Vergütungsbericht

Der Hauptversammlung wurde am 3. Juni 2024 nach Ablauf von vier Jahren eine erneuerte Vergütungspolitik zur Abstimmung vorgelegt. Der Vergütungsbericht 2024 für Vorstand und Aufsichtsrat der UNIQA Insurance Group AG wird gemäß § 78c und § 98a Aktiengesetz im Abgleich mit der erneuerten Vergütungspolitik aufgestellt und der Hauptversammlung am 2. Juni 2025 zur Abstimmung vorgelegt werden.