2.1. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken, die als langfristige Kapitalanlagen zur Erzielung von Mieteinnahmen und/oder zum Zweck der Wertsteigerung gehalten werden und nicht zugrunde liegende Referenzwerte in der Lebens- und Krankenversicherung darstellen, werden nach dem Anschaffungskostenmodell bewertet. Die Abschreibung dieser als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien erfolgt linear über eine Nutzungsdauer von 15 bis 80 Jahren und wird unter der Position „Kapitalanlageergebnis“ erfasst.

Gemäß IAS 40.32A werden jene Immobilien, die zugrunde liegende Referenzwerte in der Lebens- und Krankenversicherung mit Überschussbeteiligung darstellen, zu Zeitwerten bewertet.

Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts erfolgt mittels Gutachten, die von Sachverständigen erstellt werden. Diese Gutachten werden auf der Basis von ertragsorientierten Bewertungsverfahren erstellt. Dafür ist es erforderlich, zukunftsbezogene Annahmen, wie vor allem zum Kapitalisierungs- und Diskontierungszinssatz, zur erwarteten Auslastung (Leerstandsrate), zur künftigen Mietpreisentwicklung sowie zum Zustand der Immobilie, zu treffen. Ebenfalls werden der Grundwert, die Lage, die Nutzfläche und die Nutzungsart der Immobilie berücksichtigt.

Aus diesem Grund fallen sämtliche Bewertungen des beizulegenden Zeitwerts der Immobilien unter Stufe 3 gemäß der Hierarchie nach IFRS 13. Die Bewertungsverfahren reagieren auf die zugrunde liegenden Annahmen und Parameter.

So würde beispielsweise eine Reduktion des angewendeten Diskontierungszinssatzes bei gleichzeitig unveränderten sonstigen Annahmen und Parametern zu einer Erhöhung der ermittelten Immobilienwerte führen.

Im Gegenzug würde beispielsweise eine Reduktion der erwarteten Auslastung oder der erwarteten Mietpreise bei wiederum unveränderten sonstigen Annahmen und Parametern zu einer Verringerung der ermittelten Immobilienwerte führen. Bewertungsrelevante Parameter werden kontinuierlich aktualisiert. Die stichtagsbezogenen Annahmen werden anhand der bestmöglichen Schätzung des Sachverständigen unter Berücksichtigung der aktuellen Marktbedingungen festgelegt.

Die im Geschäftsjahr erzielten Mieterlöse aus den als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien betragen 139.404 Tausend Euro (2023: 130.428 Tausend Euro).

Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie beizulegende Zeitwerte

Angaben in Tausend Euro

Fremdgenutzte Grundstücke und Bauten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet

Fremdgenutzte Grundstücke und Bauten mit beizulegenden Zeitwerten bewertet

Gesamt

Stand am 1. Jänner 2023

1.522.082

1.368.759

2.890.841

Währungsumrechnung

26.238

0

26.238

Veränderung des Konsolidierungskreises

–419

0

–419

Zugänge

32.077

6.360

38.437

Abgänge

–70.443

–4.433

–74.876

Zugang aus Zeitwerterhöhungen

0

46.154

46.154

Abgang aus Zeitwertminderungen

0

–34.977

–34.977

Umbuchungen

14.482

0

14.482

Stand am 31. Dezember 2023

1.524.016

1.381.864

2.905.880

Stand am 1. Jänner 2024

1.524.016

1.381.864

2.905.880

Währungsumrechnung

1.138

0

1.138

Zugänge

72.133

3.740

75.873

Abgänge

–24.717

–33.446

–58.163

Zugang aus Zeitwerterhöhungen

0

26.332

26.332

Abgang aus Zeitwertminderungen

0

–44.890

–44.890

Umbuchungen

34.033

0

34.033

Stand am 31. Dezember 2024

1.606.603

1.333.599

2.940.202

Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen

Angaben in Tausend Euro

Fremdgenutzte Grundstücke und Bauten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet

