ist dies der Fall, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswerts geschätzt. Der Firmenwert und in Entwicklung befindliche immaterielle Vermögenswerte werden im Falle des Vorliegens eines Triggering Event auf Wertminderung überprüft. Ansonsten erfolgt eine jährliche Überprüfung.

Wertminderungen auf Firmenwerte werden nicht aufgeholt. Bei anderen Vermögenswerten wird ein Wertminderungsaufwand nur insofern aufgeholt, als der Buchwert des Vermögenswerts den Buchwert nicht übersteigt, der abzüglich der Abschreibungen oder Amortisationen bestimmt worden wäre, wenn kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre.

Bestandswerte und versicherungsfremde aktivierte Abschlusskosten

Bestandswerte aus Lebens-, Sach- und Unfallversicherungsverträgen nach IFRS 17 sowie aus Pensionskassenverträgen betreffen erwartete zukünftige Margen aus entgeltlich erworbenen Geschäftsbetrieben. Sie werden zum beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt des Erwerbs angesetzt. Die Amortisation der Bestandswerte wird entsprechend dem Verlauf der erwarteten Gewinnspannen (Estimated Gross Margins) vorgenommen. Die Amortisation der Bestandswerte ist im Periodenergebnis in der Position „Abschreibungen und Wertminderungen auf Bestands- und Firmenwerte“ enthalten.

Aktivierte Abschlusskosten, die nicht in Zusammenhang mit Versicherungsverträgen stehen, werden nach IFRS 15 bilanziert. Das sind im Wesentlichen Verträge für die Verwaltung von Pensions- und Investmentfonds. Dabei werden Kosten erfasst, die nicht angefallen wären, wenn der Vertrag nicht abgeschlossen worden wäre. Die Amortisation erfolgt zeitanteilig über die Laufzeit der zugrunde liegenden Verträge.

Anschaffungs- und Herstellungskosten

Angaben in Tausend Euro

Firmenwert

Bestandswerte und versicherungs­fremde aktivierte Abschlusskosten

In Entwicklung befindliche immaterielle Vermögenswerte

Sonstige immaterielle Vermögenswerte

Selbst erstellte Software

Gesamt

Stand am 1. Jänner 2023

365.111

214.880

149.611

498.207

10.147

1.237.957

Währungsumrechnung

–219

7.791

62

1.274

–7

8.900

Veränderung des Konsolidierungskreises

10.022

0

241

11.000

5.598

26.861

Zugänge

0

3.510

7.227

99.434

3.077

113.247

Abgänge

0

–1.488

–1.816

–1.055

0

–4.359

Umbuchungen

0

0

–145.460

138.064

7.397

0

Umgliederung zur Veräußerung gehalten

0

0

0

–3.668

0

–3.668

Stand am 31. Dezember 2023

374.915

224.692

9.865

743.255

26.211

1.378.938

Stand am 1. Jänner 2024

374.915

224.692

9.865

743.255

26.211

1.378.938

Währungsumrechnung

–3.237

1.036

–114

–2.411

87

–4.638

Veränderung des Konsolidierungskreises

1.136

0

0

4.297

0

5.434

Zugänge

0

3.143

6.864

97.164

1.876

109.048

Abgänge

0

–1.935

–3.782

–4.303

–150

–10.170

Umbuchungen

0

0

–3.657

2.313

1.344

0

Umgliederung zur Veräußerung gehalten

–27.549

0

0

–1.124

0

–28.672

Stand am 31. Dezember 2024

345.265

226.936

9.176

839.192

29.370

1.449.940

Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen

Angaben in Tausend Euro

Firmenwert

Bestandswerte und versicherungs­fremde aktivierte Abschlusskosten

In Entwicklung befindliche immaterielle Vermögenswerte

Sonstige immaterielle Vermögenswerte

Selbst erstellte Software

Gesamt

Stand am 1. Jänner 2023

–6.686

–60.067

–893

–223.744

–4.580

–295.970

Währungsumrechnung

0

–2.715

0

–1.261

13

–3.962

Veränderung des Konsolidierungskreises

0

0

0

0

0

0

Zugänge aus Abschreibungen

0

–28.912

0

–43.749

–843

–73.504

Zugänge aus Wertminderungen

0

0

–2.950

0

0

–2.950

Abgänge

0

0

893

573

0

1.466

Umgliederung zur Veräußerung gehalten

0

0

0

2.294

0

2.294

Stand am 31. Dezember 2023

–6.686

–91.694

–2.950

–265.888

–5.410

–372.627

Stand am 1. Jänner 2024

–6.686

–91.694

–2.950

–265.888

–5.410

–372.627

Währungsumrechnung

0

–668

0

1.989

7

1.328

Veränderung des Konsolidierungskreises

0

0

0

1

0

1

Zugänge aus Abschreibungen

0

–26.025

0

–52.966

–2.116

–81.107

Abgänge

0

0

2.950

2.998

149

6.097

Umgliederung zur Veräußerung gehalten

5.300

0

0

787

0

6.087

Stand am 31. Dezember 2024

–1.386

–118.387

0

–313.078

–7.369

–440.221

Buchwerte

Angaben in Tausend Euro

Firmenwert

Bestandswerte und versicherungs­fremde aktivierte Abschlusskosten

In Entwicklung befindliche immaterielle Vermögenswerte

Sonstige immaterielle Vermögenswerte

Selbst erstellte Software

Gesamt

Stand am 1. Jänner 2023

358.426

154.813

148.719

274.463

5.567

941.987

Stand am 31. Dezember 2023

368.229

132.999

6.915

477.368

20.801

1.006.311

Stand am 31. Dezember 2024

343.880

108.549

9.176

526.114

22.000

1.009.719

In Entwicklung befindliche immaterielle Vermögenswerte sowie sonstige immaterielle Vermögenswerte beinhalten im Wesentlichen Software.

IFRS
„International Financial Reporting Standards“ (internationale Grundsätze der Finanzberichterstattung). Seit 2002 gilt die Bezeichnung IFRS für das Gesamtkonzept der vom International Accounting Standards Board verabschiedeten Standards. Bereits zuvor verabschiedete Standards werden weiter als International Accounting Standards (IAS) zitiert.
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