Fremdgenutzte Grundstücke und Bauten mit beizulegenden Zeitwerten bewertet

Gesamt

Stand am 1. Jänner 2023

–518.047

 

–518.047

Währungsumrechnung

–1.812

 

–1.812

Veränderung des Konsolidierungskreises

250

 

250

Abschreibungen

–31.538

 

–31.538

Abgänge

63.840

 

63.840

Umbuchungen

–6.624

 

–6.624

Stand am 31. Dezember 2023

–493.933

 

–493.933

Stand am 1. Jänner 2024

–493.933

 

–493.933

Währungsumrechnung

1.407

 

1.407

Abschreibungen

–48.911

 

–48.911

Abgänge

17.584

 

17.584

Umbuchungen

–34.033

 

–34.033

Stand am 31. Dezember 2024

–557.886

 

–557.886

Buchwerte

Angaben in Tausend Euro

Fremdgenutzte Grundstücke und Bauten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet

Fremdgenutzte Grundstücke und Bauten mit beizulegenden Zeitwerten bewertet

Gesamt

Stand am 31. Dezember 2023

1.030.083

1.381.864

2.411.947

Schaden- und Unfallversicherung

202.980

 

202.980

Krankenversicherung

281.654

591.019

872.672

Lebensversicherung

545.449

790.845

1.336.295

Stand am 31. Dezember 2024

1.048.718

1.333.599

2.382.317

Schaden- und Unfallversicherung

193.266

 

193.266

Krankenversicherung

311.008

583.270

894.278

Lebensversicherung

544.444

750.329

1.294.773

Beizulegende Zeitwerte

Angaben in Tausend Euro

Fremdgenutzte Grundstücke und Bauten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet

Fremdgenutzte Grundstücke und Bauten mit beizulegenden Zeitwerten bewertet

Gesamt

Stand am 31. Dezember 2023

1.562.673

1.381.864

2.944.537

Schaden- und Unfallversicherung

503.592

 

503.592

Krankenversicherung

368.242

591.019

959.261

Lebensversicherung

690.839

790.845

1.481.684

Stand am 31. Dezember 2024

1.622.475

1.333.599

2.956.074

Schaden- und Unfallversicherung

478.503

 

478.503

Krankenversicherung

408.909

583.270

992.179

Lebensversicherung

735.063

750.329

1.485.392

Für fremdgenutzte Grundstücke und Bauten, die mit beizulegenden Zeitwerten erfasst werden, ergeben sich aus den mit Solvency II abgestimmten Berechnungen im partiellen internen Modell folgende Sensitivitäten:

Sensitivitäten von fremdgenutzten Grundstücken und Bauten mit beizulegenden Zeitwerten bewertet

Angaben in Prozent

31.12.2024

31.12.2023

Beizulegender Zeitwert Angaben in Tausend Euro

1.333.599

1.381.864

Mieterträge –5 %

–4,2

–4,0

Mieterträge + 5 %

4,2

4,0

Kapitalisierungszinssatz –100 bp

0,7

0,7

Kapitalisierungszinssatz + 100 bp

–0,7

–0,7

Bodenpreise –5 %

–1,0

–1,0

Bodenpreise + 5 %

1,0

1,0

IAS
„International Accounting Standards“ (internationale Rechnungslegungsvorschriften).
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IFRS
„International Financial Reporting Standards“ (internationale Grundsätze der Finanzberichterstattung). Seit 2002 gilt die Bezeichnung IFRS für das Gesamtkonzept der vom International Accounting Standards Board verabschiedeten Standards. Bereits zuvor verabschiedete Standards werden weiter als International Accounting Standards (IAS) zitiert.
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Solvency II
Richtlinie der Europäischen Union zu Publikationspflichten sowie Solvabilitätsvorschriften für die Eigenmittelausstattung von Versicherungsunternehmen.
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